Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung, mit der der Streitwert festgesetzt worden ist, kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist binnen sechs Monaten bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit Eintreten der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache oder der anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf der sechsmonatigen Frist festgesetzt worden, kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden. Im Fall der formlosen Mitteilung gilt der Beschluss mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
XXXX
Richterin am Amtsgericht
Verkündet am 03.11.2017
Die Kontaktdaten der Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle ist Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch unter +49 (030) 225027930, sowie per E-Mail unter info@bffs.de erreichbar.
Bundesverband Schauspiel e.V.
Kurfürstenstraße 130
D-10785 Berlin
Tel: +49 (030) 225 02 79 30
Fax: +49 (030) 225 02 79 39