GVL-Berechtigte erhalten nun auch Gelder aus der Schweiz

Dr. Till Valentin Völger
8. Oktober 2021

Der Gegenseitigkeitsvertrag, von dem rund 9.000 Künstler*innen aus dem audiovisuellen Bereich profitieren, gilt rückwirkend ab dem Jahr 2013. Die Auszahlung für die vergangenen Jahre soll noch dieses Jahr erfolgen.

Am 10. Juni 2021 hat die GVL in einer Pressemitteilung kundgetan, dass nun endlich zwischen ihr und der Schweizer Verwertungsgesellschaft SWISSPERFORM ein Gegenseitigkeitsvertrag geschlossen wurde, der audiovisuelle Produktionen erfasst (die Pressemitteilung findet ihr hier).

Kurz zum Hintergrund: Die GVL wird als deutsche Verwertungsgesellschaft unmittelbar nur in Deutschland tätig. Hier überwacht sie den Markt und nimmt die entsprechenden Gelder ein, die dann auch an die Schauspielerinnen und Schauspieler verteilt werden. Damit nicht jeder Einzelne in jedem Land, in dem seine Leistungen genutzt werden, einen Wahrnehmungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft abschließen muss, haben sich die Verwertungsgesellschaften über ein Netz von sog. „Gegenseitigkeitsverträgen“ (teilweise auch „Repräsentationsvereinbarungen“ genannt) zusammengeschlossen. Das bedeutet, dass die Verwertungsgesellschaften sich untereinander mitteilen, wer ihre Berechtigten sind und welche Gelder aus dem Ausland auf sie entfallen. Auf diese Weise kann ein Berechtigter, der der GVL ein entsprechendes Mandat erteilt hat, über die GVL auch die Gelder aus dem Ausland erhalten, obwohl die GVL dort gar nicht tätig ist. Sie erhält das Geld von ihrer jeweiligen „Schwestergesellschaft“ im Ausland und leitet es (ohne weitere Abzüge für Verwaltungskosten) direkt an den Kreativen weiter.

Ein solcher Gegenseitigkeitsvertrag wurde nun für audiovisuelle Produktionen auch zwischen der GVL und der SWISSPERFORM (der Schweizer Schwestergesellschaft der GVL) geschlossen. Die SWISSPERFORM nimmt – wie die GVL die Rechte von ausübenden Künstler*innen (aus den Bereichen Musik und Schauspiel) und Tonträgerhersteller*innen wahr. Zudem vertritt die SWISSPERFORM – im Gegensatz zur GVL – auch die Rechte von Sendeunternehmen. Im Jahr 2020 vertrat sie laut Jahresbericht (hier zu finden) 19.177 Berechtigte (die GVL laut ihrem Transparenzbericht – hier zu finden – 166.635 Berechtigte) und konnte Erträge in Höhe von CHF 59.174.858,92 (» EUR 54.399.447,80) verzeichnen (die GVL hatte im Jahr 2020 Erträge in Höhe von rund EUR 216.140.000,00). Die SWISSPERFORM ist wirtschaftlich also die deutlich kleinere Verwertungsgesellschaft, trotzdem ist der Abschluss dieses Vertrages wichtig, damit endlich diese „Lücke“ in der Rechtewahrnehmung geschlossen werden kann. Es ist erfreulich, dass die SWISSPERFORM nach vielen Jahren intensiver Verhandlungen mit der GVL nun die Infrastruktur für einen nutzungsbezogenen Austausch zur Verfügung stellen kann, über die die GVL schon seit einiger Zeit verfügt.

Der Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2013, sodass ab diesem Jahr bis heute die Gelder an all jene ausgeschüttet werden, die der GVL ein entsprechendes Mandat erteilt hatten und haben. Wer seine Rechte direkt bei der SWISSPERFORM eingebracht hatte, erhält natürlich nun nicht noch einmal Geld.

Für die Jahre 2013 bis 2017 haben sich die beiden Verwertungsgesellschaften auf die Auszahlung einer Pauschale an jeden Berechtigten pro Kopf geeinigt. Das hat vor allem

verwaltungstechnische Gründe – der Aufwand für eine präzise Aufschlüsselung für die Vergangenheit wäre so hoch, dass die entsprechenden Kosten in keinem Verhältnis zur auszuschüttenden Summe stünden. Von dieser Pauschalzahlung profitieren rund 9.000 Künstlerinnen und Künstler aus dem audiovisuellen Bereich. Auf jeden Berechtigten, dem aus dem Gegenseitigkeitsvertrag Gelder zustehen, entfallen auf Seiten der GVL pauschal für diesen Zeitraum maximal CHF 250,00. Eine für manchen bescheiden wirkende Summe, die allerdings vor dem Hintergrund beurteilt werden muss, dass die SWISSPERFORM – wie dargestellt – eine wesentlich kleinere Gesellschaft ist, weniger Gelder vereinnahmt und dass der Schweizer Markt auch wesentlich kleiner ist als der deutsche.

Ab dem Jahr 2018 erfolgt dann eine nutzungsbasierte Abrechnung, wie sie auch sonst bei der GVL üblich ist:

  • Bei der nutzungsbasierten Abrechnung teilt die SWISSPERFORM der GVL mit, welche Filme in dem jeweiligen Jahr auf Sendern in der Schweiz ausgestrahlt wurden, die bei der SWISSPERFORM-Verteilung berücksichtigt werden (und umgekehrt). Die GVL identifiziert die Filme, an denen GVL-Berechtigte mit Mandat für die Schweiz mitgewirkt haben und sendet die entsprechenden Mitwirkungsinformationen an die SWISSPERFORM. Diese leitet der GVL dann die Gelder für die entsprechenden Berechtigten weiter, die von der GVL dann an die Berechtigten ausgezahlt werden.
  • Sendungen, die nicht in Deutschland ausgestrahlt wurden, sondern nur in der Schweiz, sind derzeit allerdings nicht unbedingt in der GVL-Datenbank enthalten. Die GVL übernimmt also nicht automatisch die Sendedaten der SWISSPERFORM in die eigene Datenbank. Das hat sowohl technische als auch rechtliche Gründe. Ein Berechtigter, der der GVL ein Mandat für die Schweiz erteilt hat und der an einer Sendung mitgewirkt hat, die ausschließlich in der Schweiz ausgestrahlt wurde, muss sich proaktiv bei der GVL melden, damit die GVL diese Rechte gegenüber der SWISSPERFORM beanspruchen kann.

Hier bedarf es in der Zukunft weiterer Anstrengungen, damit derartige Hürden weiter abgebaut werden können.