Noch immer nicht am Ziel, aber eine Runde weiter

Heinrich Schafmeister
25. Februar 2012

Neues von der Arbeitslosengeld-1-Baustelle

Ende Januar sind wichtige Weichenstellungen vorgenommen worden zur Weiterentwicklung der Arbeitslosengeld-1-Regelung für kurz befristet Beschäftigte. Die verantwortlichen Kultur- und Sozialpolitiker der schwarz-gelben Regierungskoalition und Angehörige des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einigten sich auf einen Kompromiss. Das bisherige Anwartschaftszeitände-rungsgesetz läuft in diesem Jahr aus. Und nun musste entschieden werden, ob es wegen seiner geringen Wirksamkeit ersatzlos gestrichen oder im Sinne der kurz befristet Beschäftigten, z. B. der Schauspieler, nachgebessert werden soll.

Jahrzehntelang warteten Künstler und Kulturschaffende vergeblich auf einen fairen Arbeitslosengeld-1-Anspruch. Die soziale Gesetzgebung war allein auf unbefristete Beschäftigungen zugeschnitten. In der Politik fanden die Nöte der Künstler, insbesondere der Schauspieler, kaum Gehör und wenn sich politisch etwas bewegte, dann nur zu unserem Nachteil. Spätestens anlässlich der Hartz-Beschlüsse wurde uns offenbar, wie sehr wir aufgrund unserer kurzen Beschäftigungen sozial benachteiligt werden.

Diese trostlose Lage war gerade für uns Schauspieler ein Hauptanlass, etwas zu tun, was bisher undenkbar schien: Sich zu organisieren. 2006 war nicht nur das Geburtsjahr des BFFS, sondern auch des Interessensverband der Synchronschauspieler (IVS). Seitdem bewegt sich was – zwar langsam, aber in die richtige Richtung.

Mit anderen Kultur- und Filmschaffendenorganisationen nahm der BFFS Einfluss auf die Politik. Insbesondere die Ergebnisse der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ belegten, dass unsere Botschaft in der Politik zunehmend ankam. Der Schlussbericht der Kommission unter der Leitung von Gitta Connemann (CDU) sah dringenden Handlungsbedarf, weil die Benachteiligung der kurz befristet beschäftigten Künstler und Kulturschaffenden beim Arbeitslosengeld-1-Anspruch verfassungsrechtlich bedenklich seien. Einsicht war der erste Schritt zur Besserung.

Die Kulturpolitiker verstanden zunehmend unsere verzwickte sozialrechtliche Situation, alle Parteien entwarfen nun Lösungsmodelle. Aber als es ernst wurde und die damalige Große Koalition sich auf ein entsprechendes Gesetz einigen sollte, wurde es kompliziert. Nahezu zwei Jahre blockierten sich die Koalitionspartner gegenseitig mit rechtlichen und finanziellen Argumenten.

Erst auf den letzten Drücker gelang der Durchbruch mithilfe beherzter Politiker, u. a. Bernd Neumann, Volker Kauder, Gitta Connemann, Franz Müntefering, Andrea Nahles, Angelika Krüger-Leißner. Am 19. Juni 2009 wurde das Anwartschaftszeitänderungsgesetz verabschiedet, das am 1. August 2009 in Kraft trat und bis zum 1. August 2012 (also auf 3 Jahre) befristet wurde. Es gewährt den Arbeitslosengeld-1-Anspruch ab einer verkürzten Anwartschaftszeit von 180 Tagen (statt 360 Tagen), wenn die meisten dieser Tage aus Beschäftigungen stammen, die nicht länger als 6 Wochen dauerten, und im Jahr zuvor nicht mehr als die Bezugsgröße (zurzeit 30.680 €) verdient wurde.

Für großzügigere Regelungen waren die Regierungspolitiker damals schlicht zu ängstlich, insbesondere Finazminister Steinbrück (SPD) setzte dem Gesetz enge Grenzen. Die Fachleute des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte nämlich prognostiziert, dass trotz der restriktiven Anspruchsbedingungen durch die Neuregelung zusätzlich 10.000 Berechtigte Arbeitslosengeld-1 kassieren würden und dadurch 50 Millionen Mehrkosten fällig wären – pro Jahr.

Von Beginn an kritisierte der BFFS zusammen mit anderen Verbänden und Gewerkschaften, dass insbesondere die 6-Wochen-Begrenzung und die Verdienstbeschränkung zu krass bzw. ungerecht sein. Wir fürchteten, die Neuregelung würde die Künstler und Kulturschaffenden nicht erreichen.

Aber die Signalwirkung des Gesetzes – das mussten wir anerkennen – war groß. Zum ersten Mal wurde im Gesetzesblatt unsere sozialrechtliche Benachteiligung anerkannt und eine – wenn auch schwache – Abhilfe fixiert. Außerdem garantierte die beschränkte Laufzeit des Gesetzes mit der Maßgabe, die Wirksamkeit in der Zwischenzeit zu prüfen, dass unser Thema nicht unter den Teppich gekehrt werden konnte. 

Inzwischen haben die von uns initiierte BEMA-Studie aber auch die Zahlen der Agentur für Arbeit bewiesen, die ängstlichen Prognosen des BMAS waren völlig übertrieben. Im Gegenteil, das Anwartschaftszeitänderungsgesetz lief bisher überwiegend ins Leere. In der geprüften 20-monatigen Laufzeit von August 2009 bis April 2011 hat die Neuregelung laut der Agentur für Arbeit insgesamt nur 463 kurz befristet Beschäftigten Arbeitslosengeld 1 gewährt. Dabei blieben die Mehrkosten weit unter den Erwartungen (3,26 statt den umgerechneten 83,33 Millionen, also knapp 4%).

Unter den „Glücklichen“ waren insgesamt nur 199 Künstler bzw. Kulturschaffende, die 1,82 Millionen Mehrkosten verursachten. Die vom BFFS in Auftrag gestellte BEMA-Studie ermittelte, dass nur 4,7 % der Schauspieler durch die Neuregelung, Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hätten beanspruchen können.

Das Anwartschaftszeitänderungsgesetz gilt nur noch bis August dieses Jahres und der Gesetzgeber muss sich nun bald für eine der drei Optionen entscheiden. Entweder

  1. das Gesetz wird wegen seiner Wirkungslosigkeit ersatzlos gestrichen oder
  2. es wird durch ein anderes Modell ersetzt, das sich nur auf Künstler und Kulturschaffende beschränkt, oder
  3. es bleibt grundsätzlich bestehen, aber seine Anspruchsvoraussetzungen werden entschärft.

Seit Mai letzten Jahres, als die ernüchternde Wirksamkeit des Gesetzes sich abzeichnete, ringen die Kultur- und Sozialpolitiker, welcher Option sie den Vorzug geben sollen. Der BFFS wurde in einer extra anberaumten Anhörung um seine Stellungnahme gebeten.

Die Neuregelung einfach aufzugeben (A), wäre nicht nur für uns, sondern für alle kurz befristet Beschäftigten schlicht eine Katastrophe.

Gezielt nur Künstler und Kulturschaffende gegenüber anderen zu bevorzugen (B), scheint verführerisch, führt aber unserer Ansicht nach in die Sackgasse. Diese Option wäre verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, politisch nicht mehrheitsfähig und würde die ungerechtfertigten aber weitverbreiteten Vorurteile gegen Künstler eher befördern als beseitigen. Gerade wir Schauspieler werden ständig verdächtigt, im Elfenbeinturm zu sitzen und gehätschelt zu werden.

Wir lehnen daher eine KÜNSTLERBEVORZUGUNG ab und kämpfen vielmehr gegen unsere STRUKTURELLE BENACHTEILIGUNG als KURZ BEFRISTET BESCHÄFTIGTE. Der BFFS plädierte mit Nachdruck, den eingeschlagenen Weg fortzuführen und das bestehende Gesetz zu „entkrampfen“ (C). Wir fordern den Gesetzgeber auf, angesichts der bescheidenen Zahl der Anspruchsberechtigten sich „locker“ zu machen und unsere ursprünglichen Empfehlungen zu übernehmen.

Kurz: Die 6-Wochenfrist der Regelung müsste auf 3 Monate verlängert und die Verdienstgrenze abgeschafft oder zumindest auf die Beitragsbemessungsgrenze (67.200 €) erhöht werden.

Unsere Position wird von allen anderen Brachenverbänden und -gewerkschaften geteilt.

Während die oppositionellen SPD-Politiker sich nun leicht tut, die 6-Wochenfrist und die Verdienstgrenze völlig abzuschaffen und darüber hinaus die 2-jährige Rahmenfrist generell auf 3 Jahre zu verlängern, agieren die in der Verantwortung stehenden Koalitionspolitiker weitaus vorsichtiger und zaghafter: Die CDU/CSU könnte sich eine 10-Wochenfrist und eine Verdienstgrenze von 37.000 € vorstellen. Die FDP – die 2009 noch strikt gegen die Einführung des Anwartschaftszeitänderungsgesetzes war – könnte nun eine 12-Wochenfrist akzeptieren, lehnt aber eine Erhöhung der Verdienstgrenze ab.

Nach interner Abstimmung am 25. Januar haben sich die beiden Regierungspartner und Mitarbeiter des BMAS leider nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen können: Die 6-Wochfrist soll auf 10 Wochen erweitert werden, aber die Verdienstgrenze in Höhe der Bezugsgröße (zurzeit 30.680 €) soll unverändert bestehen bleiben.

Immerhin haben wir mithilfe unserer Fürsprecher in der Koalition, Gitta Connemann (CDU) und Reiner Deutschmann (FDP) bewirken können, dass die dürftige Nachbesserung des Gesetzes wiederum auf 2 Jahre begrenzt und währenddessen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden soll.

Müssen wir jetzt, weil wir immer noch nicht am Ziel sind, die Köpfe hängen lassen? Ganz und gar nicht!

Wir sind eine Runde weiter. Früher wurden unsere Sorgen von allen ignoriert. Inzwischen beginnen die politischen Kräfte zu konkurrieren, wie sie uns Künstlern und Kulturschaffenden am besten helfen können. Wir vom BFFS-Vorstand sehen die mageren Zwischenergebnisse als Ansporn, unsere sozialpolitischen Ziele beharrlich weiterzuverfolgen. Denn wir brauchen in allen Parteien mehr Neu-, Conne- und Deutschmänner, mehr Krüger und Leißner 😉 denen nicht nur die Kunst, sondern auch das Künstlerwohl am Herzen liegt.

Die Dinge entwickeln sich – im Schneckentempo – in die richtige Richtung. Ohne unser Engagement und das der gleichgesinnten Verbände und Gewerkschaften lief alles viel schneller – aber in die falsche Richtung, nämlich gegen uns.

Berg auf geht’s eben müh- und langsamer als Berg runter!