Nun gibt es auch einen Kurzarbeits-Tarifvertrag für Bühnen-Künstler*innen

Heinrich Schafmeister
30. April 2020

Nachdem bereits am 24. März in der Drehbranche ein Tarifvertrag zustande kam, der die Beantragung von Kurzarbeitergeld erleichterte und die bedrohliche Lage der Produktionsfirmen, Filmschaffenden und Schauspieler*innen entspannte, gelang gestern am 29. April ein ähnlicher Erfolg auch für die Theaterlandschaft.

So wie die Tarifpartner ver.di, BFFS und Produzentenallianz für Filmarbeiten haben auch die Tarifparteien GDBA, VdO, DOV und Deutscher Bühnenverein für alle kommunalen Theater und Orchester, an denen der Normalvertrag Bühne oder der Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern gilt, einen Kurzarbeits-Tarifvertrag ausgehandelt, der Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld vorsieht. Diese Aufstockung ist – sozial gerecht – in drei Stufen gestaffelt:

Bei Arbeitnehmern mit ganz geringen Gagen wird das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent ihrer vereinbarten Gage aufgestockt. Diejenigen mit etwas höheren Gagen erhalten eine 95-prozentige Aufstockung. Und solche, die sich im oberen Gagenniveau befinden, bekommen immerhin eine 90-prozentige Aufstockung.

Zwar müssen sich die Staatstheater und Orchester der Länder nicht an diesen neuen Tarifvertrag halten. Aber er könnte ein Vorbild für Lösungen sein, wie die Länder mit den Vergütungsansprüchen der Künstler*innen umgehen. Der BFFS begrüßt an diesem Tarifvertrag besonders, dass er nicht nur für die spielzeitverpflichteten Ensemble-Mitglieder gilt, sondern auch für die Gäste.

Natürlich kann auch dieser Tarifvertrag nur für Gastkünstler*innen greifen, die Arbeitnehmer sind – leider nicht für Rechnungssteller. Für selbstständige Künstler*innen, die rechtlich am schlechtesten gestellt sind, sollten die Theater und ihre Rechtsträger unbedingt eine Lösung finden. Hier hat Frau Grütters am Vortag ein deutliches Zeichen gesetzt. Denn auch selbstständige Gastkünstler*innen dürfen nicht im Stich gelassen werden!