Nicht zögern – Kurzarbeitslösung nach Tarifvertrag zustimmen!

Bernhard F. Störkmann
30. März 2020

Die Dreharbeiten sind in Deutschland weitgehend alle gestoppt. Viele Produktionsfirmen wollen Kurzarbeit beantragen und fragen ihre Teams und ihre Schauspieler*innen um Zustimmung. Viele von ihnen haben dies schon getan. Andere sind noch unsicher. Schließlich sind sie keine Juristen und Kurzarbeit ist in unserer Branche noch etwas völlig Unbekanntes.

Der BFFS rät: Wenn die Produktionsfirma mit Einführung der Kurzarbeit den neuen Kurzarbeits-Tarifvertrag anwendet, können sich die Schauspieler*innen und die Teams, ohne zu zögern, getrost darauf einlassen.

Dieser Kurzarbeits-Tarifvertrag wurde von den Gewerkschaften BFFS und ver.di ausgehandelt. Die Regelungen wurden von ihren arbeits- und tarifrechtlich spezialisierten Fachanwälten zur Genüge durchdacht und geprüft. Niemand muss sich fürchten, niemand muss teure Anwälte bemühen.

Die Vereinbarung über Kurzarbeit in der jetzigen Corona-Krise bietet den Produktionsfirmen die Möglichkeit, die negativen Folgen eines totalen Arbeitsausfalles und der damit einhergehenden gravierenden Umsatzeinbußen über die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsgeld bei der Bundesagentur für Arbeit abzufedern. Ein möglicherweise wichtiger Beitrag zur Abwendung der Insolvenz des Betriebes.

Mit dem Kurzarbeits-Tarifvertrag erhalten Schauspieler*innen und Filmschaffende einen wesentlichen – wenn auch nicht vollständigen – Anteil ihrer Vergütung während der Phase der Kurzarbeit, also während der Krise.

Nach dem Ende des Shutdowns, wenn also die Drehtätigkeiten wieder aufgenommen werden, erhalten Schauspieler*innen und Filmschaffende für die dann stattfindenden Dreharbeiten wieder ihre Vergütung zu den ursprünglichen Konditionen.

Eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Der Betrieb hat eine realistische Überlebenschance. Schauspieler*innen und Filmschaffende können nach der Krise ihre Arbeit zu Ende bringen, gegen Entgelt versteht sich.

Schauspieler*innen, die trotzdem noch Fragen haben, können sich gerne an die Profis der Schauspielgewerkschaft, des BFFS, wenden. Für Mitglieder ist diese rechtliche Erstberatung übrigens kostenlos. Telefon: +49-30-225027930.

Filmschaffende wenden sich bitte an die Experten von ver.di.