Antworten von CDU und CSU auf unsere 10 Fragen

Heinrich Schafmeister
11. September 2017

1. Was will Ihre Partei tun, um die Lage vor und hinter den Kulissen deutscher Bühnen zu verbessern?

Bedingt durch die im Grundgesetz verankerte Aufgabenteilung engagieren sich vor allem Länder und Kommunen im Bereich der Kulturförderung, sie leisten den Löwenanteil. CDU und CSU wollen ihnen auch in Zukunft ein verlässlicher Partner sein bei der Pflege und Entwicklung unseres reichen Kulturlebens. Bereits heute stärken wir die Vielfalt der Kultur in der Fläche, beispielsweise durch die Vergabe der Kunst- und Kulturpreise des Bundes. Insbesondere mit dem Theaterpreis erzielt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien eine hohe Aufmerksamkeit gerade für die kleinen und mittleren Bühnen. Da-mit würdigen wir nicht nur ihre besonderen künstlerischen Leistungen, sondern betonen die Aufgabe der Theater als gemeinsamen Denk- und Diskursraum für Austausch und Verständigung in der konfliktträchtigen Vielfalt einer Stadtgesellschaft. Zudem ist es ein besonderes Verdienst unserer Politik, dass es gelungen ist, den Kulturhaushalt des Bundes in den letzten zehn Jahren von 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2007 auf 1,63 Milliarden Euro im Jahr 2017 zu erhöhen. Diese Entwicklung wollen wir im Rahmen der finanziellen Spielräume verstetigen – als Signal für die besondere Bedeutung der Kultur für unsere Nation.

Daneben haben CDU und CSU erhebliche finanzielle Entlastungen der Länder und Kommunen durchgesetzt, die auch der Kulturförderung vor Ort zu Gute kommen. Laut Bundes-rechnungshof beträgt die Summe der Entlastungen im Jahr 2017 insgesamt rund 73 Milli-arden Euro, bei 329 Milliarden Euro Gesamtausgaben des Bundes. Dies ist umso bemerkenswerter, als die Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden zwischen 2016 und 2020 stärker als die Steuereinnahmen des Bundes (55 zu 46 Milliarden Euro) steigen.

Unter anderem entlastet der Bund die Länder:

  • mit rund 10 Milliarden Euro bei der Wissenschaftspolitik; Beispiele sind der Hochschulpakt und die Exzellenzinitiative.
  • Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende beteiligt sich der Bund mit 6,5 Milliarden Euro an den Kosten der Unterkunft.
  • Außerdem gibt es jeweils eine Milliarde Euro für die Betriebskosten von Kindertagesstätten und die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zur Entlastung von den Asylkosten.
  • Der Bund beteiligt sich über eine Abschlagszahlung an die Länder mit rund 2,3 Milliarden Euro an den Kosten für Asylbewerber, für abgelehnte Asylbewerber und für die Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen. Im Bundeshaushalt 2017 fallen insgesamt rund 22 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Kosten an.

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