NEUE WAHLWEGE GEHEN

Bernhard F. Störkmann
10. Dezember 2018

Wahlbegleitende Informationen von Bernhard F. Störkmann, geschäftsführender Justiziar des BFFS

Die Wahlen zum neuen BFFS Vorstand laufen. Noch bis zum 17. Dezember 2018, 24.00 Uhr haben Sie die Gelegenheit, Ihre Stimme abzugeben. Erstmals nutzen wir dazu ein Online-Verfahren. Damit kann sich jedes Mitglied von jedem Standort aus beteiligen, was eine große Errungenschaft darstellt.

Einige Mitglieder haben in einem offenen Brief die Sorge geäußert, Informationen zur Stimmverteilung könnten im laufenden Verfahren öffentlich werden und die weiteren Stimmabgaben beeinflussen. Das ist selbstverständlich nicht möglich. Als verantwortlicher Moderator für die gemeinsam beschlossenen Satzungsänderungen darf ich Ihnen versichern, dass die derzeit laufende Online-Wahl alle demokratischen Grundsätze einer anonymen, freien und geheimen Wahl erfüllt. Sie wird über eine elektronische Wahlsoftware der Firma polyas abgewickelt und ist vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik nach Common Criteria Standard zertifiziert. Auch die Anforderungen des internationalen Schutzprofils sind sichergestellt. Der ordnungsgemäße und korrekte Ablauf der Wahl wird zudem von einer bestellten Wahlleitung vollkommen unabhängig vom amtierenden Vorstand geführt und beaufsichtigt. Erst nach Abschluss des Wahlganges sind die Ergebnisse ermittelbar. Bis dahin bleibt die elektronische Wahlurne versiegelt.

Gerne nutze ich die Gelegenheit, auch nochmals den vorangegangenen Prozess in Erinnerung zu rufen:

Zur Dauer der Wahl: Die von der Mitgliederversammlung beschlossene Wahlordnung regelt, dass die Wahlleitung für die Stimmabgabe einen Zeitraum von mindestens sieben Tage festlegen soll. Genauso wie die Online-Wahl, wirken sich ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Stimmabgabe positiv auf die Beteiligung aus. Die von der Mitgliederversammlung gewählte dreiköpfige Wahlleitung hat den Zeitraum auf 11 Tage festgesetzt.

Die Wahl von Teams orientiert sich am bewährten Listenwahlrecht, das neben dem Personenwahlrecht, eine gängige Form (beispielweise bei Bundestagswahlen) darstellt: Nach innen wirkt sich die Wahl einer Liste positiv aus, weil damit eine schnelle Arbeitsfähigkeit einer selbstständig zusammengestellten Vorstandskonstellation gewährleistet ist. Weitere Vorteile sind: Die neuen Mitglieder des Verbandes der Synchronschauspielerinnen sind als Minderheit garantiert repräsentiert und: Die paritätische Besetzung des künftigen Vorstandes ist gewährleistet. Denn beides waren Auflagen für die Konstellation einer Liste. Das Listenwahlrecht bietet die Chance, dass sich engagierte Mitglieder in ihrer gewünschten Konstellation gemeinsam zur Wahl stellen. Wenn sich dabei ältere, erfahrene Mitglieder und neue zusammenfinden ist zudem die Kontinuität gewahrt: Wissen muss nicht in jedem Vorstand neu erworben, sondern kann weitergegeben werden. Das derzeit zur Wahl angetretene Team hat drei Kandidatinnen und Kandidaten, die bisher noch nicht dem Vorstand angehörten. Drei neue Kandidatinnen bzw. Kandidaten bei einer BFFS Wahl hat es in den letzten zwölf Jahren bei BFFS Wahlen noch nicht gegeben. Dieses Team pauschal mit „Nein!“ zu bedenken ist damit auch eine Absage an engagierte Kolleginnen und Kollegen. Jeder und jede sollte sich frei dafür oder dagegen entscheiden können. Mit der Abgabe der Nein-Stimme ist nicht verbunden, dass der Verband seine Satzung und das nun satzungsrechtlich verankerte Verfahren zur Willensbildung auf Vereinsebene abändert. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sicherlich ist es für künftige Wahlen aber unbedingt wünschenswert, dass mehrere Gruppen antreten. Sollte in diesem Wahlverfahren auf das zur Wahl angetretene Kandidatenteam mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen entfallen, wird die Wahlleitung den gesamten Prozess also von der Bewerbungsphase bis hin zur eigentlichen Wahlabstimmung neu in Gang setzen.

Entfallen mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen auf das zur Wahl angetretene Kandidatenteam, können die Mitglieder des Bundesverband Schauspiel mit Stolz sagen, dass sie als erster Berufsverband und Gewerkschaft der Film-, Fernseh- und Theaterbranche auf demokratischem Weg einen genderparitätischen Vorstand gewählt haben.

Die Dezentralen Mitgliederversammlungen (davon alleine fünf in diesem Jahr) waren ein wichtiges Entgegenkommen: Anstelle eines Berlin-Treffens gab es in verschiedenen Ballungszentren mit guter Verkehrsanbindung die Möglichkeit an einer Mitgliederversammlung teilzunehmen. Ich finde es toll, dass der BFFS in den letzten zwei Jahren diesen Willensprozess zur Umgestaltung der Satzung aber vor allem zur Einführung der innovativen Online-Wahl auf zahlreichen Mitgliederversammlungen abwechselnd in München, Köln, Frankfurt, Hamburg und Berlin im Kreise der Mitglieder diskutiert und auf den Weg gebracht hat. Selbstverständlich sind die Protokolle zu allen Veranstaltungen wie immer in der Geschäftsstelle abrufbar oder dort einsehbar. Seit über 10 Jahren werden Protokolle auf Wunsch den jeweiligen Mitgliedern zugesandt. Davon wird regelmäßig Gebrauch gemacht.

Ich wünsche heute bereits allen eine schöne besinnliche Adventszeit und frohe Weihnachten.

Bitte nutzen Sie noch bis zum 17. Dezember 2018, 24.00 Uhr die Gelegenheit zu Ihrer Wahl.

Ihr