Anhörung im Euorpaparlament in Straßburg

Ihre Briefe haben geholfen! - Update zur EU-Abstimmung über europäische Urheberrechtsrichtlinie

Hans-Werner Meyer
21. Juni 2018

Bevor Sie es aus der Presse erfahren, möchte ich nur kurz rückmelden, dass Ihre Briefe an die Abgeordneten der liberalen Fraktion im EU-Parlament (ALDE) Wirkung gezeigt haben! Gestern, am 20.06., fand die in meinen letzten beiden Telegrammen erwähnte Abstimmung im Rechtsausschuss des EU-Parlamentes über die neue europäische Urheberrechtsrichtlinie statt. Wir hatten Sie gebeten, gezielt an jene Abgeordnete zu schreiben, die sich gegen eine effektive Stärkung der Rechte der Kreativen in dieser Richtlinien gestellt haben, wobei es ja gerade das Ziel der Richtlinie ist, die Stellung der Künstlerinnen und Künstler zu verbessern.

Viele sind dieser Bitte nachgekommen. Und das Ergebnis: Die Vorschläge der Kunstschaffenden wurden, wie schon zuvor im Kultur- und Wirtschaftsausschuss, weitgehend berücksichtigt! Das war vor der Abstimmung noch nicht abzusehen, zumal die Lobbyarbeit der großen Verwerter – die sich natürlich gegen alles stellen, wodurch sie mehr zahlen sollen – massiv betrieben wurde und obwohl es in jeder Partei sowohl Befürworter als auch Gegner der Interessen der Kunstschaffenden – unserer Interessen – gab. Aber unsere eigene Lobbyarbeit, die der „Fair Internet Campaign“-Koalition und des Dachverbandes der europäischen Verwertungsgesellschaften (GVL, Adami, etc.) hat offenbar zumindest genug Eindruck hinterlassen, dass die Interessen der europäischen Urheber und Leistungsschutzberechtigten nicht länger ignoriert werden konnten.

Worüber wurde abgestimmt? Hier ins Detail zu gehen würde den Rahmen sprengen. Das werden wir im nächsten Magazin nachholen. Generell aber kann man sagen, dass es um das Recht auf angemessene Vergütung bei Nutzung unserer Werke im Internet ging. Die Gefahr bestand nun darin, dass die Formulierungen so allgemein und weich gefasst werden, dass es für die großen Verwerter (Netflix, Amazon, iTunes etc.) ein Leichtes sein würde, dieses Recht durch entsprechende Buy-Out-Verträge zu umgehen. Hier war das vornehmliche Ziel der „Fair Internet Campaign“-Koalition, einen Automatismus zu implementieren: einen unverzichtbaren und gesonderten Anspruch auf angemessene Vergütung, der bei der Nutzung unserer Werke im Internet greift und der nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Die Verwertungsgesellschaften würden dann direkt mit den Werknutzern, also den Plattformbetreibern, verhandeln (so wie es derzeit bei dem Video-Verleih in Videotheken der Fall ist). Damit stünde der Einzelne nicht mehr in der Schusslinie und müsste keine Angst haben nicht mehr beschäftigt zu werden, wenn er sich mal traut die ihm zustehende Vergütung gerichtlich geltend zu machen.

Dieses Modell konnte in der Form zwar leider so nicht durchgesetzt werden, aber Politik ist nun mal die Kunst der Kompromisse, und es stand zu befürchten, dass nichts Brauchbares beschlossen werden würde. Das ist nun eben glücklicherweise nicht passiert. Stattdessen ist in dem umstrittenen Artikel 14a immerhin erwähnt, dass die angemessene Vergütung durch gemeinsame Vergütungsregeln (wie wir sie derzeit mit verschiedenen Sendern verhandeln) und gesetzliche Regelungen (wie die Abgaben bei Verleih und Vermietung von Filmen an die Verwertungsgesellschaften) erreicht werden kann, die aufzustellen Aufgabe der einzelnen Mitgliedsstaaten sein wird.

Diese Urheberrechtsrichtlinie muss nun noch mit der europäischen Kommission und dem Rat abgestimmt werden. Sollte sie so beschlossen werden, wäre es wieder an unserer nationalen Regierung, sie mit Leben zu füllen.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass gestern ein wichtiger Etappensieg für uns erreicht wurde. Dafür danken wir allen EU-Parlamentsabgeordneten, denen unser Anliegen wichtig genug war, dafür zu stimmen und den Kolleginnen und Kollegen der Fair Internet Campaign-Koalition. Und wir danken Ihnen, die den Abgeordneten ihr Anliegen per Email oder Brief geschildert haben.