Pressemitteilung: Soziale Absicherung von Film- und Fernsehschauspielern nicht länger im Dunkeln

BFFS Geschäftsstelle
25. August 2008

Neue Berechnungsformel ist Meilenstein für die gesamte Branche
Berlin, 25.08.2008

Für Film- und Fernsehschauspieler in Deutschland sind ab sofort von den Produktionsgesellschaften Sozialversicherungsabgaben für die gesamte Dauer der Vertragszeit zu entrichten. Ein entsprechendes Eckpunktepapier des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) und des Bundesverbands Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BV) wurden von den verantwortlichen Sozialversicherungsträgern verabschiedet. Die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Agentur für Arbeit legen damit verbindlich fest, wie die geltende Sozialgesetzgebung bei Film- und Fernsehschauspielerengagements umzusetzen ist.

„Wir haben intensiv an diesem einvernehmlichen Ergebnis gearbeitet. Eckpunktepapier und Besprechungsergebnis sind ein wichtiger Schritt zur sozialen Absicherung von Schauspielern", unterstreicht Heinrich Schafmeister, Vorstand des BFFS, die Bedeutung der Übereinkunft. „Endlich gibt es rechtliche Klarheit zur korrekten Sozialversicherung von Film- und Fernsehschauspielern."

Die Versicherungszeit wird genau definiert

Was bisher nur wenig bekannt ist: Film- und Fernsehschauspieler sind für die Dreharbeiten von den Produktionsgesellschaften angestellt und somit sozialversicherungspflichtig. In der Realität werden Schauspieler jedoch häufig nur für die tatsächlichen Drehtage versichert, obwohl das zeitliche Engagement der Akteure oftmals um ein Vielfaches höher liegt. Neben der eigentlichen Arbeit vor der Kamera sind vielfältige Zusatz- und Vorbereitungsleistungen von Rollenfindung und Szenenstudium über Proben bis hin zu Nachsynchronisation und Pressearbeit Vertragsbestandteil.

Damit sind viele Schauspieler während der Produktionszeit oft mehrere Monate geblockt - oft sogar mit Ausschluss für weitere Engagements. Das Eckpunktepapier von BFFS und BV gibt eine Antwort auf die Frage, wie lange die sozialversicherungspflichtigen Vertragszeiten tatsächlich sein müssen, um dem geltenden Recht zu entsprechen. Der BFFS hat dafür zwei Werkzeuge entwickelt:

  1. Die Beschäftigungsverhältnisse von Schauspielern werden in drei Kategorien eingeteilt, abhängig davon, in welchem Umfang die Schauspieler dem Produzenten zur Verfügung stehen.
  2. Mit einer drehtagsbezogenen „Zusatzleistungsformel" werden die Zeiten ermittelt, an denen sich Schauspieler vorbereiten, proben oder sonstige Termine wahrnehmen.

„Durch die Kategorisierung und die Zusatzleistungsformel wird nun erstmals die tatsächliche Leistungszeit von TV- und Filmschauspielern genau ermittelt", erläutert Heinrich Schafmeister die Vorteile der Vereinbarung. „Im deutschen Arbeits- und Sozialrecht ist eindeutig festgelegt, dass die Vertragszeit gleich der Beschäftigungszeit und somit gleich der Sozialversicherungszeit ist. Die Vereinbarung ist ein Meilenstein für die gesamte Film- und Fernsehbranche."

Eckpunktepapier ist nur der erste Schritt

Mit dem Erreichten gibt sich der BFFS nicht zufrieden. „Wir Film- und Fernsehschauspieler fallen nach wie vor, wie viele andere flexible Beschäftigte, durch das soziale Netz", betont Schafmeister. „Wir arbeiten an politischen Konzepten für einen umfassenden sozialen Schutz für Menschen, die befristet entweder projektbezogen oder unständig tätig sind oder selbständig arbeiten." Den meisten Schauspielern ist es zum Beispiel unmöglich, Arbeitslosengeld 1 zu beziehen, obwohl sie Höchstbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. „Da gibt es einen dringenden politischen Handlungsbedarf. Das zeigt auch der Schlussbericht ‚Kultur in Deutschland' der Enquetekommission", betont Schafmeister.

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