Wo darf bzw. muss ich meine Corona Soforthilfe beantragen? Beim Bund oder den Ländern? Der Betrag von Ländern ist nämlich geringer als der beim Bund. (Beispiel Bayern: 5.000 € bis 5 Angestellte oder Bund 9.000 € bis 5 Angestellte)

Antoine Monot
28. März 2020

Folgende Bundesländer haben Hilfsmaßnahmen für Unternehmen zugesagt, die auch von Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft genutzt werden können. Ebenso sind verschiedene Maßnahmen für öffentlich geförderte Kultureinrichtungen bzw. Projekte vorgesehen.   

Zum derzeitigen Stand schließen sich die unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern gegenseitig nicht aus und können durchaus gleichzeitig beantragt werden.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen und https://www.land.nrw/

Rheinland-Pfalz 

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt 

Schleswig-Holstein 

Thüringen