Krisen-Ticker Corona im Überblick

Heinrich Schafmeister
18. März 2020

Mittwoch, 05.05. 14 Uhr

Der Bundespräsident stellt sich hinter die Forderungen der Kultur

Über ein Jahr Corona-Pandemie und zwei Lockdowns liegen hinter uns, der dritte hält noch an. Die Nerven aller Menschen in diesem Land liegen blank, die Anstrengung, die die Gefahr für unsere Gesundheit und die unserer Nächsten, sowie das Leben im Lockdown für uns bedeutet, zehrt an unseren Kräften, und die rücksichtslose Verfolgung eigener Partikularinteressen unter Ausnutzung dieser allgemeinen Unzufriedenheit einiger politischer Kräfte bindet Energien, die wir eigentlich dringend für den Kampf für die Belange unserer Kulturlandschaft benötigen.

In dieser schwierigen und angespannten Lage ist uns Bundespräsident Steinmeier mit seiner Grußbotschaft zur Eröffnung der 75. Ruhrfestspiele Recklinghausen am 2. Mai diesen Jahres explizit zur Hilfe gekommen, indem er die Bedeutung von Kunst und Kultur für unsere Gesellschaft in Zeiten der Pandemie hervorgehoben und auf die prekäre Lage vieler Künstlerinnen und Künstler hingewiesen und damit auch die Politik in die Pflicht genommen hat.

Bei dieser Grußbotschaft sagte Bundespräsident Steinmeier:

“Kultur ist Vielfalt und Begegnung. Kultur hinterfragt, verstört, ist widerspenstig und überschreitet Grenzen. Kultur fördert das Gespräch der Gesellschaft über sich selbst. Kultur ist Grundbedingung für Demokratie!“

Es ist bitter, dass in den vergangenen Monaten viele Künstlerinnen und Künstler aus wirtschaftlichen Gründen ihren Beruf an den Nagel hängen mussten. Es darf uns als Gesellschaft nicht kalt lassen, wenn sie aus der Kunst verschwinden, weil sie ihr bloßes Überleben sichern müssen. Ich hoffe, dass viele zurückkehren können. Darauf sollten wir setzen. Daran müssen wir arbeiten!

Wir danken dem Bundespräsidenten für diese Worte, die uns, den BFFS und alle Verbände der Kulturbranche darin unterstützen, für unsere Anliegen zu werben und für unsere Interessen zu kämpfen. Wir danken ihm für den Fokus, den er auf die Kultur lenkt und für die Betonung der Bedeutung, die Kultur für unsere Gesellschaft, die Demokratie und den sozialen Frieden bedeuten.

 

Dienstag, 16.02. 13:00 Uhr

Neustarthilfe: Anträge können ab sofort gestellt werden!

Noch bis gestern gab es zur Umsetzung des Regierungsbeschlusses zu den Corona-Hilfen keine Neuigkeiten. Am 5. Februar, nach langem Drängen des BFFS und vieler seiner Mitglieder, hatte das Kabinett endlich entschieden, dass künftig auch „freie“ Schauspieler*innen die Neustart-Hilfe beantragen können.

Heute (am 16. Februar) um 8:40 Uhr informierte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den BFFS:

„kurzes Update zur Neustarthilfe: Anträge können ab sofort gestellt werden.“

Hinzugefügt war der Link …

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Wer von uns „MEHR ERFAHREN“ will …

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html

 

Samstag, 06.02. 12:00 Uhr

Die Corona-Hilfe für „freie“ Schauspieler*innen kommt

BFFS und Schauspieler*innen haben erfolgreich gekämpft – leider oft alleine

Am Freitagvormittag (05. Februar 2021) haben drei Bundesministerien (BKMBMWiBMF) eine gemeinsame Erklärung abgegeben, am Abend berichtet sogar das heute journal, nun ist es amtlich:

Die Corona-Hilfen des Bundes, die bisher nur den Solo-Selbstständigen zugedacht waren, werden künftig auch für uns kurz befristet beschäftigte Schauspieler*innen da sein, wenn wir nicht gerade Arbeitslosengeld 1 oder Kurzarbeitergeld beziehen.

Als kurz befristet Beschäftigte werden diejenigen angesehen, deren Engagements überwiegend projektbedingt nicht länger als 14 zusammenhängende Wochen dauern. Auch wer zwischen kurz befristet Beschäftigungen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten hin und her pendelt, kann diese Corona-Hilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass im Vergleichszeitraum 2019 zumindest 51% der Einkünfte aus kurz befristeten Beschäftigungen und / oder selbstständigen Tätigkeiten herrührten, die berufsmäßig ausgeübt wurden.

Der BFFS hält diesen Schritt der Bundesregierung für längst überfällig.

Allerdings müssen wir uns noch etwas in Geduld üben. Der Beschluss ist durch, aber er muss noch administrativ und technisch umgesetzt werden. Dem BFFS ist noch kein genaues Datum bekannt, ab wann wir die Hilfsanträge stellen können. Hoffentlich noch im Februar.

Der BFFS und wir Schauspieler*innen werden die Entwicklung genau beobachten. Und weiterhin zusammen halten – unser Schlüssel zum Erfolg.

Mittwoch, 06.01. 12:00 Uhr

Petition: Kultur ins Grundgesetz

Wenn die gegenwärtige Pandemie uns Kulturschaffenden eines überdeutlich klar gemacht hat, dann ist es die Tatsache, dass Kunst und Kultur hierzulande nicht der Stellenwert zuerkannt wird, den sie haben. Angesichts der Not der Künstler*innen und der Leichtfertigkeit, mit der die Teilhabe an Kunst und Kultur während des zweiten Lockdowns aufgegeben wurde, haben wir bereits im letzten Jahr gefordert, dass Kultur ins Grundgesetz gehört.

Mit dieser Forderung sind wir nicht allein. Eine breite Allianz von Kulturschaffenden unterstützt die am 14.12.2020 von der Initiative KULTUR INS GRUNDGESETZ ins Leben gerufene Petition. Begleitend zur Petition wurde ein offener Brief an die politisch Verantwortlichen veröffentlicht, der von Künstler*innen wie Wim Wenders, Jördis Triebel, Konstantin Wecker, Till Brönner, Annemie Vanackere/HAU, Shermin Langhoff/GORKI Theater, Amelie Deuflhard/Kampnagel, Marion Brasch und Politiker*innen wie Hartmut Ebbing, Dr. Antje Vollmer, Dr. Gregor Gysi, Dr. Klaus Lederer sowie vielen weiteren Kulturschaffenden, Kulturfreund*innen und Bürger*innen unterzeichnet wurde.

Der BFFS ist nun auch Teil dieses Bündnisses. Die Zeichnungsfrist der Petition ist der 24.01.2021. Bitte verbreiten Sie den Link über alle sozialen Netzwerke, die Ihnen zur Verfügung stehen und unterzeichnen Sie die Petition!

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Montag, 14.12. 13:00 Uhr 

#JaAberUnd: Brauchen Künstler*innen eine bessere Interessenvertretung?

Vorstandsmitglied Hans-Werner Meyer hat beim Online-Talk „JaAberUnd“ des Deutschen Kulturrates am 1. Dezember zusammen mit Till Brönner - Trompeter, Nina George - Schriftstellerin und Präsidentin des European Writers´ Council und Olaf Zimmermann - Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats und Herausgeber von Politik & Kultur zu folgenden Fragen diskutiert: Brauchen Künstler*innen eine bessere Interessenvertretung? Was verlangen Kunstschaffende von Interessenvertretungen? Und was wünschen sich Verbände von Künstler*innen?

Hier geht es zur Online-Debatte.

Dienstag, 1.12. 11:30 Uhr

Netflix wollte einen Nothilfefonds auflegen

Hans-Georg Rodek von der WELT hat mit BFFS-Vorstandsmitglied Hans-Werner Meyer und Jacqueline Macaulay ein Interview zum Thema Corona-Hilfen geführt. Hier geht es zu dem Interview.

Freitag, 20.11. 11:30 Uhr

BFFS fordert auch im ZDF-Morgenmagazin Corona-Hilfen für kurzbefristet beschäftigte Künstler*innen

Hans-Werner Meyer (BFFS-Vorstandsmitglied) machte heute Morgen im ZDF-Morgenmagazin nochmals die dringende Notwendigkeit deutlich, uns kurzbefristet beschäftigte Künstler*innen endlich im Rahmen der neu geplanten Corona-Hilfen auch angemessen finanziell zu unterstützen.

Zum vollständigen Interview bitte hier klicken.

Dienstag, 17.11. 13:30 Uhr

Vorstandsmitglied Hans-Werner Meyer zum Thema Corona-Hilfen im Gespräch

Warum auch die jetzt beschlossenen Corona-Hilfen für Kulturschaffende an uns Schauspieler*innen größtenteils vorbeigehen, erfahren Sie bei Phoenix in der Phoenix Runde am Donnerstag, den 19.11. um 22:15 Uhr sowie um 0:00 Uhr (im Stream bereits von 20:00 bis 20:45 Uhr) im Rahmen der ARD Themenwoche Wie wollen wir leben?
und am Freitag, den 20.11. nach 8:00 Uhr morgens beim ZDF-Morgenmagazin.

Vorstandsmitglied Hans-Werner Meyer wird in diesen Sendungen für den BFFS dabei sein.

Bei der Phoenix Runde am Donnerstagabend soll es um das veränderte gesellschaftliche Leben unter Corona-Bedingungen gehen. Die Sendung moderiert Alexander Kähler.

Das ZDF Morgenmagazin am Freitag wird dieses Mal aus der Berliner Philharmonie gesendet und von Dunja Hayali moderiert werden. Zu Gast werden u.a. Intendantin Andrea Zietzschmann, Berlins Kultursenator Klaus Lederer, Stefanie Kloß von Silbermond und Kulturstaatsministerin Monika Grütters sein.

Montag, 16.11. 15:00 Uhr

Corona oder nicht Corona – Kinderzimmer kosten Miete

Gerade in diesen herausfordernden turbulenten Zeiten ist Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung  gefragt. Viele Kolleg*innen engagieren sich voller Kraft und unermüdlichem Einsatz. So haben auch die beiden Schauspielerinnen Victoria Trauttmansdorff und Theresita Colloredo gemeinsam mit dem Verein Wirtschaft kann Kinder e.V. die  Aktion „Corona oder nicht Corona – Kinder kosten Miete“ ins Leben gerufen. Ihr Anliegen ist es, theaterschaffende oder im Entertainment tätige Eltern, die durch die Covid-19-Situation in finanzielle Not geraten sind, finanzielle Unterstützung zu ermöglichen. Hier geht es zu der Aktion "Corona oder nicht Corona - Kinderzimmer kosten Miete".

Montag, 09.11. 19:00 Uhr

Der BFFS mit seinen Anliegen zum besseren sozialen Schutz für Schauspieler*innen bei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Unser langjähriges Mitglied Natalia Wörner und Hans-Werner Meyer hatten heute die Gelegenheit, im Rahmen eines persönlichen Termins beim Bundesarbeitsminister Hubertus Heil unsere BFFS-Anliegen zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Schauspieler*innen und Kulturschaffenden vorzubringen. Mit dabei auf Seiten des Bundesarbeitsministeriums war der Leiter der Abteilung I, die für Grundsatzfragen des Sozialstaates und der sozialen Marktwirtschaft zuständig ist, Herrn Nermin Fazlic und auf Seiten des BFFS unser geschäftsführender Justiziar Bernhard F. Störkmann.

Die aktuelle Situation bei den Corona-Hilfen macht es gerade wieder deutlich, was wir seit vielen Jahren am Sozialsystem kritisieren:

Die Erwerbsrealität der Kulturschaffenden, die durch einen Wechsel von atypischen Beschäftigungen und selbstständigem Erwerbsleben geprägt ist, wird nicht in angemessener Weise von unseren sozialen Sicherungssystemen erfasst. Wir sind je nach Tätigkeit mit unterschiedlicher Beitragspflicht je nach Sozialstatus, je nach Versicherungszweig mit kleinteiligen komplizierten Rahmenbedingungen konfrontiert. Auch für unsere Arbeitgeber kaum noch durchschaubar und händelbar.

Das macht auch die Corona-Krise deutlich: Wichtige Corona-Hilfen, wie sie für Solo-Selbständige zunächst durch das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung und dann durch die Überbrückungshilfeprogramme I und II aufgelegt wurden, greifen in dieser Zeit der Pandemie nicht für die auf Produktionsdauer befristet beschäftigte Kulturschaffende.

Und das, obwohl wir vergleichbar wie Solo-Selbständige den unternehmerischen Risiken des Marktes unterworfen sind. Der Teil-Lockdown trifft vor allem bundeweit alle Theaterbetriebe. Also fallen flächendeckende Gastspielengagements - sei es in staatlich finanzierten Theatern oder in Privattheatern - aus oder sie werden gekündigt bzw. verschoben.

Unsere Forderungen haben wir Hubertus Heil vorgetragen, nämlich:

  1. in die Rettungspakete zur COVID-19 Pandemie, die künftig aufgelegt werden, müssen wir kurzbefristet beschäftigte Kulturschaffende dringend einbezogen werden,
  2. schrittweise weitere Reformen, damit für unsere Erwerbsformen Beiträge in alle Versicherungszweige fließen und zwar für gleiche Versicherungszeiten möglichst nach dem Monatsprinzip.

Nach sehr konstruktivem Austausch und Diskussionen wurde die Möglichkeit eröffnet, unsere Detailvorstellungen gegenüber dem zuständigen Referat im Bundesarbeitsministerium einzubringen und dort auf der Arbeitsebene unsere Lösungsvorschläge einzubringen, dies auch im Hinblick auf ggfs. mögliche Gesetzesvorhaben.

Wir bleiben also dran!

Mittwoch, 04.11. 15:00 Uhr

Für Schauspieler*innen und andere Kulturschaffende im Raum Frankfurt/Offenbach gibt es unkomplizierte Soforthilfe

Für durch die Corona-Krise in Not geratene Künstler*innen, Schauspieler*innen und andere Kulturschaffende aus dem Raum Frankfurt/Offenbach gibt es jetzt eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, eine Übergangs-Soforthilfe von 500 € über die Spendenplattform Kulturzeiterin.de zu beantragen.

Hier der Link für Interessierte:

https://www.kulturzeiterin.de/hilfe/

Noch ein kleiner Hinweis: Eine derartige Hilfe muss möglicherweise bei der Beantragung der Grundsicherung angegeben und könnte von ihr ggf. abgezogen werden.

Sonntag, 01.11. 20:00 Uhr

Lockdown-Hilfe für Schauspieler*innen – jetzt!!!

Deutschland steht vor einem erneuten Lockdown und Deutschlands Schauspieler*innen, die auf Projektdauer befristet beschäftigt werden, stehen vor dem Nichts, wenn jetzt nicht aus den Fehlern der Rettungsprogramme des ersten Lockdowns gelernt wird.

Der BFFS fordert daher von der Bundesregierung:

  1. Wir, die auf Projektdauer befristet beschäftigten Schauspieler*innen, müssen vergleichbar wie Solo-Selbständige im Lockdown-Rettungsprogramm ausdrücklich berücksichtigt werden.
  2. Das heißt: Die Bundesregierung muss wie den Solo-Selbstständigen auch uns Schauspieler*innen, die wir von Produktionsdauer-Beschäftigungen leben, die Wahl lassen, für den Totalausfall jetzt im November entweder 75 Prozent vom Monats-Arbeitsentgelt des Novembers 2019 oder 1/12 des Jahres-Arbeitsentgeltes 2019, als Überbrückungshilfe erhalten zu können.

Die Schließung der Theater und Kinos, jenen Einrichtungen, in denen die unbestritten effektivsten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt wurden, in denen nachweislich kein massenhaftes Infektionsgeschehen zu erwarten ist, haben wir bereits am Donnerstag mit unserer Protestnote kritisiert.

Die Bundesregierung hat großzügige und unbürokratische Hilfsmaßnahmen zur Kompensation der Umsatzausfälle angekündigt – wieder einmal. Die Rede ist von kleinen Betrieben und Solo-Selbstständigen – wieder einmal. Wir Schauspieler*innen sind gebrannte Kinder, wir sind beim ersten Lockdown von der Politik weitgehend vergessen worden. Wenn es seit Beginn der Corona-Krise überhaupt Hilfen für den Lebensunterhalt von Künstler*innen gab, dann nur für selbstständige, nicht für uns auf Produktionsdauer beschäftigte Schauspieler*innen (mit Ausnahme der bayerischen Künstlerhilfen).

Es wäre fatal, wenn die Politik jetzt den gleichen Fehler wie beim ersten Lockdown wiederholen und uns Schauspieler*innen nicht in die Rettungsprogramme einbeziehen würde.

Die Bundesregierung darf bei den nun ins Auge gefassten Hilfsmaßnahmen nicht die kurz befristet beschäftigten gegenüber den solo-selbstständigen Kulturschaffenden benachteiligen. Irgendwelche sozialrechtlichen Status-Spitzfindigkeiten führen jetzt in die Irre. Ausschlaggebend ist: Die Politik hat den Lockdown beschlossen, die Theater müssen schließen und sie beschäftigen jetzt keine Schauspieler*innen für Vorstellungen, die sie nicht spielen dürfen. Uns Schauspieler*innen brechen alle Einnahmen weg. Wirtschaftlich gesehen gibt es also zwischen Kulturschaffenden, die auf Werkvertragsbasis arbeiten und jenen, die für ein Projekt engagiert werden, keinen Unterschied. Die Not ist die gleiche – und sie ist groß!

Der BFFS fordert Gleichbehandlung aller Kulturschaffenden in der Krise, unabhängig von ihrem sozialrechtlichen Status!

Freitag, 30.10. 12:00 Uhr

Virtuelles BFFS-Treffen zu unserem Lockdown-"Leid"

Der von der Bundes- und den Länderregierungen erneut beschlossene Lockdown der Theaterbetriebe trifft uns erneut in Mark und Bein. Wie gehen wir damit um? Was bedeutet das wirtschaftlich? Warum werden unsere Theater mit Beschränkungen belegt, wenn sie nachweislich keine Infektionsherde in den vergangenen Monaten verursacht haben. Fragen über Fragen? Sorgen über Sorgen?

Aus aktuellem Anlass möchten wir am Freitag, den 30.10. um 21:00 Uhr Gelegenheit zum Gespräch geben und laden zum virtuellen BFFS Treffen ein. Das Treffen ist auch offen für Nicht-Mitglieder – Angehörige anderer Gewerke sind herzlich eingeladen!

Link zum virtuellen BFFS-Treffen:

https://us02web.zoom.us/j/89813266533?pwd=MERONzdlVm5Xai9BM2NXY1hmZ0U1QT09

Meeting-ID: 898 1326 6533
Kenncode: 316983

WICHTIG: Wenn möglich, bitte nur über den Link anmelden. Nur im Ausnahmefall per Telefon

Schnelleinwahl mobil
+496971049922,,89813266533#,,,,,,0#,,316983# Deutschland
+493056795800,,89813266533#,,,,,,0#,,316983# Deutschland

Einwahl nach aktuellem Standort
+49 69 7104 9922 Deutschland
+49 30 5679 5800 Deutschland
+49 69 3807 9883 Deutschland
+49 695 050 2596 Deutschland
Meeting-ID: 898 1326 6533
Kenncode: 316983
Ortseinwahl suchen: https://us02web.zoom.us/u/kbfsUHyVuW

Mittwoch, 28.10. 20:00 Uhr

Protestbrief

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Damen und Herren Ministerpräsident*innen,

Wir protestieren aufs Schärfste!

Wir vom Bundesverband Schauspiel (BFFS) protestieren aufs Schärfste gegen die für den November angekündigten flächendeckenden Schließungen der Theater. Wir haben alle bisherigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie mitgetragen. Sie waren schmerzhaft und haben viele von uns in existenzielle Krisen gestürzt, aber wir haben sie mitgetragen, weil wir sie als notwendig erkannt haben, um die exponentielle Ausbreitung des Covid-19-Virus zu stoppen.

Wir haben sie mitgetragen, auch wenn die Ausgestaltung der Kompensationen für das faktische Berufsverbot des ersten Lockdowns größtenteils an uns Schauspieler*innen vorbeigegangen sind. Wir haben sie mitgetragen, weil die begleitenden „Neustart Kultur” Maßnahmen darauf ausgerichtet waren, den Theatern zu ermöglichen, so schnell wie irgend möglich den Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufzunehmen. Wir haben sie mitgetragen, weil wir daran geglaubt haben, dass diese gemeinsame Anstrengung dazu führen würde, dass wir unseren Beruf so schnell wie möglich wieder würden ausüben können, wenn auch unter schwierigen Bedingungen.

Das ist jetzt in vorbildlicher Weise geschehen. Ein „ausverkauftes Haus” bedeutet nun zwar in der Regel um die 100 Zuschauer*innen, aber diese 100 Zuschauer*innen sind unendlich dankbar dafür, wieder das geistige Grundnahrungsmittel Kultur zu bekommen, das gerade in einer solchen Krise ein existenzielles ist, und die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen haben dazu geführt, dass die Theater inzwischen zu den wenigen Orten gehören, an denen es keine nachgewiesenen Ansteckungen gibt. Es gibt derzeit wenig öffentliche Orte, an denen man vor Ansteckungen so sicher ist, wie in den Theatern. Im Gegenteil, die Schulen sollten sich einige der an den Theatern durchgeführten Maßnahmen ansehen und nachahmen, damit auch die Schulen sicherer werden. So wurden etwa im Berliner Theater TIPI alle Oberflächen mit einem virusabweisenden Lack gestrichen.

Aber statt von der Kreativität der Theater zu lernen, werden sie jetzt wieder geschlossen. Angesichts eines erneuten exponentiell ansteigenden Infektionsgeschehens erkennen wir selbstverständlich die Notwendigkeit neuer Maßnahmen an. Aber sie müssen sinn- und maßvoll sein. Theater zu schließen, obwohl sie derzeit kein Risiko darstellen, ist weder sinn- noch maßvoll. Gerade kleinere und nicht öffentlich geförderte Häuser werden diesen erneuten und vollkommen unnötigen Schlag vor den Bug nicht überleben. Und mit ihnen werden viele Schauspieler*innen ihren Beruf aufgeben müssen. Ein kultureller Kahlschlag ohne Beispiel wird die Folge sein.

Diese Maßnahmen sind unsinnig. Wir können sie nicht mehr mittragen. Wir protestieren aufs Schärfste gegen sie!

Berlin, den 28.10.2020

Der Vorstand des BFFS

Donnerstag, 10.09. 14:00 Uhr

Spendenaktion „Wir helfen Schauspielern“- Es ist weiterhin Hilfe da

Nachdem der Freistaat Bayern Schauspieler*innen unbürokratisch mit einer Einmalzahlung unterstützt hat, haben einige Schauspieler*innen aus Bayern die Zahlung auch wieder zurückgegeben zurückgeben können. Deswegen ist weiterhin Hilfe für Kolleg*innen da!
Bewerbungen und Vorschläge können an folgende Mail-Adresse geschickt werden: wirhelfenschauspielern@gmail.com

Montag, 07.09. 10:30 Uhr

„TheaterLandUnter-Kampagne“ zeigt Wirkung: Tourneetheater werden mit bis zu 20 Millionen Euro unterstützt

Nicht subventionierte Theater leiden unter der Corona-Krise besonders. Daher hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Gastspiel- und Tournee-Theater in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro beschlossen. Das mit einer Milliarde Euro ausgestattete Hilfsangebot „Neustart Kultur“ beinhaltet unter anderem das Programm „Theater in Bewegung“. Dieses richtet sich an Gastspielbühnen ohne eigenes Ensemble. Bis zu 200.000 Euro können Gastspieltheater zur Wiederaufnahme ihres Tourneebetriebs beantragen.

Die vom BFFS mitinitiierte Aktion „TheaterLandUnter“ wird dabei eine wesentliche Rolle gespielt haben. Die Kampagne hat auf die Corona-bedingte Tourneetheater-Misere hingewiesen und damit den Boden für diesen Erfolg bereitet.

Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm „Neustart Kultur“ sind hier abrufbar.

Mittwoch, 01.07. 14:00 Uhr

Sommerzeit ist Kinozeit

Endlich ist wieder Kinozeit, denn just ab morgen öffnen bundesweit wieder die Kinos. Anlass genug nun unseren Bekannten-, Freundes-, Familienkreis (und sich selbst) zu motivieren, ins Kino zu gehen.

Für unsere Filmbranche und damit für Filmschaffende und uns Schauspieler*innen wäre es eine große Hilfe, wenn wir über unsere sozialen Netzwerke unseren heiß ersehnten Kinobesuch posten und unsere Freunde und Bekannte [in den sozialen Netzwerken] auffordern, das auch zu tun. Hier geht es zu den Titeln, die nun frisch und neu ab morgen wieder in den Kinos zu sehen sind.

Donnerstag, 04.06. 20:00 Uhr

Konjunkturhilfe für „Neustart Kultur“ geht an Kultureinrichtungen

Heute wurde das weitreichende Konjunkturpaket der großen Koalition verabschiedet, in dessen Rahmen ca. 1 Milliarde Euro für den „Neustart Kultur“ vorgesehen sind (siehe Pressemeldung der Bundesregierung). Im Detail betrachtet sind das …

  • 250 Millionen Euro für pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft;
  • 450 Millionen Euro für Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen, davon 150 Millionen Euro für den Bereich Theater und Tanz und 120 Millionen Euro für die Filmbranche;
  • 150 Millionen Euro für Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
  • und 120 Millionen Euro für pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte, davon 100 Millionen für den Ausgleich coronabedingter Einnahmeausfälle und Mehrausgaben, sowie 20 Millionen für private Hörfunkveranstalter, die durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen sind.

Zusammen mit den weiteren bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen des Bundeskulturministeriums sind das mehr als 1 Milliarde Euro.

Leider enthält dieses „Neustart-Kultur“-Programm keine Hilfsgelder, die direkt an darbende Kulturschaffende – einschließlich der Schauspieler*innen – gezahlt werden könnten. Womöglich würde der Bund damit seine Kompetenz überschreiten. Denn Kultur ist Ländersache. Wenn staatliche Stellen dazu befugt sind, gezielt einen Berufstand herauszugreifen, den der Künstler*innen, und ihn gesondert mit Hilfsgeldern zu versorgen, dann sind dies die Bundesländer.

Also richtet der BFFS solche Forderungen vor allem an die Landesregierungen. Bisher gibt es bundesweit nur eine Künstlerhilfe, die auch für befristet beschäftigte Kulturschaffende und damit auch für uns Schauspieler*innen gilt. Und das ist die Künstlerhilfe Bayerns.

Donnerstag, 04.06. 15:30 Uhr

Petitionsübergabe „Rettungsschirm auch für freie Schauspieler*. Jetzt!“

Diese krisenhaften Zeiten bewegen viele Schauspieler*innen, sich mit eigenen Initiativen und Aktionen für die Belange ihrer Kolleg*innen einzusetzen. Eines der vielen motivierenden Beispiele dafür ist das Engagement des Schauspielers Tonio Schneider, der auch Mitglied im BFFS ist. Er hat selbstständig 5.011 Unterschriften für seine Petition „Rettungsschirm auch für freie Schauspieler*. Jetzt!“ gesammelt, die er heute an Dr. Winands, den Amtschef von Kulturstaatsministerin Dr. Monika Grütters übergeben hat. Damit dokumentiert er, dass seine Forderung und die des BFFS nach einer Soforthilfe, die auch für uns Schauspieler*innen greift, allen Kolleg*innen und darstellenden Künstler*innen aus dem Herzen spricht.

Vielen herzlichen Dank, Tonio Schneider!

Dienstag, 26.05. 14:00 Uhr

Bayerische Künstlerhilfe zum zweiten Mal in unserem Sinne modifiziert!

Schon vor Wochen plante die bayerische Landesregierung ein eigenes Künstlerhilfsprogramm, das den Lebensunterhalt speziell der bedürftigen Künstler*innen absichern sollte. Als Voraussetzung geplant war die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Schön, aber das hätte uns Schauspieler*innen alle ausgeschlossen, weil wir trotz unserer Künstlereigenschaft nicht in die Künstlersozialkasse dürfen, weil wir in der Regel die Voraussetzung der Selbstständigkeit nicht erfüllen. Wir sind halt kurz befristet beschäftigte Arbeitnehmer.

Auch aufgrund der Intervention des BFFS modifizierte die bayerische Landesregierung ihren Plan und präsentierte am 14. Mai ein für Deutschland beispielloses Hilfsprogramm. Beispiellos, weil es das erste Programm hierzulande ist, das alle Künstler*innen im Blick hat – nicht nur Solo-Selbstständige bzw. Mitglieder der Künstlersozialkasse, sondern auch kurz befristet Beschäftigte wie z. B wir Schauspieler*innen. Darum wurde es auch als „Modell KSK plus“ vorgestellt.

Deswegen waren wir besonders gespannt, wie sich der vorbildliche Ansatz in der Wirklichkeit des konkreten Antrags darstellt. Seit etwa einer Woche ist dieser Antrag online und zunächst hielt das „Modells KSK plus“ das, was es verspricht:

Auch ohne Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, also auch wir Schauspieler*innen können bei Bedürftigkeit bis zu 1.000,- € an jeweils drei Monaten für den Lebensunterhalt erhalten. Aber der parallele Bezug dieser Künstlerhilfe und der Grundsicherung oder der Soforthilfe Corona des Bundes oder des Freistaats Bayern sollte nicht gestattet sein.

Diese Einschränkung traf auf unser Unverständnis. Denn die bayerische Künstlerhilfe ist nur für die Absicherung des Lebensunterhalts gedacht, deckt sich also allenfalls mit dem Zweck der Grundsicherung. Aber die Soforthilfen Corona des Bundes und des Freistaats Bayern sind allein für die Rettung der Betriebe vorgesehen, nicht für den Lebensunterhalt. Sie können damit der Künstlerhilfe nicht in die Quere kommen.

Der BFFS hat daraufhin gestern die bayerische Landesregierung gebeten, diesen Aspekt noch einmal zu überdenken. Und offensichtlich hat das bayerische Kabinett schnell gehandelt. Denn schon heute modifizierte es sein Künstlerhilfsprogramm zum zweiten Mal im Sinne des BFFS.

Ab heute ist ein Antrag auf Finanzhilfe nach dem Künstlerhilfsprogramm neben einem Antrag auf Soforthilfe Corona des Freistaats Bayern oder des Bundes möglich, wenn, wie es heißt, „Leistungen nach der ‚Soforthilfe Corona‘ von weniger als 3.000 Euro bezogen wurden. Die Leistungen nach der ‚Soforthilfe Corona“ werden auf die Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm angerechnet. Mit Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm kann damit eine Aufstockung der Hilfsleistungen auf insgesamt bis zu 3.000 Euro erfolgen.“

Allerdings: „Wer Grundsicherung bezieht oder beantragt hat, kann für diesen Zeitraum keinen Antrag nach dem Künstlerhilfsprogramm stellen“, ist in den überarbeiteten FAQ Künstlerhilfsprogramm (Stand: 26. Mai 2020) zu lesen.

Aber: „Die Finanzhilfe nach dem Künstlerhilfsprogramm kann jedoch nachträglich durch Grundsicherung aufgestockt werden, sofern die Finanzhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend ist. Sie ist im Falle einer Antragstellung auf Grundsicherung anzugeben.“ Und Künstler*innen, „die für die zurückliegenden Monate einen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, können für zukünftige Monate einen Antrag auf eine Finanzhilfe aus dem Künstlerhilfsprogramm stellen. Eine Antragstellung ist auch möglich, wenn sich ein parallel laufender Antrag auf Grundsicherung auf andere Weise, z. B. durch Rücknahme, erledigt hat.“

Der BFFS freut sich über die zügige Reaktion auf seine Anregungen durch die bayerische Landesregierung und hofft, dass auch die anderen fünfzehn Landesregierungen dem Vorbild noch folgen und mit eigenen Künstlerprogrammen auch den Schauspieler*innen Hilfe zum Lebensunterhalt anbieten werden.

Montag, 18.05. 18:00 Uhr

Empfehlungen der BG ETEM für Filmproduktionen

Unsere für Dreharbeiten zuständige Berufsgenossenschaft BG ETEM hat heute Empfehlungen für Filmproduktionen veröffentlicht. Maßstab für diese Empfehlungen sind die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 16.04.2020.

Die Empfehlungen der BG ETEM beinhalten detaillierte Handlungshilfen für den gesamten Arbeitsablauf in puncto Organisation, Unterweisung der Beschäftigten, Reinigung, Motiv, Fremdfirmen, Komparsen, betriebsfremde Personen, Catering, Fahrten, Tontechnik, Garderobe / Kostüm. Dann folgen die für uns Schauspieler*innen besonders interessanten Hinweise für alles, was sich vor der Kamera abspielt. Den Abschluss bilden die Hinweise zu Arbeitsmittel / Requisiten und Maske.

Sollten die für uns wichtigen Schutzmaßnahmen vor der Kamera nicht eingehalten werden, können, so lautet die Empfehlung der BG ETEM, sollten „Quarantänemaßnahmen der betroffenen Personen durchgeführt werden“, die im Anhang näher ausgeführt werden.

Diese Quarantänemaßnahmen, die vor allem uns Schauspieler*innen betreffen würden, haben es wirklich in sich …

Hier zu den BG ETEM Empfehlungen für Filmproduktionen.

Nun stellt sich die Frage, ob und inwieweit diese Empfehlungen verbindlich sind und in der Drehpraxis gelebt werden können.

Zur BG ETEM:

Die BG ETEM ist eine Berufsgenossenschaft. Bei Berufsgenossenschaften handelt es sich um Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist neben der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung der fünfte Versicherungszweig, der von uns meist nicht wahrgenommen wird, weil die Beiträge nicht von den Arbeitnehmer*innen, sondern nur von den Arbeitgeber*innen getragen werden.

Die für uns Schauspieler*innen wichtigen Berufsgenossenschaften sind …

a) für Dreh- und Synchronarbeiten die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) und

b) für Theaterarbeiten die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft).

Donnerstag, 12.05. 12:00 Uhr

Hilfe für Kolleginnen vom Verein Helfende Hand für Frauen e.V.

Der Verein Helfende Hand für Frauen e.V. hat den Kontakt zum BFFS gesucht. Hintergrund ist, dass die Gründer*innen des Vereins zum einen von den oftmals prekären Beschäftigungsverhältnissen in der Film-, Fernseh- und Theaterbranche erfahren haben, zum anderen, dass gerade unsere Branche besonders stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen ist. Der Verein bietet im Rahmen seines Vereinszwecks finanzielle Hilfe an. Das Unterstützungsangebot von Helfende Hand für Frauen e.V. richtet sich an Frauen, die in Berlin, Brandenburg oder München leben und sich in einer finanziellen Notlage befinden.

Kolleginnen, die Mitglied im BFFS sind, und aufgrund ihrer persönlichen Situation finanzieller Unterstützung bedürfen, haben die Möglichkeit, sich über eine der Beratungsstellen der Diakonie Berlin Brandenburg oder der Caritas München an den Verein Helfende Hand für Frauen zu wenden. Die kooperierenden Beratungsstellen der Caritas und der Diakonie finden Sie hier:

https://helfendehand.org/beratungsstellen/

Donnerstag, 14.05. 11:00 Uhr

Zeigt Bayern den Weg zur Rettung von uns Schauspieler*innen?

Seit Wochen haben sich der BFFS und viele Kolleg*innen von uns massiv an die Politik gewandt, unter anderem auch an die bayerische Landesregierung. Wir haben gebetsmühlenartig auf unsere unglücklich verlorene Lage zwischen den Stühlen hingewiesen, dass wir Schauspieler*innen bisher von keiner Künstlerhilfe berücksichtigt werden, weil wir nicht selbstständig sind und deswegen nicht in die Künstlersozialkasse dürfen. War unser Ruf vergebens?

Seit heute deutet sich endlich eine Wende an. Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, sein Kunstminister Bernd Sibler und seine Digital-, Kino- und Filmministerin Judith Gerlach gaben heute eine bemerkenswerte Pressekonferenz über die weiteren Schritte zur Förderung von Kunst und Kultur in Bayern. Siehe die ganze Pressekonferenz …

Die für uns interessanten Stellen sind …

von Minute 08:30 bis 09:11 (Markus Söder) und von 20:57 über 22:28 bis 23:40 (Bernd Sibler).

Und auch auf der offiziellen Homepage des Bayerischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst verkündet die Landesregierung, dass sie das bereits Ende April beschlossene Hilfsmodell für Künstler*innen zu einem „Modell KSK Plus“ erweitern will und dabei beabsichtigt, auch diejenigen bayerischen Künstler*innen einzubeziehen, die „ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen.“

Diese Formulierung und die beispielhafte Erwähnung von Schauspieler*innen während der Pressekonferenz lassen uns hoffen. Der Groschen scheint gefallen, unsere Botschaft findet wohl endlich Gehör, auch uns Schauspieler*innen soll Hilfe zuteilwerden.

Weiter heißt es auf der offiziellen Homepage wörtlich: „Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Die Anpassung des Programms soll der Lebenswirklichkeit der Künstlerinnen und Künstlern gerecht werden.“

Dies wäre der Durchbruch. Ein Durchbruch, der vielleicht auch andere Länder und zuletzt auch den Bund überzeugen könnte, dem bayerischen Vorbild zu folgen und ihre Hilfsprogramme auch für uns Schauspieler*innen zu öffnen.

Der BFFS-Vorstand bedankt sich herzlich bei vielen Mitgliedern, die sich in letzter Zeit für ihre Schauspielkolleg*innen öffentlich eingesetzt haben und ganz besonders bei den regionalen Pat*innen in Bayern, die speziell für die Frage, wie auch Schauspieler*innen bei Künstlerhilfen berücksichtigt werden können, einen direkten Draht zur bayerischen Regierung geknüpft haben.

Donnerstag, 14.05. 10:00 Uhr

Bundestag beschließt: Auslaufender Arbeitslosengeld-Anspruch wird verlängert!

Seit dem 5. Mai liegt ein Gesetzesentwurf auf dem Tisch, für den sich der BFFS und viele andere Gewerkschaften und Verbände stark gemacht hatten und der den Arbeitslosengeld-1-Anspruch bei denjenigen um drei Monate verlängern soll, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember auslaufen sollte.

Im Gesetzesentwurf wurde keine Ausnahme für Arbeitslosengeld-Empfänger gemacht, die ihren Anspruch mit der verkürzten Anwartschaftszeit (mit mindestens 180 Sozialversicherungstage) erlangt haben. Dieser Punkt ist gerade für uns kurz befristet beschäftigten Schauspieler*innen entscheidend. Und die bange Frage war: Wird dieser Gesetzesentwurf unverändert, ohne eine Ausnahmeregelung, die uns im letzten Moment doch noch ausschließen würde, den Bundestag passieren?

Seit heute ist die Frage schwarz auf weiß beantwortet. Der Bundestag hat das Sozialschutz-Paket II ohne eine solche Ausnahmeregelung beschlossen. Es werden also auch diejenigen von uns von der dreimonatigen Verlängerung des Arbeitslosengeld-1-Anspruchs profitieren, die diesen Anspruch mit der verkürzten Anwartschaftszeit erworben hatten und deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember normalerweise ausgelaufen wäre.

Dieser politische Erfolg wird vielen von uns, vor allem den Bühnenschauspieler*innen unter uns, die seit Anfang des Jahres den vereinfachten Regelungen für den Arbeitslosengeld-1-Bezug viel besser nutzen konnten, drei Monate die Existenz retten.

Dienstag, 12.05. 18:00 Uhr

Fortsetzung des BFFS-Stammtisches zur GVL

Aufgrund der hohen Resonanz des Schauspiel-Stammtisches zum Thema GVL am 4. Mai hatte der BFFS nach Rücksprache mit der GVL beschlossen, diese Runde zeitnah zu wiederholen. Diese Fortsetzung des Zoom-Stammtisches findet nun

am Montag, dem 25.05.2020 um 19.00 Uhr

statt. Der BFFS bietet hier erneut den Rahmen, in dem die Geschäftsführer der GVL (Tilo Gerlach und Guido Evers) für Fragen zur Verfügung stehen und auch die kommenden Verteilungen des Jahres darstellen.

Zu diesem virtuellen Stammtisch können sich alle Interessenten über folgende Einwahldaten einwählen:

Zoom-Meeting beitreten

https://us02web.zoom.us/j/88585693949?pwd=T3BwYytiZExzbE1nWHVYOWM2aVh5Zz09

Meeting-ID:  885 8569 3949

Passwort:     3017768765

WICHTIG: Wenn möglich, bitte nur über den Link anmelden. Nur im Ausnahmefall per Telefon!

Schnelleinwahl mobil

+496950502596,,88585693949#,,#,3017768765# Deutschland

+496971049922,,88585693949#,,#,3017768765# Deutschland

Einwahl nach aktuellem Standort

        +49 695 050 2596 Deutschland

        +49 69 7104 9922 Deutschland

        +49 30 5679 5800 Deutschland

Meeting-ID: 885 8569 3949

Passwort: 3017768765

Ortseinwahl suchen: https://us02web.zoom.us/u/keae8OtpWf

Samstag, 09.05. 16:00 Uhr

„Ich weiß, dass es eine sehr, sehr schwere Zeit für Sie ist.“

Heute am Samstag widmete unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel ihren Podcast eigens uns Künstler*innen. Sie beklagt den „tiefen Einschnitt“, den die Corona-Krise für „unser gemeinsames kulturelles Leben“ bedeutet und hebt hervor: „Ganz besonders betroffen sind die vielen Künstlerinnen und Künstler, ganz besonders hier wieder die Freischaffenden.“ (Siehe Transkript Podcast „Corona und Kultur“)

„Ich weiß, dass es eine sehr, sehr schwere Zeit für Sie ist“, sagt die Kanzlerin.

Und wir Schauspieler*innen wissen: Wir sind wieder einmal verloren zwischen den Stühlen!

Denn so sehr wir Schauspieler*innen diese Ansprache der Kanzlerin begrüßen, so sehr verbittert uns, dass bisher alle Maßnahmen zur Unterstützung von Künstler*innen – seien sie nun vom Bund oder von den Ländern – größtenteils an uns Schauspieler*innen vorbeigehen.

Keine Künstlerhilfen für uns!

Obwohl wir „freischaffenden“ Schauspieler*innen wie Solo-Selbstständige von kurz befristeten Engagements zu kurz befristeten Engagement hangeln, die nun alle weggebrochen sind, werden wir von sämtlichen Künstlerhilfen ausgeschlossen, weil wir keine Solo-Selbstständigen sind. Denn sämtliche Künstlerhilfen setzen Solo-Selbstständigkeit voraus. Außerdem werden meistens nur Betriebskosten angerechnet, die wir nicht haben. Stattdessen haben wir als ständig Arbeitsuchende hohe Werbungskosten und viele von uns wissen jetzt nicht, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.

Keine Grundsicherung für uns!

Da bleibt nur die Grundsicherung. Aber weil wir aufgrund der vielen Lücken zwischen unseren Engagements nur eine kümmerliche gesetzliche Rente von ein paar hundert Euro erwarten dürfen, müssen wir möglichst viel auf die hohe Kante legen. Sonst können wir im Alter nicht überleben. 60.000 Euro Erspartes wird dafür nicht reichen. 60.000 Euro (plus 30.000 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft) gelten aber laut Antrag als ein „erhebliches Vermögen“, das uns von der Grundsicherung ausschließt.

Keine Einkünfte mehr für uns!

Gagen, die uns noch von abgesagten Vorstellungen und Drehtagen zustehen, bzw. das entsprechende Kurzarbeitergeld können uns – wenn sie uns überhaupt gezahlt werden –nicht auf Dauer über Wasser halten. Arbeitslosengeld bekommen nur die Wenigsten von uns, weil die Verbesserungen der verkürzten Anwartschaftszeit erst seit Jahresbeginn greifen. Wir haben keine Einkünfte mehr und keine Perspektive, wann wir wieder spielen und Geld verdienen dürfen.

Wir hoffen noch und brauchen dringend eine Brücke!

Wir Schauspieler*innen hoffen immer noch auf das Versprechen der Länderpolitiker und der Bundeskanzlerin, „dass Künstlerinnen und Künstlern Brücken gebaut werden“. Denn wir brauchen jetzt ganz dringend und schnell eine Brücke über das tiefe Tal, in dem wir verloren zwischen den Stühlen sitzen! Wir brauchen dringend eine Künstlerhilfe, die auch uns „freischaffende“ – aber eben nicht solo-selbstständige – Schauspieler*innen berücksichtigt!

Freitag, 08.05. 16:00 Uhr

Wird der Gesundheitsschutz im Synchronstudio gewährleistet?

Viele Synchronproduzent*innen haben Maßnahmen ergriffen, damit alle Synchronschaffenden vor möglichen Infektionen mit COVID-19 bestmöglich geschützt sind. Dazu zählen Plexiglaswände zwischen den einzelnen Personen, digitale Dialogbücher, Desinfektionsmaßnahmen und Pausen, damit sich die Synchronschauspieler*innen möglichst nicht begegnen. Diese Maßnahmen haben die Studios in Rücksprache mit ihren Betriebsärzten getroffen, die diese Maßnahmen auch abgenommen haben.

Der BFFS empfiehlt allen Synchronproduzent*innen, die Stellungnahmen der Betriebsärzte öffentlich zur Verfügung zu stellen, damit sich alle Synchronschaffenden davon überzeugen können, dass die Maßnahmen im Einklang mit den Anforderungen der zuständigen medizinischen Stellen stehen.

Leider gibt es einzelne Synchronproduzent*innen, die bisher keine (geeigneten) Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen haben. Der BFFS bittet daher alle Synchronschaffenden, zu melden, welche Studios und welche Produktionen hiervon betroffen sind!

Eine Meldung ist über das folgende Formular anonym möglich:

STUDIO MELDEN

Mithilfe dieser vertraulichen Hinweise kann der BFFS entsprechend tätig werden.

Mittwoch, 06.05. 20:00 Uhr

Stammtisch: Wege aus dem Covid-19-Lockdown für den Dreh? Und wenn ja, wie?!

Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnlich viel Kommunikation. Und so lädt der BFFS schon zum nächsten virtuellen Stammtisch ein, dieses Mal zum Thema

Wege aus dem Covid-19-Lockdown für den Dreh? Und wenn ja, wie?!

Der Stammtisch wird stattfinden am

nächsten Montag den 11.05.2020 von 19 Uhr bis 21 Uhr

Im Zuge der vorsichtigen Lockerungen der Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Leben und verschiedenen Wirtschaftszweigen sind auch die Film- und Fernsehproduktionen dabei, die Wiederaufnahme ihrer Dreharbeiten zu planen. Darüber, wie das unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen gelingen kann, wird gerade auf Produktionsseite ausführlich diskutiert. Zwar liegt die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Dreharbeiten und den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter*innen beim Arbeitgeber, aber da die geplanten Maßnahmen uns Schauspieler*innen direkt betreffen, sollten auch wir uns dazu austauschen.

Am nächsten Montag sind alle Mitglieder und Schauspieler*innen herzlich eingeladen, gemeinsam zu überlegen, wie die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen am Set so gestaltet werden können, dass sie für uns auch durchführbar sind. Insbesondere fragen wir uns:

  • Welche Schutzmaßnahmen sind nötig?
  • Was ist der Preis dieser Schutzmaßnahmen?
  • Führt Covid-19 zur Altersdiskriminierung?

Auch dieser virtuelle Stammtisch wird wieder über Zoom stattfinden mit nachfolgenden Zugangsdaten:

https://us02web.zoom.us/j/84004832364?pwd=dW5aQjJWMWo1OUdxSXBxQ0orNVY1UT09

Meeting-ID: 840 0483 2364

Passwort: 018446

WICHTIG: Wenn möglich, bitte nur über den Link anmelden. Nur im Ausnahmefall per Telefon!

Schnelleinwahl mobil

+493056795800,,84004832364#,,#,018446# Deutschland

+496950502596,,84004832364#,,#,018446# Deutschland

Einwahl nach aktuellem Standort

+49 30 5679 5800 Deutschland

+49 695 050 2596 Deutschland

+49 69 7104 9922 Deutschland

Meeting-ID: 840 0483 2364

Passwort: 018446

Montag, 04.05. 22:00 Uhr

Stammtisch von BFFS und GVL: Große Resonanz und kontroverse Diskussion!

Der heutige Stammtisch von BFFS und GVL hatte sehr große Resonanz. Über drei Stunden (und damit weit länger, als ursprünglich geplant) waren zeitweise mehr als 200 Kolleg*innen und Interessierte zugeschaltet. Eine Reichweite, die sich nur mit wenigen anderen Stammtischrunden messen lässt. Die Geschäftsführer der GVL (Tilo Gerlach und Guido Evers) haben sich während dieser Zeit den Fragen und Statements der Anwesenden gestellt.

Die Diskussion wurde emotional, aber auch sachlich geführt – Übereinstimmung bestand bei den Teilnehmer*innen in jedem Fall darin, dass derartige Gesprächsrunden öfter erfolgen sollten. Der gewählte Dialog wurde von allen als Schritt in die richtige Richtung gewertet. Aufgrund der vielen Themen und Fragen, plant der BFFS in Rücksprache mit der GVL einen weiteren virtuellen Stammtisch zu diesem Thema, der schon bald stattfinden soll. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

Sonntag, 03.05. 15:00 Uhr

Offener Schauspiel-Stammtisch zur GVL! Montag (04. Mai), 19:00 Uhr!

Was ist los mit der GVL? Viele Fragen rund um zurückgehaltene Gelder, verschobene Ausschüttungstermine, IT-Probleme und Kommunikationspolitik bewegen immer wieder unsere Gemüter. Wie Grippewellen kriechen Unverständnis und Unmut durch unsere Reihen, ziehen sich für eine Weile zurück, um dann wieder mit Heftigkeit auszubrechen. Seit Jahren geht das schon so, spätestens seit der Verteilungsumstellung der GVL im Jahre 2010. Wirklich glücklich in unserem Verhältnis zur GVL waren wir seitdem nie.

Jetzt, in der Corona-Krise, liegen unsere Nerven besonders blank. Versagt die GVL uns die Gelder, die gerade jetzt unser Überleben sichern könnten? Was ist dran an unseren Vorwürfen? Und was liegt in unserer Macht? Auf welchen Befreiungsschlag wollen wir Schauspieler*innen hinaus?

Darüber müssen wir offen reden! Offen mit der GVL – und offen mit uns selber! Jetzt!

Morgen, am Montag (04. Mai) 19:00 findet der dritte virtuelle Schauspiel-Stammtisch statt in Anwesenheit der GVL-Geschäftsführer Tilo Gerlach und Guido Evers. Thema: GVL.

Alle Mitglieder und Schauspieler*innen, die offen fragen und reden wollen,
sind herzlich eingeladen
von der GVL, vom BFFS.

Die Zugangsdaten zur entsprechenden Zoom-Konferenz wurden schon vor einer Woche verschickt:

https://us02web.zoom.us/j/81882619559?pwd=MnUydEt4bnVWNndxZXpHeVEyT1pFUT09

Meeting-ID: 818 8261 9559

Passwort: 963020

WICHTIG: Wenn möglich, bitte nur über den Link anmelden. Nur im Ausnahmefall per Telefon!

Schnelleinwahl mobil

+496950502596,,81882619559#,,#,963020# Deutschland

+496971049922,,81882619559#,,#,963020# Deutschland

Einwahl nach aktuellem Standort

        +49 695 050 2596 Deutschland

        +49 69 7104 9922 Deutschland

        +49 30 5679 5800 Deutschland

Meeting-ID: 818 8261 9559

Donnerstag, 30.04. 13:00 Uhr

Nun gibt es auch einen Kurzarbeits-Tarifvertrag für Bühnen-Künstler*innen

Nachdem bereits am 24. März in der Drehbranche ein Tarifvertrag zustande kam, der die Beantragung von Kurzarbeitergeld erleichterte und die bedrohliche Lage der Produktionsfirmen, Filmschaffenden und Schauspieler*innen entspannte, gelang gestern am 29. April ein ähnlicher Erfolg auch für die Theaterlandschaft.

So wie die Tarifpartner ver.di, BFFS und Produzentenallianz für Filmarbeiten haben auch die Tarifparteien GDBA, VdO, DOV und Deutscher Bühnenverein für alle kommunalen Theater und Orchester, an denen der Normalvertrag Bühne oder der Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern gilt, einen Kurzarbeits-Tarifvertrag ausgehandelt, der Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld vorsieht. Diese Aufstockung ist – sozial gerecht – in drei Stufen gestaffelt:

Bei Arbeitnehmern mit ganz geringen Gagen wird das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent ihrer vereinbarten Gage aufgestockt. Diejenigen mit etwas höheren Gagen erhalten eine 95-prozentige Aufstockung. Und solche, die sich im oberen Gagenniveau befinden, bekommen immerhin eine 90-prozentige Aufstockung.

Zwar müssen sich die Staatstheater und Orchester der Länder nicht an diesen neuen Tarifvertrag halten. Aber er könnte ein Vorbild für Lösungen sein, wie die Länder mit den Vergütungsansprüchen der Künstler*innen umgehen. Der BFFS begrüßt an diesem Tarifvertrag besonders, dass er nicht nur für die spielzeitverpflichteten Ensemble-Mitglieder gilt, sondern auch für die Gäste.

Natürlich kann auch dieser Tarifvertrag nur für Gastkünstler*innen greifen, die Arbeitnehmer sind – leider nicht für Rechnungssteller. Für selbstständige Künstler*innen, die rechtlich am schlechtesten gestellt sind, sollten die Theater und ihre Rechtsträger unbedingt eine Lösung finden. Hier hat Frau Grütters am Vortag ein deutliches Zeichen gesetzt. Denn auch selbstständige Gastkünstler*innen dürfen nicht im Stich gelassen werden!

Mittwoch, 29.04. 11:00 Uhr

Monika Grütters ermöglicht Ausfallhonorare für abgesagte Engagements

BFFS und andere Verbände und Gewerkschaften hatten in den letzten Wochen immer wieder die Politik der Länder und des Bundes auf die fatale Lage der gastierenden Künstler*innen an Theatern aufmerksam gemacht. Kulturstaatsministerin Monika Grütters ist nun mit gutem Beispiel voran gegangen und hat ein kräftiges Zeichen gesetzt.

Sie hat jetzt eine Regelung durchgesetzt, nach der ab sofort Ausfallhonorare für gastierende Künstler*innen gezahlt werden können, deren Engagements wegen der Corona-Krise abgesagt wurden und die bei Kultureinrichtungen oder für Projekte stattfinden sollten, die aus Mitteln des Bundes gefördert werden.

Die Regelung sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstler*innen auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 € vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 € können die Künstler*innen maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten. Die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 €.

Kultur unterliegt vor allem der Länderhoheit, insofern kann eine Kulturstaatsministerin des Bundes nur bei den Kulturstätten helfen, die auch vom Bund gefördert werden. In der Presse genannt werden Beispiele wie die Bayreuther Philharmoniker, die Rundfunk und Chöre GmbH oder die Barenboim-Said-Akademie … Was haben wir Schauspieler*innen davon?

Der BFFS hat sich beim Bundekulturministerium erkundigt und auch manche Theatereinrichtungen gefunden, die Schauspielgäste engagiert haben und von Bundesmitteln profitieren wie z. B. die Berliner Festspiele (Theatertreffen etc.), Domfestspiele Bad Gandersheim, Bad Hersfelder Festspiele, Ruhrfestspiele Recklinghausen, Mülheimer Theatertage, Impulse Theater Festival etc.

Schauspielgäste sind Arbeitnehmer und haben sowieso ein Recht auf ihren Vergütungsanspruch. Die Initiative der Kulturstaatsministerin stärkt ihnen dabei den Rücken. Aber für gastierende Künstler*innen, die auf Rechnung arbeiten und deswegen rechtlich weitgehend chancenlos sind, ihr Honorar zu bekommen, könnte das Signal der Kulturstaatsministerin den entscheidenden Ausschlag geben, vielleicht doch nicht völlig leer auszugehen.

Darum appelliert Frau Grütters völlig zu Recht an ihre Kolleg*innen der Länder: „Jetzt ist es wichtig, dass alle Bundesländer ähnlich verfahren und es den von ihnen geförderten Kulturinstitutionen ebenfalls ermöglichen, Ausfallhonorare zu zahlen.“

Montag, 27.04. 16:30 Uhr

GVL steht im Mittelpunkt des dritten virtuellen Schauspiel-Stammtischs

Zuerst mussten wir wieder Boden unter die Füße kriegen! Die Sicherung des Lebensunterhalts, die Sofortmaßnahmen des Bundes und der Länder, die Vergütungsansprüche für ausgefallenen Vorstellungen und Drehtage, der Kurzarbeits-Tarifvertrag, die Unterstützung durch Arbeitslosengeld usw. stehen seit Einbruch des Corona-Shutdowns natürlich ganz oben auf der Liste der Anliegen von uns Schauspieler*innen.

Andere Zuverdienste, wie z. B. die GVL-Gelder, sind für uns aber auch von großem Interesse.

Die GVL hat nach Beginn der Corona-Krise ein Nothilfe-Programm angefahren und bietet zusätzlich an, regelmäßige Vorschüsse auf die zu erwartenden Ausschüttungen der nächsten zehn Jahre auszuzahlen. Diese Ankündigungen haben unsere Gemüter – freudige wie kritische – in Wallungen gebracht.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, mit der Leitung der GVL ins Gespräch zu kommen – über ihre Corona-Hilfen, ihre Ausschüttungen und andere GVL-Themen, die uns Schauspieler*innen am Herzen liegen.

Darum steht die GVL im Mittelpunkt des dritten virtuellen Stammtischs am Montag (04.05.) wie üblich um 19:00 Uhr. Die GVL wird hochrangig vertreten sein.

Der BFFS und die GVL laden ganz herzlich alle Mitglieder und andere Schauspieler*innen ein und freuen sich auf eine rege Beteiligung!

Die Einladung zur entsprechenden Zoom-Konferenz wurden heute an alle Mitglieder verschickt. Für alle anderen interessierten Schauspieler*innen hier die Zugangsdaten:

https://us02web.zoom.us/j/81882619559?pwd=MnUydEt4bnVWNndxZXpHeVEyT1pFUT09

Meeting-ID: 818 8261 9559

Passwort: 963020

WICHTIG: Wenn möglich, bitte nur über den Link anmelden. Nur im Ausnahmefall per Telefon!

Schnelleinwahl mobil

+496950502596,,81882619559#,,#,963020# Deutschland

+496971049922,,81882619559#,,#,963020# Deutschland

Einwahl nach aktuellem Standort

        +49 695 050 2596 Deutschland

        +49 69 7104 9922 Deutschland

        +49 30 5679 5800 Deutschland

Meeting-ID: 818 8261 9559

Sonntag, 26.04. 10:00 Uhr

Das Treffen der ehrenamtlich arbeitenden BFFS-Mitglieder in Corona-Zeiten

Das Pat*innen-Treffen – also das Treffen der ehrenamtlich arbeitenden 45 BFFS-Mitglieder und 7 Vorstände – war ursprünglich für dieses Wochenende in Berlin geplant. Die Corona-Krise hat auch diese Pläne über den Haufen geworfen – aber nicht zunichte gemacht.

Das Pat*innen-Treffen findet nun am Samstag und Sonntag virtuell statt. Und neben dem nötigen Austausch, welche Pat*innen zurzeit an welchen Dingen arbeiten, drehen sich auch viele Gespräche um die Frage, wie die Pat*innen in den sieben Regionen dem Verband helfen können, die Interessen der Schauspieler*innen auch in der Politik der Länder noch besser vertreten zu können.

Natürlich, in dieser Corona-Krise fallen wesentliche Entscheidungen in Berlin. Die Erleichterung beim Kurzarbeitergeld, beim Arbeitslosengeld, bei der Grundsicherung und die Maßnahmen für Soloselbstständige und Kleinunternehmen sind allein Sache des Bundes. Aber in dieser Zeit wird uns auch vor Augen geführt, wie wichtig für uns Künstler*innen gerade auch die politischen Entscheidungen der Länder sind; denn Kultur ist im wesentlichen Länderhoheit. Was an Landes- und Staatstheatern in diesen Tagen passiert, hängt stark von der jeweiligen Landespolitik ab. Einige für uns interessante Soforthilfemaßnahmen werden auf Landesebene geschnürt. Allerdings müssten auch diese Landesinstrumente besser an die Situation der kurz befristet beschäftigten Schauspieler*innen angepasst werden.

Während in einigen Regionen manche ehrenamtlich engagierte Mitglieder bereits engere Kontakte zur Landespolitik geknüpft haben, könnte dies in anderen Regionen noch stärker ausgebaut werden. Das diesjährige Pat*innen-Treffen soll auch dazu beitragen, die politische Vernetzung in den Ländern weiter zu befördern.

Samstag, 25.04. 10:00 Uhr

Wird die Verlängerung des Arbeitslosengeld-1-Anspruchs auch uns helfen?

Seit Wochen werben der BFFS und andere Verbände der Theater-, Film- und Fernsehlandschaft in der Politik dafür, in diesen Ausnahmezeiten des Corona-Shutdowns uns auch mit Erleichterungen beim Arbeitslosengeld-1-Bezug unter die Arme zu greifen.

In der Nacht von Donnertag auf Freitag tagte der Koalitionsausschuss und beschloss unter anderem, dass bei denjenigen Arbeitslosengeld-1-Beziehern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember ausläuft, dieser Anspruch um drei Monate verlängern werden soll. So verheißungsvoll diese Nachricht auch klang, so barg sie doch zwei Unsicherheiten.

Erstens: Die Beschlüsse des Koalitionsausschuss sind eher Absichtserklärungen und noch lange nicht Stein gemeißelt. Erst wenn eine konkrete Gesetzesregelung entworfen wurde, diese im Parlament beraten, möglicherweise verändert und letztendlich verabschiedet wurde, tritt ein Gesetz wirklich in Kraft.

Zweitens: Die entsprechende DPA-Meldung war etwas konfus; denn sie fügte erläuternd hinzu: „Im Normalfall zahlt die Bundesagentur zwölf Monate lang Arbeitslosengeld, für über 50-Jährige können es bis maximal 24 Monate sein.“ Aber in Wahrheit zahlt die Bundesagentur erst ab einer 24-monatigen Anwartschaftszeit das Arbeitslosengeld zwölf Monate lang. „Im Normalfall“, bei einer zwölfmonatigen Anwartschaftszeit zahlt die Bundesagentur nicht zwölf, sondern nur sechs Monate lang Arbeitslosengeld. So kamen bei uns Befürchtungen auf, dass diese dreimonatige Verlängerung möglicherweise nur für diejenigen vorgesehen sein könnte, die eine Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monate erfüllt haben, während alle „Normalfälle“ mit einer sechsmonatigen Anwartschaftszeit und erst Recht diejenigen mit einer verkürzten Anwartschaftszeit in die Röhre schauen. Kurz, wir mussten befürchten, dass unsereins möglicherweise außenvorbleiben.

Am Samstagmittag erfuhr der BFFS nähere Details. Im konkreten Gesetzesentwurf sind wohl doch keine Ausnahmen für bestimmte Anwartschaftszeiten vorgesehen. Demnach könnten also auch Arbeitslosengeld beziehende Theater-, Film- und Fernsehschaffende während der Corona-Krise von dieser Regelung profitieren.

Aber noch ist das Gesetz im Parlament nicht verabschiedet, die erhoffte Hilfsmaßnahme nicht in trockenen Tüchern.

Freitag, 24.04. 14:00 Uhr

BFFS spricht mit Theatern, um Gagenlösungen für Schauspielgäste zu finden

Die über 1.400 Meldungen von Schauspieler*innen an unsere ständig fortlaufende Bühnenumfrage zeichnen ein klares Bild: Während die Landes-, Stadt- und Staatstheater ihre spielzeitverpflichteten Ensemble-Schauspieler*innen während des Corona-Shutdowns weiterhin vergüten, lassen sie ihre Schauspielgäste im Ungewissen, oder erklären ihnen, die Gagen für die ausgefallenen Vorstellungen nicht zu bezahlen – nicht zahlen zu dürfen! Dabei berufen sich diese Theater auf Formularklauseln wie „Höhere Gewalt“ und / oder „rechtzeitig abgesagte Vorstellungen“. Formularklauseln, die dem Grundgedanken des Arbeitsrechts völlig widersprechen (§ 615 BGB) und deswegen bei Arbeitnehmern unwirksam sind – anders als bei den selbstständigen Gastkünstler*innen, für die leider gilt: Ohne Leistung keine Gegenleistung.

Mit anderen Worten: Schauspielgäste sind zum Glück Arbeitnehmer und haben grundsätzlich das Recht auf ihre vertraglich vereinbarte Vergütung. Aber viele Schauspieler*innen sind nun mal nicht so rechtlich geschult bzw. haben nicht das Standing, als „Einzelkämpfer“ die Vorstellungsgagen, die ihnen zustehen, oder zumindest einen Teil davon auch durchsetzen zu können. Darum wenden sich immer mehr Schauspielgäste an den BFFS und suchen Hilfe.

Der BFFS wurde von diesen Schauspielgästen bevollmächtigt und hat bereits mit mehreren Theatern Kontakt aufgenommen. Bei allem Verständnis für die sicher nicht leichte Situation dieser Theater muss der BFFS den Schauspielgästen den Rücken stärken. Das Ziel lautet, mit diesen Theatern eine verträgliche Lösung zu finden, die gewährleistet, dass die vom BFFS vertretenen Schauspielgäste für die ausgefallenen Vorstellungen bezahlt werden.

Keiner weiß, wann die Theater wieder spielen können. Aber die Zeit wird kommen. Neben allen rechtlichen Gründen werden die Theater sicher verstehen: Wenn sie auch in Zukunft mit Schauspielgästen arbeiten wollen, muss jetzt eine für beide Seiten faire Lösung gefunden werden.

Dienstag, 21.04. 14:00 Uhr

Ohne Hilfe für Privat- und Tourneetheater befürchtet der BFFS „Land unter“

Der BFFS berät gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein und der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (INTHEGA), wie sie sich für den Erhalt der Privat- und Tourneetheater einsetzen können.

Deutschlandweit steht der Theaterbetrieb still. Die Ansteckungsgefahr wäre für das Publikum wie für die Bühnenakteur*innen viel zu groß. Wahrscheinlich werden die Theater die letzten Einrichtungen sein, die ihre Tore wieder öffnen dürfen. Dieser Zustand ist für alle Theater, vor allem aber für die Privat- und Tourneetheater, die ohne regelmäßige öffentliche Förderung auskommen müssen und kaum finanzielle Reserven haben, ein gewaltiger Stresstest.

Im großstädtischen Kulturleben bilden die Privattheater den unverzichtbaren Kitt zwischen den Platzhirschen der Stadt- und Staatstheater. Die Tourneetheater sind unverzichtbar, um den ländlichen Raum mit großstädtischer Theaterkultur zu versorgen. Privat- wie Tourneetheater sind für uns Schauspieler*innen eine – wirtschaftlich und künstlerisch gesehen – unverzichtbare „Spielwiese“.

Ohne staatliche Hilfe werden diese Theater die langen Monate des Corona-Shutdowns wohl nicht überleben. Sind sie erst einmal tot, kommen sie nie wieder und wird unser Land in der Fläche kulturell austrocknen. Dann, befürchtet der BFFS, heißt es: „Land unter!“

Montag, 20.04. 17:00 Uhr

Auch der zweite virtuelle BFFS-Stammtisch stieß auf rege Anteilnahme

Am heutigen Montag hat der BFFS seine Mitglieder und interessierte Schauspieler*innen zum zweiten Mal zu einem bundesweiten, virtuellen BFFS-Stammtisch eingeladen, nachdem der erste vor zwei Wochen bereits ein voller Erfolg war.

Diese virtuellen Stammtische finden über die Plattform Zoom statt und sollen dem gegenwärtig großen Bedürfnis der Kolleg*innen entgegenkommen, ihre drängenden Fragen rund um Vorstellungs-, Drehtags-, Gagenausfälle und staatliche Unterstützungsmaßnahmen klären zu können. Natürlich tut es auch allen gut, in dieser Ausnahmesituation der Corona-Krise nicht allen sein zu müssen, sondern sich füreinander einsetzen zu können.

Der Stammtisch wurde auf zwei Stunden beschränkt. Dafür sollen aber solche virtuellen Stammtische auch künftig in häufigeren Abständen stattfinden.

Der BFFS bedankt sich für das rege Interesse und die vielen positiven Rückmeldungen!

Montag, 20.04. 16:00 Uhr

Spendenaufruf von unserem Mitglied Claudia Wenzel und ihrem Mann Rüdiger Joswig

„Jetzt sind unsere Kolleg*innen dran“, finden unser Mitglied Claudia Wenzel und ihr Mann Rüdiger Joswig, gleich im doppelten Sinne. Denn sie suchen Unterstützung von Schauspieler*innen für Schauspieler*innen.

Die Beiden haben sich als namhafte Schauspieler*innen bereits in der Vergangenheit mit zahlreichen Benefizveranstaltungen und Spendenaktionen immer wieder für Benachteiligte im In- und Ausland eingesetzt.

Diesmal sollen unter dem Motto „Wir helfen Schauspielern“ die Spenden an Schauspieler*innen gehen, die unter der Corona-Krise ganz besonders leiden müssen.

Hier der Artikel mit dem Spendenaufruf.

Die beiden haben das Spendenkonto bereits mit 1.000 € eröffnet und bitten andere Kolleg*innen ebenfalls zu spenden: „Schon 1 Euro ist ein Anfang!!!!!!“

#wirhelfenschauspielern
Spendenkonto
Berliner Volksbank
DE 77 1009 0000 2816 450 007

Der Aufruf der beiden Initiatoren beginnt mit: „Solidarität ist in diesen Zeiten angebracht“. Dem kann sich der BFFS nur anschließen!

Sonntag, 19.04. 16:00 Uhr

BFFS-Vorstand bedankt sich ganz herzlich für den überwältigenden Zuspruch!

Vorstellungen, Dreharbeiten, Synchronisieren – alles gestrichen, keine Einkünfte und keine Perspektive auf ein Ende der Durststrecke. Schauspieler*innen müssen unter der Corona-Krise besonders leiden.

Ihre Berufsvertretung, der Bundesverband Schauspiel (BFFS), genauer gesagt, die Mitarbeiter*innen und Ehrenamtlichen des BFFS sind in diesen Zeiten ganz besonders gefordert. Umso mehr freuen sie sich über die vielen lieben Worte und die große Dankbarkeit der Schauspieler*innen:

+ + + Vielen Dank für den tollen Online-Stammtisch neulich!! + + + danke für die tolle Arbeit und Updates. Großes LOB! + + + DANKE!!!! DANKE, für Euren unermüdlichen Einsatz. + + + Vielen Dank Euch nochmal für Euren unermüdlichen Einsatz! + + + Danke für Ihre stetige Bemühung zurzeit für uns Schauspieler. + + + liebe Damen und Herren vom BFFS, gerne möchte ich Ihnen auch im Namen der Kolleg*Innen einen großen Dank für Ihre ausgesprochen freundliche Unterstützung und für die des BFFS aussprechen! Die Telefonkonferenz eben war sehr hilfreich. + + + Danke Euch Allen für Eure unermüdliche Arbeit! Auf die Gesundheit! + + + ich möchte nochmal bekräftigen: dass ich die gestrige Zusammenkunft außerordentlich schön fand., So vielen bekannten & unbekannten Gesichtern auf diese besondere Weise nah sein zu können, fühlt sich gerade sehr gut für mich an: Es gibt sie noch, die Menschen da draußen, mit denen mich etwas geliebtes verbindet. Und auch aus hygienischen Gründen – Hygiene heißt ja nix anderes als "der Gesundheit dienend" ... – war das ein voller Erfolg. Darüber hinaus wurden auch meine Fragen – wie immer professionell, zugewandt & charmant beantwortet 🙂 Danke auch dafür an unsere Rechts-verdreh-Profis! + + + Danke für eure Mühen und euer Engagement! + + + vielen Dank für diese wunderbare Möglichkeit, die einmal mehr zeigt, wo die Chancen liegen, die wie aus dieser Zeit mitnehmen können. Ich war leider spät dran und bin auch nicht mehr reingekommen in den Stammtisch. Aber ich lasse mir berichten und freue mich schon aufs nächste Mal. Vielen Dank auch für Eure unermüdliche Arbeit auf allen Ebenen in dieser Zeit. Haltet alle die Ohren steif und passt gut auf Euch auf. Alles Liebe und eine feste Umarmung + + + Und an allererster Stelle möchte Ihnen erstmal herzlich danken für Ihre Arbeit, die mich und viele andere Kollegen sehr unterstützt hat über die letzten Tage. Es ist eine wirklich krasse Situation für uns alle gerade und nur der Austausch und die Solidarität untereinander werden uns durch diese Zeit bringen. Danke für eure Arbeit und auch die aufmunternden Worte auf der Website. + + + herzlichen Dank für die Mühe + + + ich danke Euch allen von Herzen für Euer Engagement, die Kraft und den Einsatz im tagtäglichen Kampf für uns alle! Chapeau!!! + + + erstmal vielen Dank, für euer Engagement für unsere Branche!!! + + + Ich wollte einfach mal Danke sagen, dass ihr euch in dieser Krise so sehr für uns alle einsetzt. Danke, Danke, Danke! + + +

Der Vorstand bedankt sich ganz herzlich bei allen für den überwältigenden Zuspruch!

Samstag, 18.04. 15:00 Uhr

Unsere Botschaft ist überall zu lesen und wird hoffentlich gehört

Wir Schauspieler*innen und unser BFFS bewerten die Hilfspakete der Bundesregierung in etwa so:

Bei allem Respekt für die schnellen Maßnahmen der Regierung – wir Schauspieler*innen machen wieder einmal die Erfahrung, zwischen alle Stühle zu fallen. Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinbetriebe greifen für uns nicht, weil wir in der Regel keine Selbstständigen sind und selbst wenn wir es wären, könnten nur „Betriebskosten“ angemeldet werden, die wir kaum haben.

Dass die Grundsicherung jetzt die tatsächlichen Miet- und Heizkosten übernimmt, käme uns Schauspieler*innen zwar sehr entgegen, weil wir zumeist in großen Städten mit teuren Mieten leben müssen. Aber die Grundsicherung können wir trotzdem nicht beantragen, wenn wir ein „erhebliches Vermögen“ von mehr als 60.000 € (plus weiteren 30.000 € für jeden in der Bedarfsgemeinschaft) angespart haben. Kurz befristet beschäftigte Schauspieler*innen oder soloselbstständige Künstler*innen haben miese gesetzliche Renten. Sie sollten mindestens 60.000 € und möglichst noch mehr auf der hohen Kante haben, um später nicht in Altersarmut zu landen. Diese notwendigen eisernen Reserven stehen uns jetzt beim Bezug von Grundsicherung im Wege.

Und so kommen wir Schauspieler wieder zum Ergebnis: Knapp vorbei ist doch daneben! Diese unsere Botschaft ist überall zu lesen …

n-tv, Süddeutsche Zeitung, Welt, Focus, Stern, Berliner Morgenpost, Aachener Zeitung, Münchener Abendzeitung, Hamburger Abendblatt, Weser Kurier, Westfälische Nachrichten, Frankfurter Rundschau, Zeit Online, RTL, FreiePresse, Haller Kreisblatt, MOZ.de, Pfälzer Mercur, Schaumburger Zeitung & Landes-Zeitung, DEWEZET, Grafschafter Nachrichten, BZ, Lausitzer Rundschau, NDZ.de, NAU, Mindener Tageblatt, Der Patriot Lippstädter Zeitung, Krankenkassen.de, Badische Neueste Nachrichten

… und wird hoffentlich gehört.

Freitag, 17.04. 16:00 Uhr

Achtung! Bei Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zählt die monatliche BBG!

Seit 25. März gilt für die Film- und Fernsehbranche der von BFFS, ver.di und Produzentenallianz ausgehandelte Kurzarbeits-Tarifvertrag. Er ist eine Antwort auf die Corona-Krise, die fast alle Dreharbeiten unmöglich gemacht hat. Der neue Tarifvertrag erleichtert die Beantragung von Kurzarbeitergeld, nimmt den Produktionsfirmen etwas vom finanziellen Druck und garantiert den Filmschaffenden wie den Schauspieler*innen eine den Umständen entsprechend faire Vergütung. Wird ihnen doch laut Tarifvertrag das von der Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld ordentlich aufgestockt.

Allerdings erfährt der BFFS immer wieder davon, dass manche Produktionsfirmen den Tarifvertrag missverstehen und die Aufstockung der Schauspieler*innen falsch berechnen. So wird zwar für die Aufstockung die Gage für alle vereinbarten Drehtage im Monat zugrunde gelegt – sagen wir 2 Drehtage a 2.000 € = 4.000 €.

Aber dieser Betrag soll – wie es im Tarifvertrag heißt – bei 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gekappt werden. Und an dieser Stelle herrscht das Missverständnis. Denn manche Abrechnungsbüros rechnen nun so:

Weil die Beschäftigungszeit für die beiden Drehtage auf eine Woche befristet war, wird die monatliche BBG von 6.900 € auf 7 Tage heruntergerechnet (6.900 € ÷ 30 Tage × 7 Tage = 1.610 €). Dann werden davon die 90% als Kappungsgröße genommen (1.610 € × 90% = 1.449 €). Dieser Rechnung zufolge würden die 4.000 € auf niedrigem Niveau, nämlich bei 1.449 € gekappt. Das ist allerdings falsch!

Denn in Ziffer 7.3. unseres Kurzarbeits-Tarifvertrags steht ganz bewusst:

Für Schauspieler*innen gilt als Bemessungsgröße die Summe der für den Kalendermonat vereinbarten Drehtagsgagen, höchstens jedoch 90% der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Die 90% beziehen sich also ausdrücklich auf die BBG des ganzen Monats und eben nicht auf die der einwöchigen Beschäftigungsdauer. Unabhängig von der tatsächlichen Vertragszeit im Monat liegt die Kappung im Westen konstant bei (6.900 € × 90% =) 6.210 € und im Osten konstant bei (6.450 € × 90% =) 5.805 €. Die Summe der für den Kalendermonat vereinbarten Drehtagsgagen in Höhe von 4.000 € wird also nicht gekappt.

Der BFFS rät allen Schauspieler*innen, die für Kurzarbeit angemeldet sind, ihre Abrechnungen auf diesen Punkt hin zu überprüfen und sie gegebenenfalls korrigieren zu lassen!

Donnerstag, 16.04. 11:00 Uhr

Werden ältere Schauspieler*innen umbesetzt? – Bitte um konkrete Hinweise!

Seit einigen Tagen kursieren beunruhigende Nachrichten von Altersdiskriminierung im Netz: Einige Produktionsfirmen würden derzeit Schauspieler*innen umbesetzen, weil sie altersbedingt zur Risikogruppe gehörten. Es heißt auch, diese Produktionsfirmen hätten vor, ältere Schauspieler*innen aus Projekten rauszuschreiben bzw. sie gar nicht erst in Drehbüchern einzuplanen.

Bisher liegen dem BFFS allerdings keine konkreten Hinweise vor, um welche Produktionsfirmen es sich dabei handelt oder welche Kolleg*innen altersbedingt umbesetzt wurden.

Damit der BFFS gegebenenfalls tätig werden kann, bittet er all diejenigen, die von solchen Vorfällen betroffen sind oder Konkretes berichten können, Hinweise zu geben unter …

ALTERSDISKRIMINIRUNG wegen CORONA-KRISE

Selbstverständlich wird der BFFS die Informationen vertraulich behandeln.

Mittwoch, 15.04. 14:00 Uhr

BFFS lehnt sog. „Cloud-Dubbing“ statt synchronisieren entschieden ab

In den vergangenen Tagen und Wochen sind vermehrt einzelne Auftraggeber an die Synchronschauspieler*innen mit dem Ziel herangetreten, sie zu Arbeitseinsätzen im „Home-Office“ unter Einsparung des kompletten restlichen Teams zu bewegen. Derartige Produktionsbedingungen, die vereinzelt schon vor der Corona-Pandemie aufgekommen sind und mit der Krise nun einen größeren Nährboden finden, lehnt der BFFS entschieden ab.

Diese Arbeitsbedingungen werden auch als sog. „Cloud-Dubbing“ bezeichnet, was aber bereits irreführend ist. Die Nutzung einer Cloud bei einer Produktion ist hier nicht der entscheidende Aspekt. Maßgeblich ist die Eliminierung des Zusammenspiels mit den übrigen Gewerken (Regie, Schnitt und Ton), das für eine Synchronproduktion grundsätzlich unabdingbar ist. Von einer tatsächlichen „Synchronproduktion“ kann hier nicht mehr gesprochen werden. Auch kann oftmals keine derart akustische Atmosphäre geschaffen werden, wie sie ein professionelles Studio bereithält. Schließlich bergen derartige Vertrags- und Arbeitsbedingungen auch sozialversicherungsrechtlich erhebliche Unwägbarkeiten, da im Einzelfall die Gefahr besteht, dass der Versicherungsschutz für die Synchronschauspieler*innen entfällt – womit wiederum erhebliche Mehrbelastungen verbunden sind.

Donnerstag, 09.04. 18:00 Uhr

Der BFFS lädt seine Mitglieder über die Ostertage ein – zum Osterkaffee-Zoom

Der Corona-Virus versetzt die ganze Welt in Starre, aber unsere Gemüter in Unruhe. Einerseits liegt alles lahm, andererseits sind wir hektisch bemüht, dass uns nicht alle Fälle wegschwimmen. Wir beeilen uns, den Kühlschrank zu füllen, unsere Gagen für ausfallende Vorstellungen bzw. Drehtage zu retten, Anträge für Soforthilfe zu stellen, bevor sie möglicherweise ausgeschöpft sind. Der BFFS-Vorstand wirbelt im Höllentempo auf allen Ebenen, um Schauspieler*innen in ihrer schwierigen Situation zu unterstützen. Vor allem, wer von uns in diesen Tagen mit seinen kleinen Kindern auf engstem Raum leben muss, hat keine ruhige Minute. Alles steht still – aber von Muße keine Spur.

Und nun kommen die Ostertage – endlich eine Chance, im Stillstand auch Ruhe zu finden.

Lasst uns jetzt den Quarantäne-Stress vergessen, lasst uns beisammen sein und Kaffee trinken! – findet der Vorstand des BFFS.

Darum lädt er seine Mitglieder ein, mit ihm Kaffee zu trinken, virtuell, in einer Zoom-Video-Konferenz.

Alle Mitglieder sind herzlich willkommen zum Osterkaffee-Zoom,

von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag,

jeweils um 11:00 bis 12:00 Uhr.

Die Zoom-Einladungen sind heute an alle Mitglieder versandt worden!

Donnerstag, 09.04. 16:00 Uhr

GVL startet auf BFFS-Initiative Corona-Vorschussprogramm in Höhe von 30 Mio. Euro

Auf Initiative des BFFS wird die GVL Vorschüsse auf künftige Ausschüttungen an freiberuflich tätige Wahrnehmungsberechtigte zahlen. Teilnehmen kann, wer einen Antrag stellt und von Einnahmeausfällen durch die Corona-Krise betroffen ist. Für das Vorschussprogramm stehen ca. 30 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zahlungen werden nach Angaben der GVL Ende Mai erfolgen. Ein entsprechender Antrag ist bis spätestens 30.04.2020 bei der GVL zu stellen.

Mit diesen Vorauszahlungen erhalten die GVL-Berechtigten schnelle Unterstützungszahlungen in Zeiten der Corona-Pandemie. Weitere Informationen hierzu finden sich in unserem Artikel „Corona-Vorschussprogramm der GVL für Bedarfsfälle“ sowie auf der Internetseite der GVL.

Mittwoch, 08.04. 12:00 Uhr

BFFS & ensemble-netzwerk & ArtButFair & sks stellen gemeinsame Forderungen

Alle Vorstellungen sind gestrichen, alle Probenarbeiten abgesagt, alle Theater sind geschlossen.

Die gastierenden Schauspieler*innen an den Bühnen, aber auch gastierende Tänzer*innen, Regie-, Bühnenbild- und andere gastierende Künstler*innen fürchten, dass sie für die ausgefallene Arbeit nicht bezahlt werden.

Denn von Seite der Theater und ihrer Rechtsträger wird immer wieder argumentiert, es handele sich um „höhere Gewalt“, die Vorstellungen wären rechtszeitig abgesagt worden, in den Arbeitsverträgen stünden Klauseln, die in solchen Fällen eine Vergütung ausschließen würden. Aber Pustekuchen! Wenn solche sogenannten „Formular“-Klauseln gegen den Grundgedanken des Arbeitsrechts stehen – wie hier gegen den § 615 BGB (Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko) – sind sie schlicht unwirksam.

Kurz: Die gastierenden Schauspieler*innen sind Arbeitnehmer. Die Arbeit gebenden Theater tragen das Betriebsrisiko – Corona-Krise hin oder her – und sie sind verpflichtet, die für die Vertragszeit vereinbarten Vergütungen auch für diese Vertragszeit zu zahlen. Die Theater können jedenfalls nicht die Beschäftigungsverhältnisse und die vereinbarten Vergütungen einfach auf spätere Zeiten verschieben.

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld kann für dieses oder jenes Theater eine gangbare und zur Abwehr des finanziellen Ruins notwendige Lösung sein. Hierfür sollte aber schnellsten eine tarifliche Basis geschaffen werden, die auch eine Verpflichtung des Theaters vorsieht, auf das Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit noch einen Zuschuss obendrauf an die Künstler*innen zu zahlen.

Sind die Gäste selbstständig tätige Künstler wie z. B. Regisseur*innen, sieht das zwar rechtlich anders aus. Aber die Theater, die einerseits gerne als moralische Anstalten glänzen wollen, können sich anderseits nicht so unmoralisch gegenüber ihren gastierenden Künstler verhalten – auch nicht gegenüber den selbstständigen Gästen. Sie sollten so oder so bezahlt werden.

Die Verbände BFFS, ensemble-netzwerk, ArtButFair und sks_Ständige Konferenz Schauspielausbildung fordern also gemeinsam …

Ersten:

  • eine klare tarifrechtliche Regelung, die zumindest für den Zeitraum der Corona-Krise sicherstellt, dass das Arbeitsausfall- und Betriebsrisiko nicht durch einzelvertragliche Regelungen auf die gastierenden Künstler*innen abgewälzt wird.
  • und eine kulante, sozialverträgliche Lösung (z. B. durch Ausfallhonorare) für die selbstständigen Gäste, damit sie nicht völlig leer ausgehen.

Zweitens:

  • kurzfristig eine tarifvertragliche Grundlage zu Kurzarbeiterregelungen für die Theater, die finanziell gefährdeten sind und bei denen – wie z. B. bei Privattheatern – diese Regelungen ein probates Mittel sind, damit möglichst noch mit Rückwirkung für den April über diese Kurzarbeiterregelung auch die gastierenden Bühnenkünstler*innen sozialverträglich vor den Auswirkungen von Corona zu geschützt werden.

Drittens:

  • in die dringend notwendige tarifvertragliche Regelung zur Kurzarbeit entsprechende Zuschussverpflichtungen für die tarifgebundenen Theaterbetriebe aufzunehmen.

Die Verbände haben einen entsprechenden gemeinsamen Brief an den Deutschen Bühnenverein geschrieben.

Dienstag, 07.04. 17:00 Uhr

GVL startet ZPÜ-Nachverteilung, Verteilsumme ist weit höher als erwartet

Heute – und damit früher als angenommen – wurde die angekündigte Verteilung der ZPÜ-Gelder durch die GVL gestartet!

Allein für das Jahr 2010 kann erfreulicherweise nun ein Betrag von über 3 Mio. Euro für die Künstler*innen im AV-Bereich ausgeschüttet werden! Damit übersteigt allein schon die Zahlung für das Jahr 2010 die Gesamterwartung für den Drei-Jahres-Zeitraum. Informationen über den Zeitpunkt, wann die ZPÜ-Nachzahlungen der Jahre 2011 und 2012 erfolgen, werden wir mitteilen, sobald uns die GVL hierüber in Kenntnis gesetzt hat.

Die genannten Gelder gehen auf einen Verhandlungserfolg der Verwertungsgesellschaft zurück, den diese nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit Herstellern von Smartphones und Tablets erzielt hat. Hintergrund der Auseinandersetzung war die hartnäckige Haltung der betreffenden Hersteller, dass mit ihren Geräten keine urheberrechtlich relevanten Kopien gemacht würden. Ein Haltung gegen die sich die GVL letztendlich erfolgreich durchsetzen konnte.

Montag, 06.04. 19:00 Uhr

Erster gemeinsamer virtueller Schauspiel-Stammtisch

Heute am ersten Montag im Monat hätten normalerweise an sieben Standorten in Deutschland – Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig und München – regionale Schauspiel-Stammtische stattgefunden. Hätten stattgefunden – wenn der Corona-Virus nicht die Welt auf den Kopf stellen würde und wir nicht alle in einem noch nie dagewesenen Ausnahmezustand leben würden. Ein Spuk, von dem wir nicht einmal wissen, wann er vorbei sein wird. Und eine wachsende Not unter uns Schauspieler*innen, die gerade jetzt danach schreit, uns zusammen zu finden, uns miteinander auszutauschen.

Darum hat der BFFS eben doch einen Stammtisch veranstaltet, einen gemeinsamen, einen virtuellen über den Videokonferenz-Dienstleister Zoom. Und darum war der Andrang der Schauspieler*innen so groß. Über 250 Kolleg*innen hatten sich angemeldet.

Eine gute und eine schlechte Nachricht.

Zuerst die schlechte: Offensichtlich hat Zoom noch nicht verarbeitet, dass der BFFS ein Account für 600 Teilnehmer*innen bezahlt hat. Zoom ließ nur 100 Teilnehmer zu. Auch eine wiederholte Einwahl änderte nichts an der Teilnehmerbeschränkung bei 100.

Die gute Nachricht: Der virtuelle Stammtisch erreichte auch Kolleg*innen, die wir sonst selten auf unseren realen Stammtischen begrüßen können, die sogar im fernen Ausland in Quarantäne festsitzen. Wir waren uns alle nah! Das Interesse, die Vielfalt der Fragen, die Freude, endlich nicht nur die eigenen vier Wände, sondern so viele liebe Kolleg*innen zu sehen, waren überwältigend, Die Dankbarkeit der Teilnehmer*innen am Ende auch.

Die Corona-Krise wird irgendwann Vergangenheit sein, irgendwann werden unsere regionalen Stammtische wieder die Tore öffnen, aber dieser virtuelle Stammtisch war so erfolgreich, wir werden auf den nächsten nicht einen Monat warten müssen – versprochen!

Sonntag, 05.04. 17:00 Uhr

BFFS im Gespräch mit anderen Synchronbranchenvertretern über weiteres Vorgehen

Der Bundesverband Schauspiel steht derzeit in engem Kontakt mit einer Vielzahl von anderen Vertretern der Synchronbranche. Inhalt der Gespräche ist vor allem die Vorbereitung auf einen Wiedereinstieg in die Produktion. Alle Gesprächspartner sind sich einig, dass einem solchen Neustart die notwendigen Bedingungen des Gesundheitsschutzes zwingend eingehalten werden müssen. Dies erfordert einige Maßnahmen. Ein zentrales Anliegen ist vor allem, dass diese Vorkehrungen den bestehenden Qualitätsstandards genügen müssen.

Samstag, 04.04. 19:00 Uhr

Hinweis: Erster virtueller, gemeinsamer Schauspiel-Stammtisch am Montag 6. April

Jeden ersten Montag im Monat veranstaltet der BFFS für Schauspieler*innen in seinen sieben Standorten Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt, Leipzig, Stuttgart und München regionale Schauspiel-Stammtische, um über berufsspezifische Themen, aktuelle Entwicklungen zu informieren, um berufliche Probleme loszuwerden, Trost, Rat und Hilfe zu finden, um Kolleg*innen kennenzulernen, den Zusammenhalt zu fördern und miteinander einfach Spaß zu haben.

Diese Stammtische erfreuen sich großer Beliebtheit – nicht nur unter Mitgliedern.

Und gerade jetzt, da alle unsere Dreharbeiten eingestellt, Synchronstudios geschlossen, Vorstellungen und Proben abgesagt, unsere Einkünfte völlig weggebrochen sind, unsere Existenzen bedroht sind, bräuchten wir umso dringender Orte der Begegnung.

Aussichtslos – an Versammlungen ist nicht zu denken. Wie lange noch? Keiner weiß es.

So lange wollen wir nicht warten!

Darum veranstaltet der BFFS

am Montag (6. April) um 19.00 Uhr seinen

Ersten virtuellen gemeinsamen Schauspiel-Stammtisch

Alle Schauspieler*innen sind herzlich eingeladen!

ZUR ANMELDUNG

Samstag, 04.04. 17:00 Uhr

BFFS unterbreitet der Bundespolitik Vorschläge zur Rettung der Schauspieler*innen

Die Politik hat wegen der Corona-Krise enorm viel angeschoben. Im Großen und Ganzen stimmt die Richtung. Auch Schauspieler*innen, die sich mit ihren existenziellen Nöten an den BFFS wenden, zollen der Regierung Respekt.

Aber der Teufel steckt im Detail und so manche von ihnen in den Regierungsmaßnahmen lenken uns haarscharf an den Unterstützungshilfen vorbei auf einen Platz zwischen den Stühlen – das kennen wir schon.

Aber Lamentieren hilft nicht, schon gar nicht, wenn Bundespolitiker sich an uns wenden (wie am letzten Donnerstag die SPD-Abgeordneten) und ehrlich interessiert sind zu erfahren, wo ihre Programme nachjustiert werden müssen, damit sie uns Schauspieler*innen auch erreichen.

Darum machte der BFFS der Bundespolitik Vorschläge für – vorübergehende – Maßnahmen zum Arbeitslosengeld, zum Kurzarbeitergeld, zum Umgang mit unständig beschäftigten Filmschauspieler*innen, zur Grundsicherung und zur Soforthilfe für Soloselbstständige – siehe hier …

Freitag, 03.04. 17:00 Uhr

Selbstständige und Unständige ziehen leider beim Kurzarbeitergeld den Kürzeren

Der neue Kurzarbeits-Tarifvertrag, den BFFS und ver.di mit der Produzentenallianz aushandeln konnten, findet in der Drehbranche immer mehr Zuspruch –

  • bei den Produktionsfirmen, weil sie auf diese Weise ihren durch die Corona-Krise verursachten finanziellen Schaden reduzieren und ihr Unternehmen vor dem Ruin retten können,
  • bei Filmschaffenden und Schauspieler*innen, weil sie so trotz totalem Ausfall der Dreharbeiten einen maßgeblichen Teil ihrer Gagen sichern können, ohne mit rechtlichen Schritten gegen ihre Produktionsfirmen vorgehen zu müssen – mit gewiss stressigen und kostenintensiven Arbeitsgerichtsverfahren, aber ungewissem Ausgang.

Allerdings kann auch der beste Tarifvertrag an bestimmten gesetzlichen Regelungen des Kurzarbeitergelds nichts ändern.

Nicht alle Mitarbeiter*innen können vom Kurzarbeitergeld profitieren: Wer nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert ist, kann kein Kurzarbeitergeld bekommen. Dazu gehören unter anderem …

… berufsmäßig unständig beschäftigte Schauspieler*innen.

Berufsmäßig Unständige sind zwar Arbeitnehmer*innen und sozialversicherungspflichtig – aber eben nicht in der Arbeitslosenversicherung. Damit ist ihnen auch der Weg zum Kurzarbeitergeld versperrt (entsprechend der §§ 95 Nr. 3, 98 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III).

Für Unständige gilt wie für alle anderen Arbeitnehmer*innen im Prinzip, dass ihre Arbeitgeber das Betriebsrisiko tragen und die Vergütung zahlen müssen, wenn sie ihnen die Arbeit innerhalb der Vertragszeit nicht anbieten können. Aber wie werden die unter finanziellen Druck geratenen Produktionsfirmen jetzt mit dem Vergütungsanspruch der berufsmäßig unständigen Schauspieler*innen umgehen? Allem Anschein nach wird den Unständigen nur die Verschiebung ihrer Drehtage auf die Zeit nach der Corona-Krise in Aussicht gestellt, ohne sie für die vereinbarte Vertragszeit zu bezahlen.

Bereits Ende letzten Jahres löste die neue Einstufung als Unständige bei vielen Filmschauspieler*innen, vor allem bei denjenigen mit wenigen Drehtagen, ein Sturm der Entrüstung aus. Sie schimpften über ihre hohen (Sozial- und Steuer-)Abzüge, besonders über den Verlust ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 und suchten massenhaft Hilfe beim BFFS. Wenn sie jetzt wieder erleben müssen, dass sie leer ausgehen und mit ihrem Vergütungsanspruch auf die Zeit nach der Corona-Krise vertröstet werden, wird der Sturm von neuem angefacht. Der BFFS wird sich für sie einsetzen!

… und natürlich die selbstständig tätigen Filmschaffenden

Für Selbstständige ist die Lage noch eindeutiger. Sie sind sowieso nicht pflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Kurzarbeitergeld kommt bei ihnen nicht in Frage.

Für sie gilt zudem der Grundsatz: Ohne Leistung keine Gegenleistung. Sie müssen jetzt also fürchten, für die ausgefallene Arbeit gar keine Vergütung beanspruchen zu können.

Ein Problem, mit dem sich wir Schauspieler*innen ausnahmsweise mal nicht befassen müssen, gelten wir doch in der Regel als Arbeitnehmer. Aber viele unserer Kolleg*innen im Filmteam arbeiten auf Rechnung. Sie ziehen jetzt gleich doppelt den Kürzeren.

Freitag, 03.04. 10:00 Uhr

Fortsetzung der gemeinsamen Konferenz von BFFS und ensemble-netzwerk

Bereits am Vortag hatten sich die Vorstände von ensemble-netzwerk und BFFS virtuell zusammengesetzt, um ihr Engagement im Theaterbereich, der wegen der Corona-Krise zum Erliegen gekommen ist, zu koordinieren und die Kräfte der beiden Verbände zu bündeln.

Heute haben sie ihre Konferenz fortgesetzt. Denn die krisenbedingte Situation in der Theaterlandschaft muss – da sind sich beide Verbände einig – differenziert betrachtet und mit unterschiedlicher „Medizin“ behandelt werden. Das erfordert Gründlichkeit und kostet Zeit.

Gleich heute Nachmittag ist eine weitere Arbeitssitzung beider Verbände angesetzt.

Donnerstag, 02.04. 16:00 Uhr

Videokonferenz mit SPD-Bundespolitikern

Die Regierungskoalition hat angesichts der Corona-Krise in kürzester Zeit gewaltige Hilfsprogramme beschlossen, um sowohl die Unternehmen von großen Konzernen bis hin zu Soloselbstständigen zu retten, als auch den Lebensunterhalt all derer abzusichern, die von heute auf Morgen ihre Arbeit und ihre Einkünfte verloren haben. Da wurde nicht gekleckert, da wurde geklotzt.

Dass bei einem solchen Hauruck im Gesetzgebungsverfahren, manche Details – besonders in der sehr kleinteiligen Kulturwirtschaft – auf der Strecke bleiben, liegt auf der Hand, ist unvermeidlich.

Die Politiker wissen das. Darum haben sich heute die SPD-Bundestagspolitiker, Lars Klingbeil, Martin Rabanus und Falko Mohrs an Vertreter der Film- und Theaterlandschaft gewandt, um von ihnen zu erfahren, wo bei uns der Schuh drückt, wo noch wie nachjustiert werden müsste.

Dass sich die hohe Politik so früh für uns Kulturschaffende interessiert, ist sehr erfreulich. Gehören wir doch – auf den ersten Blick 😉 – nicht unbedingt zu den „systemrelevanten“ Branchen.

Donnerstag, 02.04. 11:00 Uhr

Hinweis auf Spendenaktion des ensemble-netzwerks

Das ensemble-netzwerk bittet in Zeiten von Corona um Unterstützung für Ihre Spendenaktion.

Es geht um eine Soforthilfe für Theaterschaffende …

Der BFFS bittet auch seine Mitglieder, diese Spendenaktion zu verbreiten – und (wenn sie können 😉 auch selbst zu spenden.

Donnerstag, 02.04. 10:00 Uhr

Gemeinsame Vorstandskonferenz von BFFS und ensemble-netzwerk

Eines der großen Problemfelder in diesen Tagen ist die Situation an den Bühnen. Die Gastschauspieler*innen fürchten ihre Gagen für die ausgefallenen Vorstellungen zu verlieren. Aber auch die finanzielle Lage an manchen Theatern, vor allem an Privattheater ist fatal. Ohne Hilfe werden viele von ihnen die Corona-Krise nicht überleben. Unsere Kulturlandschaft würde verarmen und wir Schauspieler*innen, die ohne die Engagements an diesen Häusern, auch.

Das ensemble-netzwerk und der BFFS haben schon viel unternommen, um uns Theaterschaffende und unsere Bühnen zu unterstützen. Nun wollen beide Verbände ihre Arbeit noch besser aufeinander abstimmen und bündeln. Dazu trafen sich heute beide Vorstandsteams in einem gemeinsamen Telefonkonferenzraum. Sie werden ihre Besprechung Morgen fortsetzen.

Mittwoch, 01.04. 17:00 Uhr

BFFS schreibt an 70 Theater, um die Gagen der Gastschauspieler*innen zu sichern

Der Corona-Virus hat den deutschen Theaterbetrieb stillgelegt. Die angesetzten Theatervorstellungen sind alle abgesagt worden! Auch Probenarbeit findet nicht mehr statt. Das ist traurig, aber das einzig Vernünftige. Die Gefahr, sich anzustecken, ist viel zu groß.

Darunter leidet nicht nur das Kulturleben der Städte und Gemeinden, darunter leiden auch die Kassen der Theater.

Im Gegensatz zu den Künstler*innen, die auf ganze Jahresspielzeiten an diesen Theatern angestellt sind und ein Monatsgehalt bekommen, werden Gastschauspieler*innen nach Anzahl der mit ihnen vereinbarten Vorstellungen vergütet. Dies und manche unwirksame Formulierungen in den Arbeitsverträgen der Gäste verleitet manche Theater zu der Auffassung, ihre Gastschauspieler*innen für die ausgefallenen Vorstellungen überhaupt nicht vergüten zu müssen. Das ist ein fataler Irrtum.

Der BFFS führt seit einer Woche eine Bühnen-Umfrage durch, an der sich inzwischen weit über tausend Schauspieler*innen beteiligt haben. So gewinnt der BFFS von Tag zu Tag einen besseren Überblick, wo mit der Vergütung der Gastschauspieler*innen wie umgegangen wird.

Der BFFS hat bisher 70 Theater identifiziert, an denen die Bezahlung der Gastschauspieler*innen gefährdet zu seien scheint, und heute angeschrieben.

Zum Wortlaut des Briefs …

Auch der Deutsche Bühnenverein, der immerhin die Arbeitgeberorganisation der meisten Deutschen Bühnen ist, appelliert in einem Rundschreiben, fair mit den Gastschauspieler*innen umzugehen. Hier der entsprechende Auszug aus dem Rundschreiben des Deutschen Bühnenvereins:

„Verträge mit Gastkünstler*innen

Die Frage, wie mit den Vergütungsansprüchen von Gastkünstler*innen umgegangen werden soll, wird derzeit verständlicherweise intensiv diskutiert. Neben rein rechtlichen Gesichtspunkten sollte auch der faire Umgang mit Gastkünstler*innen ein wichtiger Aspekt sein.

Einige öffentlich finanzierte Theater haben deshalb bereits entscheiden, eine Spaltung zwischen festangestellten Darsteller*innen und auf Gastvertrag beschäftigten Schauspieler*innen soweit, wie rechtlich vertretbar, zu vermeiden. Erreicht wird das insbesondere durch eine großzügige Einordnung eines/r Gast-Darstellers/Darstellerin als arbeitsrechtliche/r Arbeitnehmer*in, so dass sich eine Vergütungszahlung auch ohne Leistungserbringung ergibt. Da die Abgrenzung höchst streitig ist (s. Rundschreiben U041 vom 12. März 2020), dient eine solche Entscheidung der Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten. Sie ist damit auch beim Rechtsträger und bei einer späteren Rechnungsprüfung gut vertretbar, sollte aber durch einen Aktenvermerk o.ä. dokumentiert werden.

Soweit dies nicht in Betracht gezogen werden kann, kommt eine anteilige z.B. hälftige Zahlung der Gage für bereits zugesagte Vorstellungen in Betracht. Soweit sich ein solches Vorgehen nicht aus dem abgeschlossenen Gastvertrag ableiten lässt, kommt es in Betracht, eine Auflösungsvereinbarung zwischen den Parteien des Gastvertrags abzuschließen, die die Rechtsgrundlage für die anteilige Gagenzahlung bietet. Da die von der öffentlichen Hand getragenen Theater auch bei einem solchen Vorgehen an den Grundsatz der sparsamen und zweckmäßigen Mittelverwendung gebunden sind, empfehlen wir, insoweit im Zweifelsfall Rücksprache mit den Rechtsträgern zu halten und sich einen angemessenen Handlungsspielraum für entsprechende Vereinbarungen mit Gastkünstler*innen einräumen zu lassen.“

Mittwoch, 01.04. 11:00 Uhr

BFFS gibt virtuelle Pressekonferenz zu Schauspieler*innen in der Corona-Krise

Um auf die spezielle Situation von uns Schauspieler*innen in der Corona-Krise aufmerksam zu machen, hat der BFFS heute erstmalig zu einer virtuellen Pressekonferenz eingeladen. Und die Resonanz war überwältigend: Ob eine Nachrichtenagentur wie die dpa, überregionale Tageszeitungen wie die Bild, die Süddeutsche oder die Frankfurter Allgemeine, regionale Tageszeitungen wie die Rheinische Post oder die Siegener Zeitung, Radiosender wie der Bayerische Rundfunk oder der Saarländische Rundfunk, aber auch Magazine wie die Bunte und die Fachpresse wie DWDL oder cinearte – sie alle interessieren sich für unsere Themen! Und das ist großartig!

Hier die ersten Reaktionen …

RTL.de,

Welt

Deutschlandfunk Kultur

blogger-net.com

ARCOR

Berlin.de das offizielle Hauptstadtportal

Kölnische Rundschau (etwas weiter unten),

Naumburger Tageblatt (etwas weiter unten),

Kölner Stadtanzeiger (etwas weiter unten),

Mitteldeutsche Zeitung (etwas weiter unten),

Berliner Sonntagsblatt

Focus online

WDR

Süddeutsche Zeitung.

Dienstag, 31.03. 18:00 Uhr

Der BFFS konzentriert in der Corona-Krise sich auf drei Punkte!

Dass Schauspieler*innen immer wieder mal Durststrecken haben, ist leider normal. Dass dies für nicht wenige Schauspieler*innen sehr oft zutrifft, leider auch. Aber dass quasi alle Schauspieler*innen nicht mehr spielen dürfen, weder Einkünfte noch Perspektiven haben, alle zu gleicher Zeit – das ist völlig neu und eine Katastrophe.

Die Gewerkschaft der Schauspieler*innen, der Bundesverband Schauspiel, konzentriert sich in dieser Ausnahmesituation auf drei Punkte:

Erstens muss für diejenigen Schauspieler*innen, deren Vorstellungen und Drehtage wegen der Corona-Krise akut ausfallen, die Vergütungsfrage geklärt werden. Als Arbeitnehmer haben sie einen Anspruch auf ihre Vergütung. Sie dürfen jetzt nicht leer ausgehen.

Darum hat der BFFS gemeinsam mit ver.di und der Produzentenallianz für die Filmbranche einen Kurzarbeits-Tarifvertrag ausgehandelt. Darum ist der BFFS ständig im Kontakt mit dem Deutschen Bühnenverein. Darum wendet sich der BFFS an jedes Theater, deren Schauspielgäste um ihre Gage fürchten müssen und an jeden ihrer Rechtsträger, also die Städte, Gemeinden, Bundesländer.

Zweitens muss für die große Mehrheit der Schauspieler*innen, die gerade keine Engagements haben und wegen der Coronakrise – wer weiß wie lange? – auch keine in Aussicht haben, aber teure Mieten bezahlen müssen, ihre Familie ernähren müssen usw. zumindest der persönliche Lebensunterhalt abgesichert werden, muss auch ihr sozialer Schutz erhalten bleiben.

Darum hat der BFFS in Windeseile alle seine politischen Kontakte aktiviert, hat zahllose Telefonate mit Abgeordneten und Ministern geführt. Darum wurde die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert.

Drittens muss der BFFS die erste Anlaufstelle sein, wohin sich die Schauspieler*innen mit ihrer akuten Not wenden können, wo sie rechtlich beraten werden, wo sie herzlich aufgefangen werden.

Niemand weiß, wie lange die Corona-Krise noch dauern wird. Aber der Bundesverband Schauspiel weiß, dass er durchhalten wird, an der Seite aller Schauspieler*innen zu stehen.

Montag, 30.03. 19:00 Uhr

Nicht zögern – Kurzarbeitslösung nach Tarifvertrag zustimmen!

Die Dreharbeiten sind in Deutschland weitgehend alle gestoppt. Viele Produktionsfirmen wollen Kurzarbeit beantragen und fragen ihre Teams und ihre Schauspieler*innen um Zustimmung. Viele von ihnen haben dies schon getan. Andere sind noch unsicher. Schließlich sind sie keine Juristen und Kurzarbeit ist in unserer Branche noch etwas völlig Unbekanntes.

Der BFFS rät: Wenn die Produktionsfirma mit Einführung der Kurzarbeit den neuen Kurzarbeits-Tarifvertrag anwendet, können sich die Schauspieler*innen und die Teams ohne zu zögern getrost darauf einlassen.

Dieser Kurzarbeits-Tarifvertrag wurde von den Gewerkschaften BFFS und ver.di ausgehandelt. Die Regelungen wurden von ihren arbeits- und tarifrechtlich spezialisierten Fachanwälten zur Genüge durchdacht und geprüft. Niemand muss sich fürchten, niemand muss teure Anwälte bemühen.

Die Vereinbarung über Kurzarbeit in der jetzigen Corona-Krise bietet den Produktionsfirmen die Möglichkeit, die negativen Folgen eines totalen Arbeitsausfalles und der damit einhergehenden gravierenden Umsatzeinbußen über die Inanspruchnahme von Kurzarbeitsgeld bei der Bundesagentur für Arbeit abzufedern. Ein möglicherweise wichtiger Beitrag zur Abwendung der Insolvenz des Betriebes.

Mit dem Kurzarbeits-Tarifvertrag erhalten Schauspieler*innen und Filmschaffende einen wesentlichen – wenn auch nicht vollständigen – Anteil ihrer Vergütung während der Phase der Kurzarbeit, also während der Krise.

Nach dem Ende des Shutdowns, wenn also die Drehtätigkeiten wieder aufgenommen werden, erhalten Schauspieler*innen und Filmschaffende für die dann stattfindenden Dreharbeiten wieder ihre Vergütung zu den ursprünglichen Konditionen.

Eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Der Betrieb hat eine realistische Überlebenschance. Schauspieler*innen und Filmschaffende können nach der Krise ihre Arbeit zu Ende bringen, gegen Entgelt versteht sich.

Schauspieler*innen, die trotzdem noch Fragen haben, können sich gerne an die Profis der Schauspielgewerkschaft, des BFFS, wenden. Für Mitglieder ist diese rechtliche Erstberatung übrigens kostenlos. Telefon: +49-30-225027930.

Filmschaffende wenden sich bitte an die Experten von ver.di.

Montag, 30.03. 15:00 Uhr

BFFS lädt zur Online-Pressekonferenz ein

Zu schauspielen vor dem Publikum, vor der Kamera – das ist der schönste Beruf der Welt. Dafür nehmen wir die miesen sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen meist in Kauf, die unsere atypischen Beschäftigungsverhältnisse mit sich bringen.

Jetzt ist die Situation anders. Die Corona-Krise ruiniert nicht nur unser ohnehin schon kümmerliches soziales und wirtschaftliches Dasein, verbraucht unsere letzten finanziellen Reserven, sie verbietet uns zu spielen vor dem Publikum, vor der Kamera, ja, sie legt unsere ganze Bühnen-, Film-Fernseh- und Synchronlandschaft für unbestimmte Zeit lahm und bedroht sie in ihren Grundfesten.

Wie können wir sie retten? Wie können wir uns retten? Wer hilft uns?

Grund genug, davon in der Öffentlichkeit zu berichten.

Am Mittwoch dem 1. April um 11:00 Uhr lädt der Vorstand des Bundesverband Schauspiel zur Pressekonferenz ein – online, versteht sich.

Sonntag, 29.03. 12:00 Uhr

Sehr hohe Beteiligung der Bühnenschauspieler*innen an der BFFS-Umfrage

Auf die BFFS-Umfrage zum Umgang der Theater mit unseren Vergütungsansprüchen liegen bereits über 1.000 Meldungen vor. Das ist eine ganze Menge – Vielen Dank!

Die BFFS-Umfrage richtet sich vor allem an diejenigen Schauspieler*innen, die gerade in einem vertraglich vereinbarten Theaterengagement stecken oder eines vor sich haben, bei dem aber wegen der Corona-Krise jetzt nicht gespielt bzw. nicht geprobt werden kann.

Damit der Bundesverband Schauspiel sich gezielt und rechtzeitig um die „Problem“-Theater kümmern kann, braucht er dringend Informationen, wo mit den Bühnenschauspieler*innen wie mit der Bezahlung umgegangen wird. Und der BFFS braucht diese Informationen in Echtzeit. Falls sich die Situation am Theater ändert – Bitte alles dieser Umfrage anvertrauen!

Sie dauert keine 5 Minuten!

ZUR UMFRAGE

Der Deutsche Bühnenverein appelliert zwar an seine Theater und deren Rechtsträger, …

„Neben rein rechtlichen Gesichtspunkten sollte auch der faire Umgang mit Gastkünstler*innen ein wichtiger Aspekt sein.“

Aber wie verhalten sich die Theater? Wie deren Rechtsträger, die Städte, Gemeinden und Länder? Die Lage bleibt bislang unklar.

Samstag, 28.03. 19:00 Uhr

Der BFFS beantwortet häufig gestellte Fragen

Der BFFS hat in den letzten Tagen die von uns Schauspieler*innen am häufigsten gestellten Fragen zur aktuellen Situation während der Corona-Krise gesammelt, auf unserer Homepage zusammengestellt und beantwortet:

Zu den Fragen und Antworten

All die neuen Fragen und Antworten, die gerade täglich auf uns alle einprasseln, wird der BFFS hier mit Hilfe seines Justiziars Bernhard F. Störkmann regelmäßig aktualisieren.

Samstag, 28.03. 14:00 Uhr

Vorsicht vor falschen rechtlichen Hinweisen!

In sogenannten Brancheninfos, in sozialen Netzwerken und auf einer Online-Plattform werden falsche rechtliche Hinweise gegen den jüngst erfolgreich abgeschlossenen Kurzarbeits-Tarifvertrag gestreut. Diese Informationen werden von Personen in die Welt gesetzt, die nicht über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen.

Niemand sollte sich hiervon verunsichern lassen!

Unsere Gewerkschaften ver.di und BFFS stehen allen Filmschaffenden bzw. Schauspieler*innen zur Beantwortung von Fragen über die Möglichkeiten der Kurzarbeit gerne zur Verfügung.

Freitag, 27.03. 18:00 Uhr

Das Sozialschutz-Paket zur Absicherung des persönlichen Lebensunterhalts ist beschlossen

Das …

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherheit und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 

… wurde – nachdem es am 23.03. vom Bundeskabinett beschlossen, am 25.03 im Bundestag verabschiedet und ihm heute am 27.03 im Bundesrat zugestimmt wurde – kurz danach vom Bundespräsident unterschrieben.

Damit ist dieses (kurz gesprochen) „Sozialschutz-Paket“ in Kraft, das den persönlichen Lebensunterhalt der durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten Menschen absichern soll.

Hier der Wortlaut des Gesetzes …

Der BFFS wird die einzelnen Bestimmungen studieren, inwieweit sie uns Schauspieler*innen helfen können, und entsprechend seine nächsten politischen Initiativen planen.

Freitag, 27.03. 15:00 Uhr

Der Kurzarbeits-Tarifvertrag ist schon jetzt ein Renner

Erst wenige Tage ist der von ver.di und BFFS mit der Produzentenallianz abgeschlossene Tarifvertrag für Kurzarbeit am Filmset in Kraft, da lässt sich bereits eine erste positive Bilanz ziehen. Davon berichten unsere Gewerkschafts-Partner von ver.di FilmUnion:

https://filmunion.verdi.de/und-action/nachrichten/++co++f0c5765c-702e-11ea-96c5-001a4a160100

„Seit bekannt ist, dass dieser Kurzarbeits-Tarifvertrag in wirklich sehr bemerkenswert kurzer Zeit abgeschlossen wurde, hat es in vielen Produktionen klare Entscheidungen für die Kurzarbeit und gegen Kündigungen gegeben“,

sagt Rechtsanwalt Marcus Sonnenschein, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Medienkanzlei Brehm & v. Moers. Und ergänzt:

„In einigen Produktionen, die bereits in der letzten Woche Kündigungen ausgesprochen hatten, konnten auf Grundlage des Tarifvertrags sogar die Rücknahme der Kündigungen sowie die Beantragung von Kurzarbeitergeld erreicht werden.“

Dass Kündigungen sogar zurückgenommen wurden, bestätigt auch ver.di-Gewerkschaftssekretär Hikmat El-Hammouri. So geschehen etwa bei der Produktion „Der Überfall“ in Babelsberg oder beim Dreh für einen Berliner Tatort. Bei der Saxonia Media, die in Leipzig die ARD-Serie „In aller Freundschaft“ produziert, erwarte man die Rücknahme der Kündigungen dagegen am Montag, so El-Hammouri.

Sonnenschein spricht dem neuen Tarifvertrag sein ausdrückliches Lob aus,

„denn damit bekommt die Branche Sicherheit. Jeder hat jetzt einen Fahrplan und weiß: so kann es gehen, so kriegen wir es durch“.

Selbst nicht tarifgebundene Produktionsunternehmen würden sich mit dem Tarifvertrag auseinandersetzen,

„in der Hoffnung, das Drehteam zusammenzuhalten“.

An die verschiedenen Akteur*innen appelliert der Fachanwalt:

„Die Branche wird ihre Probleme nur gemeinsam und nicht gegeneinander lösen.“

Donnerstag, 26.03. 14:00 Uhr

Tipp: Helfende Hand für Frauen e.V. hilft speziell Frauen in Berlin, Brandenburg und München

Die Corona-Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen.

Manche kommen nicht so gut wie andere zurecht.

Helfende Hand hat sich zum Ziel gesetzt, Frauen zur Seite zu stehen, ihnen zu helfen – sei es durch finanzielle oder praktische materielle Hilfe.

Wenn Sie Hilfe benötigen, schauen Sie hier.

Donnerstag, 26.03. 13:00 Uhr

Dringende Umfrage an Bühnenschauspieler*innen – Bitte teilnehmen!

Die folgende Bühnen-Umfrage schafft dem Bundeverband Schauspiel e.V. eine fundierte Aussage über die aktuelle Lage unserer Theaterkolleg*innen und rettet womöglich Existenzen.

Bitte teilnehmen! Dauert keine 5 Minuten!

ZUR UMFRAGE

Wegen der Corona-Pandemie sind alle Theatervorstellungen gestrichen und alle Probenarbeiten eingestellt. Aber viele Kolleg*innen – vor allem die Gastschauspieler*innen – sorgen sich um ihre Bezahlung. Der Deutsche Bühnenverein appelliert an seine Theater und deren Rechtsträger, …

„Neben rein rechtlichen Gesichtspunkten sollte auch der faire Umgang mit Gastkünstler*innen ein wichtiger Aspekt sein“

Aber wie verhalten sich die Theater? Wie deren Rechtsträger, die Städte, Gemeinden und Länder? Die Lage ist unklar.

Damit der Bundesverband Schauspiel sich gezielt um die Problemtheater kümmern kann, braucht er dringend Informationen, wo mit den Bühnenschauspieler*innen wie umgegangen wird. Und der BFFS braucht diese Informationen in Echtzeit. Falls sich die Situation am Theater ändert – Bitte alles dieser Umfrage anvertrauen!

 

Mittwoch, 25.03. 21:00 Uhr

Der Kurzarbeits-Tarifvertrag ist vorteilhaft für Filmschauspieler*innen und -firmen

  • Der BFFS rät uns Schauspieler*innen, sich auf keinen Fall vorschnell auf irgendwelche Vertragsänderungen, -verschiebungen, gar -kündigungen etc. mit reduzierter oder Null-Vergütung einzulassen!
  • Der BFFS rät, nur Prozedere entsprechend des neuen Kurzarbeits-Tarifvertrags zu akzeptieren!
  • Der BFFS rät, sich lieber beim BFFS zu erkundigen, um nicht auf Tricks reinzufallen!

Filmfirmen, die wegen der Corona-Krise nicht mit uns Schauspieler*innen in unserer Vertragszeit drehen können, müssten uns trotzdem wie vertraglich vereinbart voll vergüten. Verweise auf „Höhere-Gewalt“ oder entsprechende standardisierte Formulierungen in den Schauspielverträgen werden wohl einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten.

In diesem Dilemma eröffnen die Tarifparteien ver.di, BFFS und die Produzentenallianz den Filmfirmen mit dem neuen Kurzarbeits-Tarifvertrag eine große Chance, ihren finanziellen Schaden gering zu halten.

Die Agentur für Arbeit schießt ordentlich zu!

Wenn die Filmfirmen bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen, bekommen sie von ihr für die auf Kurzarbeit Null gesetzten Mitarbeiter*innen 60% bzw. 67% vom Netto der Vergütungen, die diese Mitarbeiter*innen vertraglich hätten bekommen müssen. Bei Vergütungen über der Beitragsbemessungsgrenze (West 6.900 € / Ost 6.450 €) gilt die Netto-Summe von dieser Grenze.

Der Kurzarbeits-Tarifvertrag legt noch einmal drauf!

Die Regelungen des Kurzarbeits-Tarifvertrags sorgen dafür, dass Schauspieler*innen und Filmschaffende mehr verdienen, als das von der Agentur für Arbeit getragene Kurzarbeitsgeld. Die Filmfirma stockt das Kurzarbeitergeld auf.

Die Schauspieler*innen bekommen letztendlich das gleiche ausgezahlt, was sie von ihren Drehtagsgagen Netto erhalten hätten – es sei denn ihre Drehtagsgagen überschreiten 90% der Beitragsbemessungsgrenze (West 6.210 €, Ost 5805 €), dann wird von dieser Grenze die Netto-Summe ausgezahlt.

Die Differenz zwischen dem Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit und dem letztendlich an die Schauspieler*innen ausgezahlten Nettobetrag ist die Aufstockung der Filmfirmen – ein Zuschuss, der die Filmfirmen weniger schmerzen wird, als die ursprünglich vereinbarten Gagen zahlen zu müssen.

  • Der BFFS rät den Filmfirmen, die Chance des Kurzarbeits-Tarifvertrags zu ergreifen!

Mittwoch, 25.03. 12:00 Uhr

Lederer verlangt Milliarden für Rettung der Kultur

Berlins Kultursenator fordert ähnliche Anstrengungen für die Kultur wie 2008 für die Bankenkrise. Wörtlich sagt er:

„2008 war es binnen weniger Tage möglich, mehrstellige Milliardenbeträge für die Rettung von Banken bereitzustellen.  Wenn das damals möglich war, dann muss es jetzt möglich sein, diese existenzielle Kulturinfrastruktur zu sichern. Das ist das, worum wir hier kämpfen.“

Der BFFS hofft, dass die Worte des Berliner Kultursenators bundesweit bei seinen Politikkolleg*innen nicht ungehört bleiben.

Dienstag, 24.03. 17:00 Uhr

Filmmakers-Angebot an BFFS-Mitglieder

Filmmakers macht allen Schauspieler*innen ein großzügiges Angebot, worüber wir uns sehr freuen. Vielen Dank an das gesamte Filmmakers-Team!

Liebe Schauspieler*innen,

die Entwicklungen der vergangenen Tage haben in unserer Branche zu einer Situation geführt, die für viele Kolleginnen und Kollegen folgenschwere finanzielle Einschränkungen mit sich bringen wird.
Wir bei filmmakers sind uns dabei bewußt, dass für manch einen schon jetzt die gesamte persönliche und berufliche Existenz bedroht ist.
Daher haben wir uns in den vergangenen Tagen Gedanken darüber gemacht, welchen Teil wir dazu beitragen können, Euch zu stärken und unsere Solidarität mit Euch zu zeigen.

In einem ersten Schritt haben wir bereits in der vergangen Woche damit begonnen, Einzüge bis Mitte April zu verschieben, Zahlungsziele zu verlängern und uns dazu entschieden, auf Zahlungserinnerungen für die gesamte Zeit der Corona-Krise zu verzichten.
All jenen, die sich schon jetzt nicht in der Lage sehen, die finanziellen Folgen zu stemmen, möchten wir darüber hinaus individuelle Angebote machen, die noch darüber hinaus gehen.
Bitte schreibt unserer Buchhaltung (buchhaltung@filmmakers.de), wenn Ihr in diesen Zeiten eine filmmakers-Rechnung in Euren Mails findet oder noch Zahlungen aus der Vergangeheit offen sind und Euch zeitgleich die Finanzen den Schlaf rauben.
Wir werden in allen Fällen versuchen, eine individuelle Lösung für Euch zu finden, die Euch entlastet, sei es durch großzügige Zahlungsaufschübe oder Vereinbarung von passenden Ratenzahlungen etc.

Zugleich wollen wir aber auch den Blick in die Zukunft richten, denn wir sind uns nicht zuletzt mit unserem Kooperationspartner Bundesverband Casting e.V. (BVC) sicher, dass unmittelbar in Zeiten nach „Corona“ mit Hochdruck gedreht werden wird.
Nutzt daher auch die unfreiwillig freie Zeit, Euer Material zu kontrollieren und gegebenenfalls Einträge in Bezug auf Wohnorte, Sprachkenntnisse etc. zu aktualisieren, denn die Caster haben gerade jetzt mehr Zeit, um Showreels und Viten zu sichten.

Falls Eure Agentur Mitglied im Verband der Agenturen für Film, Fernsehen und Theater e.V. (VdA), den wir in dessen Auftrag mit unseren IT-Services unterstützen, ist, dann wird Euer Profil möglicherweise automatisch mit den Daten aus dem Datenpool des Verbandes der Agenturen aktualisiert.
Sprecht also gegebenenfalls zunächst mit Eurem Agenten über die Möglichkeiten, die der „Pool“ zu bieten hat.

Solltet Ihr bei der Bearbeitung Eurer Profile unsere Unterstützung benötigen, dann seid ihr ebenfalls herzlich eingeladen, uns zu kontaktieren.
Ihr erreicht uns aufgrund der aktuellen Situation allerdings nicht wie gewohnt im Büro, sondern nur per Mail an service@filmmakers.de.
Schickt aber bei Fragen gerne Eure Mobilnummer mit, dann können wir Euch, falls gewünscht, so schnell wie es uns aufgrund der besonderen Situation möglich ist, zurückrufen.

Nun hoffen wir, dass unsere Nachricht für all diejenigen unter Euch, die schon heute am stärksten betroffen sind, eine gewisse Erleichterung bedeutet.
Mit Euch drücken wir die Daumen, dass sich die Situation so schnell wie möglich verbessert.

Wir wünschen allen, die in diesen Tagen erkrankt sind, gute Besserung, werdet schnell wieder gesund! Ansonsten…

Bleibt gesund!

Viele liebe Grüße

Euer filmmakers-Team

Dienstag, 24.03. 9:00 Uhr

Produzentenallianz, BFFS und ver.di schließen Kurzarbeits-Tarifvertrag

Die Corona-Krise hat das Potential, sowohl Filmproduzenten als auch Schauspieler*innen und Filmschaffende in den Ruin zu treiben. Das ist genau der Moment, in dem Tarifparteien trotz ihrer natürlichen Interessengegensätze beweisen können, ob sie auch zur (Tarif-)Partnerschaft taugen. Diese Bewährungsprobe haben Produzentenallianz, ver.di und BFFS bestanden.

In einem noch nie dagewesenen Tempo haben sie eine Tarif-Premiere hingelegt, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Rettung verspricht. Das Instrument der Kurzarbeit, das bereits andere Branchen in anderen Wirtschaftskrisen vor dem Untergang bewahrt hat, wird nun auch in der Filmbranche Einzug halten.

Der von ihnen heute am Dienstag (24.03.) unterschriebene Kurzarbeits-Tarifvertrag tritt Mittwoch (25.03.) in Kraft und weist der Filmbranche einen schnellen und für alle Seiten fairen Weg, in dieser Corona-Krise die Personalkosten erheblich zu senken, den Filmbetrieb zu retten ohne die Arbeitnehmer nicht zu bezahlen oder gar zu kündigen.

Denn nach Beantragung der Filmproduktion auf Kurzarbeit und auf Basis dieses Kurzarbeits-Tarifvertrags wird ein Großteil der Personalkosten von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Die gesetzlichen Kurzarbeit-Regelungen wurden im Zeichen der Corona-Krise noch einmal zugunsten der Arbeitgeber verbessert.

Auf den Sockel der Gelder von der Bundesagentur für Arbeit zahlen die Filmproduktionen noch einen weiteren Zuschuss, so dass

  • die Filmschaffenden so viel wie der Netto-Betrag ihrer Tarifgagen – gekappt bei der Beitragsbemessungsgrenze –
  • und die Schauspieler*innen so viel wie ihre vereinbarten Gagen – gekappt bei 90% der Beitragsbemessungsgrenze –

ausgezahlt bekommen.

Hier ist BFFS-Pressemeldung …

Und hier der Kurzarbeits-Tarifvertrag …

Nun wird sich zeigen, ob die Filmproduktionen die helfende Hand ergreifen, die ihnen der Gesetzgeber und die Tarifpartner reichen.

Dienstag, 24.03. 9:00 Uhr

Theaterschauspielgäste nicht zu bezahlen, ist nicht im Sinne des Deutschen Bühnenvereins!

Viele von unseren Kolleg*innen, die als Gast an Stadt-, Landes-, oder Staatstheatern engagiert sind und deren angesetzte Vorstellungen nun alle abgesagt wurden, sind zutiefst verunsichert und fürchten, ihre Gage komplett zu verlieren. Das wäre ganz und gar nicht im Sinne des Deutschen Bühnenvereins, der immerhin die Arbeitgeberorganisation der meisten Deutschen Bühnen ist.

Hier der entsprechende Auszug aus dem Rundschreiben des Deutschen Bühnenvereins:

„Verträge mit Gastkünstler*innen

Die Frage, wie mit den Vergütungsansprüchen von Gastkünstler*innen umgegangen werden soll, wird derzeit verständlicherweise intensiv diskutiert. Neben rein rechtlichen Gesichtspunkten sollte auch der faire Umgang mit Gastkünstler*innen ein wichtiger Aspekt sein.

Einige öffentlich finanzierte Theater haben deshalb bereits entscheiden, eine Spaltung zwischen festangestellten Darsteller*innen und auf Gastvertrag beschäftigten Schauspieler*innen soweit, wie rechtlich vertretbar, zu vermeiden. Erreicht wird das insbesondere durch eine großzügige Einordnung eines/r Gast-Darstellers/Darstellerin als arbeitsrechtliche/r Arbeitnehmer*in, so dass sich eine Vergütungszahlung auch ohne Leistungserbringung ergibt. Da die Abgrenzung höchst streitig ist (s. Rundschreiben U041 vom 12. März 2020), dient eine solche Entscheidung der Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten. Sie ist damit auch beim Rechtsträger und bei einer späteren Rechnungsprüfung gut vertretbar, sollte aber durch einen Aktenvermerk o.ä. dokumentiert werden.

Soweit dies nicht in Betracht gezogen werden kann, kommt eine anteilige z.B. hälftige Zahlung der Gage für bereits zugesagte Vorstellungen in Betracht. Soweit sich ein solches Vorgehen nicht aus dem abgeschlossenen Gastvertrag ableiten lässt, kommt es in Betracht, eine Auflösungsvereinbarung zwischen den Parteien des Gastvertrags abzuschließen, die die Rechtsgrundlage für die anteilige Gagenzahlung bietet. Da die von der öffentlichen Hand getragenen Theater auch bei einem solchen Vorgehen an den Grundsatz der sparsamen und zweckmäßigen Mittelverwendung gebunden sind, empfehlen wir, insoweit im Zweifelsfall Rücksprache mit den Rechtsträgern zu halten und sich einen angemessenen Handlungsspielraum für entsprechende Vereinbarungen mit Gastkünstler*innen einräumen zu lassen.“

Dienstag, 24.03. 8:00 Uhr

BFFS appelliert an Synchronproduzent*innen

Der BFFS begrüßt die verantwortungsvolle Maßnahme vieler Synchronproduzent*innen, die sich für die Einstellung des Studiobetriebes entschlossen haben. Gleichzeitig appelliert der BFFS an all jene Synchronproduzent*innen, die weiterhin produzieren, den Gesundheitsschutz der Kolleg*innen zu gewährleisten und bestenfalls ebenso den Betrieb einzustellen.

Hier der Wortlaut des Appells …

Montag, 23.03. 19:00 Uhr

Soforthilfeprogramm hält wohl auch uns Schauspieler*innen über Wasser

Schon am Wochenende haben Bundespolitiker auf Arbeitsgruppen-, Staatssekretär- und Ministerebene gegenüber dem BFFS zugesagt, uns Schauspieler*innen bei der Planung des Soforthilfeprogramms nicht zu vergessen. Heute am Montag kommen die ersten Maßnahmen der Bundesregierung ans Licht. Und die Bundespolitik scheint Wort zu halten. Wie von den Politikern*innen skizziert, wird das Soforthilfeprogramm aus drei Komponenten bestehen:

  1. Sicherung des Lebensunterhalts

Die vielen Menschen, deren Einkünfte von heute auf Morgen weggebrochen sind und die auch keine Aussicht auf Arbeitslosengeld 1 haben – das sind auch wir kurz befristeten oder unständigen Schauspieler*innen –, sollen mithilfe der Grundsicherung den Lebensunterhalt ohne Not bestreiten können. Dafür werden die Kriterien der Grundsicherung für eine gewisse Zeit an entscheidenden Stellen verbessert:

Denn im Unterschied zu den bisherigen Regelungen soll beim Antrag der Grundsicherung eventuell vorhandenes Vermögen keine Rolle spielen, kein Hindernis sein und nicht gemeldet werden. Niemand muss sich mehr „nackig machen“! Quasi eine „bedingungslose Grundsicherung“.

Ihre Sätze blieben zwar gleich, aber für Miete und Heizung, soll es nicht mehr eine (lächerlich niedrige) Pauschale geben, sondern sollen die tatsächlichen Kosten getragen werden. Davon profitieren auch die Schauspieler*innen, die vorwiegend in den Metropolen mit hohen Mieten wohnen (müssen).

  1. Betriebssicherung

Mit Zuschüssen soll den Kleinunternehmen, Solo-Selbstständigen und Freien Berufen unter die Arme gegriffen werden, die durch die Corona-Krise arge Probleme haben, ihren Betrieb aufrecht zu erhalten. Für den Zeitraum von drei Monaten können diejenigen mit bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro und diejenigen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro erwarten. Das gilt natürlich auch für Schauspieler*innen, die außerdem selbständig unterwegs sind und dafür nun ihre Betriebskosten nicht mehr stemmen können.

  1. Flankierende Schutzmaßnahmen

Mit flankierenden Schutzmaßnahmen sollen Härten bei der Steuer, beim Kindergeld, bei KSK-Beiträgen, im Miet- und Insolvenzrecht usw. abgemildert werden.

Außerdem soll für die unterschiedlichen Hilfsanträge der Gang zu den Ämtern weitgehend vermieden werden. Das Zauberwort heißt „Online“.

Fazit:

Schlaraffenland wäre etwas anderes, aber fürs Leben reicht’s – UND ES GEHT WEITER!

Montag, 23.03. 16:00 Uhr

BFFS, ver.di und Produzentenallianz kommen einer tariflichen Lösung näher

Zum 5. Mal in 5 Tagen trafen sich die Tarifparteien BFFS, ver.di und Produzentenallianz in einer Telefonkonferenz, um an einer tariflichen Lösung zu arbeiten. Dieser Tarifvertrag soll einen Weg bahnen, damit Filmfirmen bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen können, um ihren Betrieben und ihren Mitarbeiter*innen die Existenz zu sichern. Mit diesem Tarifvertrag können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig stützen, weil er ihnen den Zugang zu staatlichen Geldern wesentlich erleichtert – zumal jetzt, da die Bundesregierung das Instrument Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise noch ein Stück attraktiver gemacht hat.

Nun kommt es darauf an. Die Tarifpartner sind kurz vor der Ziellinie. Bewährt sich die Tarifpartnerschaft? Werden sie sich einig? Die Entscheidung muss in Kürze fallen.

Montag, 23.03. 14:00 Uhr

BFFS und GVL im Gespräch: Weitere Hilfsmaßnahmen sind in Planung

Nach verschiedenen bilateralen Gesprächen in den letzten Wochen zwischen den Vorstandsmitgliedern des BFFS und der Geschäftsführung der GVL fand heute Nachmittag eine zentrale Telefonkonferenz statt, in der die weiteren Schritte abgestimmt wurden. Die besprochenen Maßnahmen werden nun in den nächsten Tagen weiter konkretisiert und bekannt gegeben. Folgende Punkte stehen schon jetzt fest:

  1. Die kurzfristige Nothilfe der GVL, die aus dem separaten Sozialfond unabhängig von den Verteilungsgeldern finanziert wird, richtet sich an alle Künstler*innen, die nicht fest angestellt sind und in der Vergangenheit bereits von der GVL Zahlungen erhalten haben. Besondere Nachweise müssen bei den Abgaben nicht erbracht werden. Insgesamt stehen in dem Sozialfonds momentan noch bis zu 4 Mio. Euro für alle Berechtigten der GVL diese Nothilfe zur Verfügung. Weitere Informationen sind in unserer Meldung vom 22.03. 18.30 Uhr zu finden.
  2. Die Nachverteilung der ZPÜ-Gelder für die Jahre 2010 bis 2012 erfolgt bis Mitte April. Hier stehen rund 3,4 Mio. Euro für die Künstler*innen im AV-Bereich bereit. Ursprung dieser Gelder ist der Verhandlungserfolg der GVL gegenüber den Smartphone- und Tablet-Herstellern, die sich über ein Jahrzehnt geweigert hatten Zahlungen zu leisten.
  3. Für die zu überbrückenden finanziellen Zwischenräume wird die GVL ein Vorschusssystem auf kommende Verteilungen in Gang setzen. Das System wird eine Verrechnung mit künftigen Auszahlungsansprüchen vorsehen und dementsprechend nicht aus dem Sozialfond gespeist. Die genaue Gestaltung des Modells wird aktuell berechnet, weitere Informationen hierzu folgen in Kürze. Auf diese Weise wird die GVL nach besten Kräften einen Anteil zur Existenzsicherung der Kunstschaffenden leisten.

Diese und weitere Maßnahmen werden zwischen dem Vorstand des BFFS und der Geschäftsführung der GVL fortwährend besprochen und entwickelt. Natürlich stehen auch die Mitarbeiter*innen der GVL unter dem Einfluss der Corona-Krise und müssen entsprechende Einschränkungen hinnehmen. Trotzdem sind wir sehr zuversichtlich, dass all dieser Unwägbarkeiten und Entwicklungen zum Trotz hier möglichst schnelle Hilfe eingerichtet werden kann.

Sonntag, 22.03. 20:00 Uhr

Warnung und Vorsicht vor unseriösen Angeboten!

In „Drückermanier“ wird derzeit Schauspieler*innen und Filmteams angeboten, gegen Zahlung von „nur“ 100,00 Euro, bzw. nur „wenigen“ hundert Euro pro Filmschaffenden, sie arbeitsrechtlich gegenüber Produktionsfirmen wegen des Shutdowns zu vertreten. In Aussicht gestellt wird unter anderem eine Kurzarbeitergeld-Regelung. Es müssten sich halt nur 100 Filmschaffende pro Produktion zusammenfinden, so das Angebot.

100 Filmschaffende a 100 Euro macht Zehntausend Euro Honorar. Zehntausend Euro Honorar – wofür?

Wer ein solches Angebot macht, versucht aus der Not von Filmschaffenden, Kapital zu schlagen. Ein solches Angebot wird von seriösen Künstleranwälten nicht unterbreitet.

Der BFFS und ver.di stehen in engem Austausch und in Verhandlungen mit der Produzentenallianz. BFFS und ver.di versuchen derzeit eine tarifvertragliche Kurzarbeitergeld-Regelung für Filmschaffende und Schauspieler*innen durchzusetzen. Damit sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass drohende Verdienstausfälle aufgrund des Shutdowns aufgefangen werden für den Zeitraum bis es wieder weiter geht.

Wichtiger Hinweis:

Mitglieder von BFFS und ver.di haben die Möglichkeit, sich zu ihrer Situation rechtlich bei ihren Gewerkschaften beraten zu lassen – ohne draufzuzahlen!

Darum Vorsicht! Und bitte melden, wenn solche unseriösen Angebote angetragen werden!

Sonntag, 22.03. 18:30 Uhr

Klarstellung: Soforthilfe der GVL gilt natürlich auch für Schauspieler*innen

Die von der GVL am 16.03. ins Leben gerufene kurzfristige erste Nothilfe für Berechtigte in Höhe von 250 Euro richtet sich an „ausschließlich freiberuflich“ tätige. Aus dieser Formulierung wird teilweise fälschlich herausgelesen, dass nur Selbstständige erfasst werden sollen – das ist nicht richtig!

Dazu versichert heute Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL gegenüber dem BFFS:

„Freiberufler sind nicht ausschließlich Selbstständige, die Begriffe sind nicht synonym. Gemeint sind hier also alle, die nicht fest angestellt sind.“

Anspruchsberechtigt sind all jene, deren aktuelle Produktion gestoppt wurde und auch jene, die aufgrund der Corona-Krise keine neuen Aufträge mehr erhalten. Als Nachweis genügt bspw. eine allgemeine Ankündigung des jeweiligen Produzenten oder eine entsprechende Information per E-Mail.

Diejenigen, denen keine konkrete Produktion abgesagt wurde, die aber nun keine Folgeaufträge mehr erhalten, müssen zusätzlich nur angeben, dass sie in diesem Jahr schon für eines der betroffenen Unternehmen tätig waren. Ein Nachweis ist also für diesen Punkt nicht erforderlich! Es genügt in dem Antrag glaubhaft zu versichern, dass eine derartige Tätigkeit schon bestand.

Samstag, 21.03. 18:00 Uhr

Tarifpartner Produzentenallianz, BFFS und ver.di suchen weiter nach Lösungen

Inzwischen wurden noch mehr Dreharbeiten gestoppt bzw. geplante Filmproduktionen abgesagt. Die Produktionsfirmen machen sich Sorgen um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen, aber auch um die Zukunft ihrer Firmen. Uns Schauspieler*innen und Filmschaffende plagen auch Ansteckungs- wie existenzielle Zukunfts-Sorgen. Das macht die Frage nach Lösungen noch dringender – z. B.: Wann muss der Stecker gezogen werden? Gibt es gesetzliche Rettungsanker, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in dieser fatalen Lage genutzt werden können? Wie könnten sich beide Seiten gegenseitig helfen?

Der BFFS dankt seinen Tarifpartnern ver.di und Produzentenallianz für ihre Bereitschaft rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen für konstruktive Gespräche und Überlegungen nach schnellen Lösungen.

Samstag, 21.03. 15:00 Uhr

Die Bundespolitik plant wohl ein dreistufiges Soforthilfeprogramm

Selbst am Wochenende halten Bundespolitiker*innen auf Arbeitsgruppen-, Staatsekretär- und Ministerebene den BFFS auf dem Laufenden und skizzieren die Grundzüge des geplanten Soforthilfeprogramms. Die politische Diskussion ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber so viel lässt sich wohl ohne Nennung näherer Details sagen: Gedacht wird an Hilfsmaßnahmen, die für die nächsten sechs Monate gelten sollen und dreistufig gegliedert wären. So wird überlegt,

  1. erheblich einfacher als bisher den persönlichen Lebensunterhalt aller Menschen abzusichern, denen nun die Einkünfte völlig wegbrechen,
  2. den nun in Not geratenen Betrieben der Kleinunternehmer und Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen und
  3. diese Maßnahmen mit generellen Schutzinstrumenten im Steuer-, Miet-, Insolvenzrecht etc. zu flankieren.

Voraussichtlich bis zum Montag soll das Soforthilfeprogramm geschnürt sein und – das wurde dem BFFS versichert – die Schauspieler*innen würden nicht durchs Raster fallen.

Samstag, 21.03. 10:30 Uhr

Die zuständigen Bundespolitiker arbeiten fieberhaft am Sofortprogramm auch für Schauspieler*innen

Eile ist geboten. Die Bundespolitiker*innen wollen möglichst zeitnah und unkompliziert Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige finanziell unterstützen sowie den Lebensunterhalt aller retten mit einem Soforthilfeprogramm. Gearbeitet wird ohne Pause – selbst am Wochenende.

Der BFFS engagiert sich mit dem gleichen Eifer, dass dabei die kurz befristet beschäftigten und die unständigen Schauspieler*innen nicht vergessen werden. Der BFFS hat in der Vergangenheit zu vielen Bundespolitikern einen direkten Draht aufbauen können. Das bewährt sich jetzt in der Not. Denn selbst am Wochenende ist der BFFS mit den Bundespolitiker*innen aller Ebenen in ständigen Kontakt, um Wege zu finden, die Existenz der Schauspieler*innen zu retten. Spätestens am Montag wissen wir mehr.

Freitag, 20.03. 16:30 Uhr

Sonderkonferenz der BFFS-Pat*innen mit dem Vorstand

Wegen der Corona-Krise hat der Vorstand des BFFS alle seine ehrenamtlich mitarbeitenden Mitglieder – also die Regional- und Ressort-Pat*innen – zu einer Sonder-Telefonkonferenz geladen. Die Herausforderungen des BFFS sind zurzeit gewaltig. Er muss an vielen Fronten gleichzeitig kämpfen, um …

  • für Schauspieler*innen schnelle und unbürokratische Unterstützungen von der Politik zu bekommen,
  • die Gagen, oder wenigstens ein Teil der Gagen, für die ausgefallenen Vorstellungen, Drehs und Synchrontermine zu retten,
  • aber auch staatliche Hilfe für unsere Arbeitgeber durchzusetzen, für Filmfirmen, Synchronstudios und Theater, vor allem für Privattheater, die ohnehin kaum finanzielle Reserven haben und
  • natürlich auch von anderen Seiten Entlastungen für unsereins zu bekommen, z. B. von der GVL.

Und nicht zuletzt muss der BFFS sich direkt, vertrauensvoll und ehrlich mit vielen Kolleg*innen, Arbeitgeber*innen und Politiker*innen darüber unterhalten,

  • ob und inwieweit bei Proben, Dreh-, Synchron-Arbeiten Ansteckungsgefahr droht, wann der Stecker gezogen werden muss.

Der Vorstand bittet die Pat*innen und alle Mitglieder von ganzem Herzen, dem BFFS bei diesem Kampf für uns Schauspieler*innen zu unterstützen. Wir dürfen jetzt keine Kraft verschwenden, keinen unnötigen Streit vom Zaun brechen, keine Panik schüren, uns nicht in Missmut baden. Wir müssen zusammenhalten, uns gegenseitig helfen und uns Mut machen!

Freitag, 20.03. 13:00 Uhr

Die Tarifpartner ver.di, BFFS und Produzentenallianz suchen nach Lösungen

Dreharbeiten müssen gestoppt werden, geplante Produktionen werden abgesagt. Die Ansteckungsgefahr ist wirklich zu groß. Aber was ist mit unseren Gagen und denen der anderen Filmschaffenden? Was wird aus den Filmproduktionsfirmen? Können sie sich vor der Pleite retten? Wie soll es weitergehen? Gibt es gesetzliche Rettungsanker, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in dieser fatalen Lage genutzt werden können? Wie könnten sich die Tarifparteien gegenseitig helfen? Fragen über Fragen …

Wir können von Glück sagen, dass beide Tarifseiten, die in normalen Zeiten durchaus hart miteinander ringen, im Zeichen der Corona-Krise ganz schnell zueinander finden und mit vereinten Kräften die gewaltige Herausforderungen meistern wollen. Die Gewerkschaften ver.di und BFFS und ihr Gegenüber, die Produzentenallianz sind im intensiven Austausch und suchen nach verträglichen Lösungen.

Denn unsere gemeinsame Zukunft steht auf dem Spiel.

Freitag, 20.03. 11:00 Uhr

BFFS-Pressemeldung: Schauspieler*innen dürfen jetzt nicht vergessen werden

Der BFFS hat heute eine Pressemeldung herausgegeben. Die zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder arbeiten zurzeit mit Hochdruck daran, Soloselbstständigen mit Hilfsgeldern zu unterstützen, damit sie die Corona-Krise wirtschaftlich überleben können. Bisher sind in diesen Plänen der Politiker kurz befristet beschäftigte bzw. unständige Künstler*innen wie Schauspieler*innen noch nicht mit berücksichtigt. Der BFFS ist mit vielen Politikern im Kontakt. Aber die Zeit drängt. Denn schon heute oder über das Wochenende sollen die Regelungen festgezurrt werden. Darum wendet sich der BFFS auch über die Presse an die Politik.

Die Pressemeldung im Wortlaut.

Freitag, 20.03. 10:30 Uhr

GDBA vermittelt Corona-Sofortnothilfe aus dem Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfond

Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden zur Verfügung. Der Betrag stammt aus dem Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Die Schauspielerin hatte der GDBA für solche Zwecke ihr Vermögen hinterlassen.

Um möglichst vielen Betroffenen Unterstützung zuteil werden zu lassen, erhalten Empfängerinnen und Empfänger jeweils 500 Euro, um deren Situation ein klein wenig zu erleichtern.

Die GDBA orientiert sich bei der Vergabe der Gelder an den Vorgaben des Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihre Notlage daher begründen. Einzelheiten und Informationen zum Antrag gibt es unter gdba@buehnengenossenschaft.de.

Donnerstag, 19.03. 20:00 Uhr

Focus-Übersicht: Welche Corona-Hilfen Firmen und Selbständige jetzt bekommen

Der Focus hat eine Übersicht zusammengestellt, welche Corona-Hilfen Firmen und Selbständige jetzt bekommen können. Die Übersicht ist hier zu finden: http://bit.ly/395mpUf

Donnerstag, 19.03. 17:00 Uhr

BFFS ruft alle 16 Bundesländer um Hilfe

Der BFFS erwartet Unterstützung für Schauspieler*innen nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch von denen der Länder.

Der BFFS schildert den zuständigen Ministerien aller Bundesländer in einem Schreiben die fatale Lage der kurz befristet beschäftigten Schauspieler*innen, denen ähnlich wie den solo-selbständigen Künstler*innen durch Absage aller Vorstellungen, Drehtage oder Synchrontermine von heute auf Morgen die Einkünfte weggebrochen sind. Sie haben keine finanziellen Rücklagen. Ihre Existenz ist akut bedroht.

Ihren Arbeitgebern – den Theatern, vor allem den Privattheatern wie z. B. den Tourneeunternehmen, den Filmproduktionen, den Synchronstudios – geht es nicht besser. Sie schauen in eine ungewisse Zukunft, haben laufende Kosten und zumeist kaum finanzielle Reserven. Unabhängig von der rechtlichen Betrachtung, ob und in welchen Fällen sie ihre Mitarbeiter*innen und Schauspieler*innen für ausgefallene Vorstellungen, Drehtage, Studiotermine etc. vergüten müssen, werden sie in sehr vielen Fällen faktisch dazu kaum in der Lage sein.

Für die betroffenen Schauspieler*innen wie auch für die Privattheater, die Tourneetheater, die Film- und Fernsehproduzent*innen und für die Synchronproduzent*innen bedarf es nun einer schnellen und effektiven Hilfe. Effektive Hilfe kann nur die Bundesregierung durch Bereitstellung erforderlicher Finanzmittel leisten, damit den betroffenen Schauspieler*innen der Bühnen, Film- und Synchronproduktionen in angemessenem Maße Entschädigungszahlungen und/oder Überbrückungsgelder gezahlt werden können.

Das BFFS-Schreiben im Wortlaut.

Donnerstag, 19.03. 16:00 Uhr

Tipp: Reduzierung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich bei verändernden Einnahmen um mehr als 25% in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte bei Beitragsermäßigung beantragen können. Bei den Krankenkassen sind entsprechende Antragsformulare erhältlich.

Derzeit wird geprüft, wie das aktuelle Beitragsermäßigungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbständige aufgrund der Corona Krise erleichtert bzw. angepasst wird.

Donnerstag, 19.03. 14:00 Uhr

Tipp: mögliche Steuererleichterungen wegen Corona Krise

Die obersten Finanzbehörden reagieren auf die Corona Krise durch Erlasse am 19.03.2020.

  1. Steuerstundung

Steuerpflichtige, deren Einkommensverhältnisse sich nun durch die Corona-Krise erheblich verschlechtern, können ab sofort bis zum 31.12.2020 Steuerstundungen beantragen. Die Stundung betrifft die bis zum 31.12.2020 entweder bereits fälligen oder noch fällig werdenden Steuern.

  1. Anpassung der Einkommenssteuervorauszahlungen

Einkommenssteuerpflichtige haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Anpassung der festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen bei ihrem Finanzamt zu beantragen.

Der Antrag wird nicht deshalb abgelehnt, weil die Steuerpflichtigen die entstandenen Schäden wertmäßig nicht im Einzelnen nachweisen können. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt bereits das Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“ zum Download bereit.

Donnerstag, 19.03. 10:30 Uhr

Tipp: Arbeitslosengeld auch telefonisch oder online möglich

Um die Gesundheit aller zu schützen, bleiben die Türen von Jobcenter und Arbeitsagenturen geschlossen. Für Notfälle wird eine Kontaktmöglichkeit vor Ort eingerichtet. Die Agentur der Arbeit informiert über Presse und Aushänge über diese Möglichkeiten und schafft zusätzliche regionale Rufnummern, die auf www.arbeitsagentur.de veröffentlicht werden.

Anträge auf Arbeitslosengeld I und II:

Wichtige Information für Kund*innen der Bundesagentur für Arbeit:

  • Vereinbarten Termin müssen NICHT abgesagt werden, weder telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
  • Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt.
  • Die Kund*innen werden rechtzeitig informiert, wenn sich diese Regelungen ändern.

Mittwoch, 18.03. 16:45 Uhr

Erste und weitere schnelle finanzielle Hilfen über unsere GVL

Der Vorstand des BFFS steht im engen Kontakt zur Geschäftsführung der GVL und den Gremienvertretern. Als erste Sofortmaßnahme hat die GVL eine Einmalzahlung von 250 Euro für Betroffene Berechtigte bereitgestellt. Ziel dieser Maßnahme ist eine schnelle und unkomplizierte Existenzsicherung für diese und die kommende Woche.

Das Antragsformular ist hier zu finden:
https://www.gvl.de/antragsformular-corona-nothilfe

Darüber hinaus steht der BFFS als Mitgesellschafter der GVL bereits in intensivem Kontakt mit den übrigen Gesellschaftern und Vertretern der Verwertungsgesellschaft, damit Maßnahmen für die Dauer der Corona-Krise besprochen und beschlossen werden können. Diese Maßnahmen stehen flankierend neben den Bemühungen des BFFS gegenüber der Bundesregierung.

Mittwoch, 18.03. 14:40 Uhr

Schnelle Reaktion des Deutschen Bühnenvereins auf Gespräch mit dem BFFS

Das gestrige Gespräch des BFFS mit dem Direktor des Deutschen Bühnenvereins trägt schon Früchte. In einem Rundschreiben hat der Deutsche Bühnenverein heute Hinweise auch zum Umgang mit Gastverträgen gegeben. Hier der entsprechende Auszug:

„Verträge mit Gastkünstler*innen

Die Frage, wie mit den Vergütungsansprüchen von Gastkünstler*innen umgegangen werden soll, wird derzeit verständlicherweise intensiv diskutiert. Neben rein rechtlichen Gesichtspunkten sollte auch der faire Umgang mit Gastkünstler*innen ein wichtiger Aspekt sein.

Einige öffentlich finanzierte Theater haben deshalb bereits entscheiden, eine Spaltung zwischen festangestellten Darsteller*innen und auf Gastvertrag beschäftigten Schauspieler*innen soweit, wie rechtlich vertretbar, zu vermeiden. Erreicht wird das insbesondere durch eine großzügige Einordnung eines/r Gast-Darstellers/Darstellerin als arbeitsrechtliche/r Arbeitnehmer*in, so dass sich eine Vergütungszahlung auch ohne Leistungserbringung ergibt. Da die Abgrenzung höchst streitig ist (s. Rundschreiben U041 vom 12. März 2020), dient eine solche Entscheidung der Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten. Sie ist damit auch beim Rechtsträger und bei einer späteren Rechnungsprüfung gut vertretbar, sollte aber durch einen Aktenvermerk o.ä. dokumentiert werden.

Soweit dies nicht in Betracht gezogen werden kann, kommt eine anteilige z.B. hälftige Zahlung der Gage für bereits zugesagte Vorstellungen in Betracht. Soweit sich ein solches Vorgehen nicht aus dem abgeschlossenen Gastvertrag ableiten lässt, kommt es in Betracht, eine Auflösungsvereinbarung zwischen den Parteien des Gastvertrags abzuschließen, die die Rechtsgrundlage für die anteilige Gagenzahlung bietet. Da die von der öffentlichen Hand getragenen Theater auch bei einem solchen Vorgehen an den Grundsatz der sparsamen und zweckmäßigen Mittelverwendung gebunden sind, empfehlen wir, insoweit im Zweifelsfall Rücksprache mit den Rechtsträgern zu halten und sich einen angemessenen Handlungsspielraum für entsprechende Vereinbarungen mit Gastkünstler*innen einräumen zu lassen.

Ein wichtiger Gesichtspunkt ist dabei auch, ob das Theater bzw. sein Rechtsträger erwägt, für die festbeschäftigten Mitarbeiter*innen Kurzarbeit zu vereinbaren. In diesem Fall wird es sicherlich kaum vermittelbar sein, Gastkünstler*innen Gagen für Vorstellungen, die in den Kurzarbeitszeitraum fallen, zu zahlen, ohne dass dies zwingend rechtlich geboten ist.

Nicht öffentlich finanzierte Privattheater werden verständlicherweise kaum in der Lage sein, die dargestellten juristischen Spielräume zugunsten der Gastkünstler*innen zu nutzen, da sie sich selbst wirtschaftlich in einer existenzgefährdenden Situation befinden.“

Mittwoch, 18.03. 13:30 Uhr

Der BFFS bittet Kulturstaatsministerin Monika Grütters dringend um Hilfe

Der BFFS nutzt seine engen Kontakte zum Bundeskulturministerium und schildert der Kulturstaatsministerin Monika Grütters in einem Schreiben die fatale Lage der kurz befristet beschäftigten Schauspieler*innen, denen ähnlich wie den solo-selbständigen Künstler*innen durch Absage aller Vorstellungen, Drehtage oder Synchrontermine von heute auf Morgen die Einkünfte weggebrochen sind. Sie haben keine finanziellen Rücklagen. Ihre Existenz ist akut bedroht.

Ihren Arbeitgebern – den Theatern, vor allem den Privattheatern wie z. B. den Tourneeunternehmen, den Filmproduktionen, den Synchronstudios – geht es nicht besser. Sie schauen in eine ungewisse Zukunft, haben laufende Kosten und zumeist kaum finanzielle Reserven. Unabhängig von der rechtlichen Betrachtung, ob und in welchen Fällen sie ihre Mitarbeiter*innen und Schauspieler*innen für ausgefallene Vorstellungen, Drehtage, Studiotermine etc. vergüten müssen, werden sie in sehr vielen Fällen faktisch dazu kaum in der Lage sein.

Für die betroffenen Schauspieler*innen wie auch für die Privattheater, die Tourneetheater, die Film- und Fernsehproduzent*innen und für die Synchronproduzent*innen bedarf es nun einer schnellen und effektiven Hilfe. Effektive Hilfe kann nur die Bundesregierung durch Bereitstellung erforderlicher Finanzmittel leisten, damit den betroffenen Schauspieler*innen der Bühnen, Film- und Synchronproduktionen in angemessenem Maße Entschädigungszahlungen und/oder Überbrückungsgelder gezahlt werden können.

Über solche Hilfsmaßnahmen möchte der BFFS mit der Ministerin zeitnah sprechen.

Das BFFS-Schreiben im Wortlaut.

Mittwoch, 18.03. 10:00 Uhr

BFFS appelliert an Intendant*innen wegen szenischer Proben

Der BFFS appelliert an alle Intendant*innen der Stadt-, Landes-, Staats- und Privattheater angesichts der momentanen Ansteckungsgefahr keine szenischen Proben anzusetzen. Denn bei szenischen Proben können Schauspieler*innen notwendige Mindestabstände nicht einhalten, beim Dialog nicht verhindern, sich anzuspucken, oder im Spiel körperliche Nähe nicht vermeiden.

Dienstag, 17.03. 18:30 Uhr

Sonder-Vorstandskonferenz

Der BFFS-Vorstand berät, welche Abläufe unseres Verbandes angesichts der momentanen Corona Krise umgestellt und angepasst werden können. Beschlossen wird: tägliche Vorstandskonferenzen, Einführung eines „Krisen-Tickers Corona“ mit Neuigkeiten, rechtlichen Tipps und Vorstandsaktivitäten rund um die Corona-Krise.

Dienstag, 17.03. 11:00 Uhr

Gespräch mit dem Deutschen Bühnenverein

Der BFFS-Vorstand und unsere Geschäftsführung sprechen mit dem Direktor des Deutschen Bühnenvereins Michael Schröder über die zahlreich ausfallenden Vorstellungen an deutschen Theatern und welche finanziellen Lösungen für Gastschauspieler*innen möglich sein könnten.