BFFS-Vorstandswahlen 2018

Anlässlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 06.10.2018 sind wir für die anstehenden BFFS Vorstandswahlen für die neue Amtszeit des Vorstandes ab 2019 zur Wahlleitung gewählt worden. In dieser Funktion leiten und beaufsichtigen wir die ordnungsgemäße Durchführung des Vorstandswahlprocedere nach den Vorgaben der Satzung und der Wahlordnung des BFFS. Wir werden in den nächsten Wochen über wichtige Schritte zur Vorbereitung der Vorstandswahl und die Wahltermine, die wir festsetzen,  auf der BFFS Website oder durch E-Mail (Newsletter), jeweils wie es Wahlordnung oder Satzung vorsieht, informieren.

Aufforderung zur Bewerbung als Vorstandskandidaturteam

für die neue Vorstandsamtszeit ab 2019

Gewählt wird der Gesamtvorstand als Team in Form der Mehrheits-Listenwahl. Der Vorstand wird für die Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die BFFS Vorstandswahl wird im Wege der elektronischen Wahl (Online-Abstimmung) erfolgen. Stimmberechtige Mitglieder, die nicht über einen Internet Zugang verfügen, ist auf Antrag die Teilnahme an der Wahl im Wege der Briefwahl möglich. Ein Antrag auf Briefwahl muss bis spätestens 09.11.2018 auf der Geschäftsstelle des BFFS eingegangen sein.

Zur Vorstandswahl zugelassen sind Teams, denen so viele Einzelkandidaten angehören, wie Vorstandsmitglieder zu wählen sind. Hierzu können bzw. müssen sich jeweils sieben ordentliche Mitglieder zu einem Vorstandskandidaturteam zusammenfinden und als solches Team gemeinschaftlich zur Vorstandswahl antreten und kandidieren.

Die ordentlichen Mitglieder, die einem Vorstandskandidaturteam angehören, müssen die Voraussetzungen nach Satzung des BFFS, insbesondere nach § 12 Abs.5 bis 9 der aktuellen Satzung, erfüllen. Die aktuelle Satzung des BFFS und die Wahlordnung sind unter www.bffs.de einsehbar. In der Satzung sind auch die Aufgaben und Pflichten geregelt, die mit der Übernahme eins Vorstandsamtes im BFFS verbunden sind.

Kolleginnen und Kollegen, die sich als Vorstandskandidaturteam zur Wahl stellen wollen, sind daher eingeladen und aufgefordert, ihre Bewerbung als Vorstandskandidaturteam bis zum 09.11.2018 unter

vorstandswahl@bffs.de

einzureichen oder postalisch an die Geschäftsstelle:

Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS), Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin

zu senden.

Die Wahlbewerbung eines Vorstandskandidaturteams muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Vorname und Mitgliedsnummer der sieben Personen, die das Vorstandskandidaturteam bilden wollen. 
  2. Angaben, welche Person des Vorstandskandidaturteams welches Vorstandsamt i.S.v. § 12 Abs. 4 der Satzung bekleiden will.
  3. Eine von allen Mitgliedern des Vorstandsteams eigenhändig unterzeichnete Erklärung, die versichert,a) dass sämtliche Mitglieder des Vorstandskandidaturteams die persönlichen Voraussetzungen zur Bekleidung eines Vorstandsamtes gemäß der geltenden Satzung erfüllen;

    b) dass das Vorstandskandidaturteam die allgemeinen Voraussetzungen zur Besetzung gemäß Satzung und die Geschlechterbalance im Sinne von § 12 Absatz 5 der Satzung erfüllt.

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Frist, innerhalb der die Bewerbung als Vorstandskandidaturteam beim BFFS eingegangen sein muss (Wahlbewerbungsfrist), um eine Ausschlussfrist handelt. Das heißt, dass Vorstandskandidaturteams, die ihre Bewerbung nicht bis zum 09.11.2018 vollständig eingereicht haben, nicht zur Vorstandswahl zugelassen werden können.

Berlin, der 11. Oktober 2018

Ilona Brokowski, Christian Senger, Sven Rothkirch
Wahlleitung