Doppelter Respekt!

Heinrich Schafmeister
7. Juli 2014

Am 3. Juli hat der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Mindestlohn für alle arbeitenden Menschen eingeführt und zur Bewahrung der Künstlersozialkasse für selbständige Künstlerinnen und Künstler die Kontrolle der Unternehmensabgaben durch die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich geregelt.

Eine demokratische Gesellschaft beruht auf gegenseitigem Respekt. Die menschliche Arbeit ist ein wesentlicher Beitrag zum Fortbestand einer Gesellschaft. Und wenn diese Gesellschaft ungerührt zuschaut, wie immer mehr Menschen aus ihrer Mitte mit ihrer Arbeit nicht einmal ihren bescheidenen Lebensunterhalt bestreiten können und auf zusätzliche Almosen angewiesen sind, versagt sie ihnen den nötigen Respekt.

Der Wert menschlicher Arbeit darf nicht ins Bodenlose fallen, nur weil in vielen Bereichen Tarifverträge fehlen. Sind Arbeitnehmer zu schwach und Unternehmen auf dem sozialen Auge zu blind, respektable Löhne miteinander auszuhandeln, läuft also die Tarifautonomie ins Leere, kann nur noch der Gesetzgeber dem Wert der Arbeit Geltung verschaffen.

Die große Koalition hat nun endlich mit der naiven Illusion, der freie Markt würde schon alles richten, aufgeräumt und den gesetzlichen Mindestlohn durchgesetzt. Die Befürchtungen, das Gesetz würde die Tarifautonomie aushöhlen, waren unbegründet. Im Gegenteil: Schon im Vorfeld belebte es die Bemühung, auch in den bisher tariffreien Zonen zu Tarifvereinbarungen zu kommen. Ein Trend, der letztlich auch Künstlerinnen und Künstlern zugutekommen wird.

Genauso naiv wie der Glaube an die Selbstregulierungskräfte des Marktes war die bisherige Blauäugigkeit, die Unternehmen würden alle ohne amtliche Kontrolle ihre Beiträge zur Künstlersozialkasse ehrlich abführen. Mit der gleichen Vertrauensseligkeit hätten auch alle Steuerprüfungen abgeschafft werden können. Die beitragsehrlichen Unternehmen zahlten – und waren die Dummen, weil ihre Abgabensätze stark angehoben wurden, um den Abgabeausfall der zahlreichen pflichtvergessenen Unternehmen zu kompensieren. Auch diese Entwicklung war gegenüber den Ehrlichen eine Respektlosigkeit, die darüber hinaus den Bestand der Künstlersozialkasse und damit den sozialen Schutz der selbständigen Künstlerinnen und Künstler bedrohte.

Noch in der letzten Legislaturperiode scheiterte hauptsächlich an der Ablehnung der FDP-Fraktion ein Gesetz, die Beitragsehrlichkeit der Unternehmen regelmäßig zu prüfen. Die Große Koalition hat die Dinge nun wieder geradegerückt und ein entsprechendes Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verabschiedet. Die Deutsche Rentenversicherung ist nun gehalten, die Unternehmen regelmäßig zu kontrollieren und auch die Künstlersozialkasse selber darf bei Verdacht prüfen.

Der gesetzliche Mindestlohn verschafft der menschlichen Arbeit ein Mindestmaß an Respekt und das Gesetz zur regelmäßigen Kontrolle der Unternehmensabgaben an die Künstlersozialkasse beendet die Diskriminierung der ehrlichen Unternehmen.

Dafür gebührt den Koalitionspolitikern – auch denen, die gegen ihre früheren Positionen die beiden Gesetzesvorhaben nun mitgetragen haben – doppelter Respekt!