Der erste Schritt mit unseren Arbeitgebern auf dem langen, gemeinsamen Weg ist gelungen!

BFFS Geschäftsstelle
8. Januar 2008

Der „erste Schritt“ ist getan: Am 28.12.07 um 12:30 haben der Fernsehproduzentenverband (BV) und der BFFS sich auf ein gemeinsames Eckpunktepapier verständigt! Mit diesem Eckpunktepapier ist die Grundlage für eine tatsächlich korrekte Sozialversicherung von Film- und Fernsehschauspielern nach geltendem Recht gelegt. Es bedeutet für uns mehr Rechtssicherheit in der sozialen Absicherung im Rahmen der einzelnen Drehengagements.

Die erreichten Ergebnisse sind zudem notwendige Voraussetzung für die Veränderungen, die wir in einem „zweiten Schritt“ von der Politik erwarten. Denn erst wenn die bestehenden Gesetze korrekt angewendet werden, entsteht in der Politik die Bereitschaft, die uns betreffende Ungerechtigkeit sozialversicherungsrechtlicher Regelungen anzuerkennen. Eine solche Unzulänglichkeit ist die Verkürzung der Rahmenfristregelungen zur Anwartschaft auf Arbeitslosengeld 1.

Der „erste Schritt“ hat anderthalb Jahre gedauert. Herr Füting und seine Rechtsanwälte Dr. Diesbach und Prof. Dr. Plagemann, der im Übrigen mit vielen Nachforderungsprozessen befasst ist, vertraten die Fernsehproduzenten. Bernhard F. Störkmann, unser Verbandsanwalt, Brien Dorenz, unser juristischer Spezialist, Michael Brandner und ich gingen für den BFFS in die Gespräche.

Gemeinsam entwickelten wir ein Eckpunktepapier, das den bisher maßgeblichen Konsens der Sozialversicherungsträger – Besprechungsergebnis über die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von Schauspielern mit Drehtagverpflichtung“ vom 16./17.11.1999 – korrigiert und präzisiert. Der Kernsatz des alten Besprechungsergebnisses lautet…

Nach Ansicht der Besprechungsteilnehmer steht ein Schauspieler nicht nur an den einzelnen Drehtagen, sondern auch an den übrigen Tagen des Abrufrechtsverhältnisses für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses in einem Beschäftigungsverhältnis.

und muss selbstredend über exakt diese Dauer auch sozialversichert werden.

Gut und schön, aber wie lang muss diese Vertragszeit sein? Und genau das ist des Pudels Kern! Hier bestanden erheblich unterschiedliche Auffassungen:

Ist bei uns die Spanne vom ersten bis zum letzten Drehtag,

  • die gesamte Drehzeit,
  • oder gar die gesamte Produktionszeit entscheidend,
  • wie die Betriebsprüfer der Sozialversicherungsträger je nach persönlicher Vorliebe urteilen?
  • Oder darf die Versicherungszeit mit spitzfindiger Vertragsakrobatik auf die einzelnen Drehtage reduziert werden,

wie viele Produzenten meinen?

Die Wahrheit liegt natürlich irgendwo dazwischen. Aber wo genau?

Unser Eckpunktepapier gibt nun die Antworten auf die Frage, wie lange die sozialversicherungspflichtigen Vertragszeiten bei unseren Drehengagements tatsächlich sein müssen, um dem geltenden Recht zu entsprechen.

Die beiden Werkzeuge dafür sind:

  • die drei Kategorien: Sie helfen die „stand-by“-Zeit des Schauspielers, die er also dem Dispositionsrecht des Produzenten untersteht, zu definieren. Diese Zeit ist sozialversicherungspflichtig – mindestens! Eine Tatsache, die der Sozialgerichtsbarkeit und den Betriebsprüfern schon immer klar war, aber nun wird sie auch vom Verband der Produzenten unterschrieben.
  • die drehtagbezogene „Zusatzleistungsformel“: Sie ermittelt die Anzahl der Zusatzleistungstage, an denen der Schauspieler zu Hause sich vorbereitet oder an denen z.B. Kostüm-, Masken-, Leseproben, Regiebesprechungen, Pressetermine, Nachsynchrontermine stattfinden. Eine korrekte Vertragszeit muss mindestens die Anzahl der Leistungstage, das heißt die Addition der Dreh- und Zusatzleistungstage, sowie die „stand-by“-Zeit beinhalten, wobei der größere Zeitraum zählt. Nur einzelne Drehtage sozialzuversichern ist nicht legal! Das unterschreibt jetzt auch der Verband der Fernsehproduzenten.

Zweimal ließen wir gemeinsam unsere Zwischenergebnisse von den Entscheidungsträgern der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn Grintsch und seinen Mitarbeitern, „absegnen“, die von Amts wegen prüfen müssen, ob die Produzenten korrekt sozialversichern. Das letzte Mal, am 04.10.07, waren sogar einige Vertreter der anderen  Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit) anwesend. Sie haben uns zugesichert, im Januar, Februar 2008 ihr altes Besprechungsergebnis aus dem 1999 im Sinne unseres Eckpunktepapiers zu korrigieren und zu präzisieren. Hierzu mussten wir ihnen bis Ende 2007 das endgültige Papier zuschicken.

Das ist nun also passiert. Auf den letzten Metern haben der BV und der BFFS die Sache eingetütet und die Schlussversion unseres Eckpunktepapiers der Deutschen Rentenversicherung Bund geschickt. – Das ist unser erster großer und sichtbarer Erfolg auf dem Weg zu einer besseren Einbindung ins soziale Netz.

Ohne die engagierte und beherzte Unterstützung unserer Anwälte, Bernhard F. Störkmann und Brien Dorenz wäre uns dieser „erste Schritt“ nicht so geglückt! Herzlichen Dank den Beiden!

Zum „zweiten Schritt“ haben wir schon ausgeholt (lest auch den Schlussbericht der Bundestag-Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, sowie das Protokoll des Bundestags.

Ein frohes neues Jahr!

Heinrich Schafmeister

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