Verspätete „Weihnachten“ mit wenig „Bescherung“

Heinrich Schafmeister
16. Dezember 2011

Die GVL-Ausschüttung verzögert sich und fällt erheblich geringer aus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Leider erreichen uns zum Jahreswechsel schlechte Nachrichten: Wie Ihr bereits festgestellt habt, verspätet sich die anstehende GVL-Ausschüttung an die Leistungsschutzberechtigten – unser „Weihnachtsgeld“ kommt wohl erst nach Weihnachten. Aber noch schlimmer: Die Ausschüttung wird äußerst mickrig sein, weil der Gesetzgeber uns im Stich gelassen hat.

Nun haben wir Euch bereits in der Vergangenheit häufiger informiert:

  • über die leidige Notwendigkeit der GVL-Umstellung vom Honorar auf ein Nutzung basiertes Verteilungssystem,
  • über die EU-Kommission, die letztlich diese Umstellung verlangt hat,
  • über die Verteilungssysteme und Intentionen der anderen Europäischen Verwertungsgesellschaften und die Konkurrenzsituation z. B. zwischen der deutschen GVL und französischen ADAMI,
  • über die Details des neuen ARTSYS-Systems,
  • über die Beschwerden des Münchener IDS,
  • über die Kritik der zuständigen Aufsichtsbehörde, des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), am neuen Verteilungssystem

Das soll an dieser Stelle nicht alles wiederholt werden.

Verspätung der Ausschüttung

Das DPMA ging bislang davon aus, dass trotz der Kritik am neuen ARTSYS-System die GVL-Ausschüttung für 2010 in 2011 gesichert sei. Nun hat aber die verantwortliche Abteilung des DPMA uns vorab telefonisch über ein weiteres Problem informiert:

Das DPMA sieht nämlich in dem neuen Wahrnehmungsvertrag, den einige von Euch vielleicht schon erhalten und unterschrieben zurückgesandt haben, einige nicht rechtskonforme und nichtige Regelungen. Auf der Basis des bislang im Umlauf befindlichen Wahrnehmungsvertrages kann daher die Ausschüttung für 2010 nicht erfolgen.

Die GVL war gehalten, den neuen Wahrnehmungsvertrag zu überarbeiten, der in diesen Tagen an die Berechtigten verschickt wird. Erst wenn wir Leistungsschutzberechtigten diesen geänderten Wahrnehmungsvertrag unterschrieben an die GVL zurückgesandt haben, bekommen wir unser „Weihnachtsgeld“.

Mickrige Ausschüttung

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, richtet Euch bitte darauf ein, dass wir wohl nur einen Bruchteil von dem erwarten dürfen, was uns in den vergangenen Jahren zu Weihnachten „beschert“ wurde.

Große Rückstellungen, geringere Ausschüttungen für jede einzelne Sendung, da ja jede Wiederholung wiederum vergütet wird, ein Schrumpfen der Ausschüttungen aus dem Topf „Öffentliche Wiedergabe“ sind das eine.

Viel Wesentlicher aber ist: Der Haupttopf, aus dem wir Schauspieler vergütet werden, ist der Topf „Private Vervielfältigung", der sich aus den Geldern für Geräte und Speichermedien etc. speist. Und dieser Topf ist so gut wie leer.

Die GVL muss zahlreiche Prozesse führen, um von den Geräte- und Speichermedienherstellern eine angemessene Vergütung für uns Leistungsschutzberechtigte einzufordern. Früher war das alles gesetzlich geregelt, aber unter Kanzler Schröder gab die Politik dem Drängen der Industrie nach, kippte diese Regelungen und verfügte, dass die Geräte- und Speichermedienhersteller und die Verwertungsgesellschaften, darunter die GVL, sich über die Höhe der Abgaben einigen sollten. Nun hat die Industrie naturgemäß keine Eile, sich mit den Verwertungsgesellschaften zu einigen, und die Gelder bleiben aus. Diese Entwicklung, auf die wir Euch mehrfach hingewiesen hatten, spitzte sich in den letzten Monaten radikal zu. Laut GVL zahlt mittlerweile kein einziger Hersteller mehr an die ZPÜ, die die Verhandlungen für alle Verwertungsgesellschaften führt und das Geld einzieht.

Nach allen Anstrengungen, die nicht nur der BFFS, sondern auch andere Betroffenenverbände unternommen haben, die schwierige Verteilungsumstellung konstruktiv zu begleiten, teilen wir die Enttäuschung unserer Kolleginnen und Kollegen. Tausende Künstler – ob Schauspieler, Synchronschauspieler oder Sprecher, ob Instrumentalisten, Solisten, Chormusiker oder Orchestermusiker, ob Balletttänzer oder Kabarettisten u. a. – mussten sich auf ein völlig neues Verteilungssystem einstellen, haben sich abgemüht, ihre gesamten Vitadaten zu sammeln und in ein noch ungewohntes ARTSYS-System einzutragen.

Und nun müssen insbesondere wir Schauspielerinnen und Schauspieler feststellen, dass wir unser übliches „Weihnachtsgeld“ nicht nur zu spät, sondern so gut wie gar nicht erhalten. Das kann manche von uns in existenzielle Nöte bringen.

Nun ist dieses Geld nicht vollkommen verloren. Wenn es zu Verhandlungsergebnissen und auch Zahlungen kommt, werden diese in Form von Sonderauschüttungen an uns weitergereicht werden. Scheibchenweise, ohne Planungssicherheit – eine äußerst unbefriedigende Situation.

Der BFFS fordert deshalb den Gesetzgeber nachdrücklich auf, die Rechte der Urheber und Leistungsschutzberechtigten ernsthaft zu schützen und die gesetzlichen Regelungen über die Höhe der Abgaben der Geräte- und Speichermedienhersteller an die Leistungsschutzberechtigten wieder einzuführen. In jedem Falle aber eine Regelung herbeizuführen, die garantiert, dass unsere Zweitverwertungsrechte nicht zum Papiertiger verkommen. Die gegenwärtige gesetzliche Nichtregelung und die Hinhaltetaktik der Industrie schädigen uns Künstler erheblich und sind unverantwortlich!

Mit herzlichen Grüßen
Euer BFFS-Vorstand

 

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